Frei Sprechen
23.11.2009 17:09

Anonym im Netz

Spuren können im Internet verwischt werden
teltarif.de Leser collodi schreibt:
Im Internet zu surfen, ohne jegliche Spuren zu hinterlassen ist in der heutigen Zeit scheinbar unmöglich. Jeder, der sich im Internet befindet, muss damit rechnen, dass auch seine kompletten persönlichen Daten ungeahnt umher wandern. Sensible Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindungen sind bei keinem Unternehmen mehr sicher. Aber auch das simple Surfen im Internet wird überwacht.

Die Schnüffelei ist nun sogar durch die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich vorgeschrieben. Laut Gesetz müssen Internetzugangs-Anbieter jeden Kunden überwachen. Es soll genau protokolliert werden, was ihre Kunden zu welchem Zeitpunkt gemacht haben und diese Daten für sechs Monate speichern. Zwar werden so mögliche Straftäter überwacht, jedoch auch alle anderen.

Mithilfe von Programmen und Internet-Anwendungen soll das anonyme Surfen im Internet möglich sein. Der Nachteil solcher Dienste ist oftmals die verlangsamte Geschwindigkeit des Internets. Jedoch kann man sich getarnt frei im Netz bewegen. Praktisch für jeden, der seine Chronik nicht teilen möchte. Jedoch sollte man annehmen, dass den „möglichen Straftätern“, vor denen wir geschützt werden sollen, ebenfalls die Hintertür „Anonymisierungssoftware“ bekannt ist. Ist der ganze Aufwand mit der Speicherung der Daten verbunden mit dem finanziellen Aufwand zum Schutz der Bürger damit nicht unsinnig?

Kommentare zum Thema (6)
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coolio01 antwortet
23.11.2009 18:20
Benutzer collodi schrieb:

Die Schnüffelei ist nun sogar durch die >Vorratsdatenspeicherung gesetzlich vorgeschrieben. Laut Gesetz müssen Internetzugangs-Anbieter jeden Kunden überwachen. Es soll >genau protokolliert werden, was ihre Kunden zu welchem Zeitpunkt gemacht haben und diese Daten für sechs Monate speichern. Zwar werden so mögliche Straftäter überwacht, jedoch auch alle anderen.


Meines Wissens müssen Internetzugangs-Anbieter speichern mit welcher IP der Nutzer angemeldet war.
Sie müssen nicht speichern was der Kunde im Internet gemacht hat oder welche Seiten er besucht hat.

Coolio
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abdalma antwortet auf coolio01
24.11.2009 05:31
Benutzer coolio01 schrieb:
Benutzer collodi schrieb:

Die Schnüffelei ist nun sogar durch die
>Vorratsdatenspeicherung
gesetzlich vorgeschrieben. Laut Gesetz müssen Internetzugangs-Anbieter jeden Kunden überwachen. Es soll
>genau
protokolliert werden, was ihre Kunden zu welchem Zeitpunkt gemacht haben und diese Daten für sechs Monate speichern. Zwar werden so mögliche Straftäter überwacht, jedoch auch alle anderen.


Meines Wissens müssen Internetzugangs-Anbieter speichern mit welcher IP der Nutzer angemeldet war.
Sie müssen nicht speichern was der Kunde im Internet gemacht hat oder welche Seiten er besucht hat.

Hier der vollständigkeithalber:

Nach dem Gesetz müssen die folgenden Daten sechs und dürfen maximal sieben Monate lang auf Vorrat gespeichert werden:

1. Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern
1.1. die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
1.2. den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
1.3. in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
1.4. im Fall mobiler Telefondienste ferner:
1.4.1. die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
1.4.2. die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
1.4.3. die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
1.4.4. im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
1.5. im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
2. Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
3. Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
3.1. bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
3.2. bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
3.3. bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
3.4. die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
4. Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
4.1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
4.2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
4.3. den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
5. Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.
6. Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung#Umsetzung_in_Deutschland
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Dienste
vince-k antwortet
24.11.2009 10:40
Mittlerweile gibt es doch einige Dienste die sich genau darauf spezialisiert haben die VDS zu umgehen.

Mit VPN´s Proxys und so weiter... einen 100% Schutz wird es nicht geben aber man kann sein möglichstes tun.
Schlimm genug das man darauf zurückgreifen muss.!!!
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Anonym im Netz
RunningGag antwortet
24.11.2009 14:27
Benutzer collodi schrieb:

Mithilfe von Programmen und Internet-Anwendungen soll das anonyme Surfen im Internet möglich sein. Der Nachteil solcher Dienste ist oftmals die verlangsamte Geschwindigkeit des Internets. Jedoch kann man sich getarnt frei im Netz bewegen. Praktisch für jeden, der seine Chronik nicht teilen möchte.

Ich kann dem nicht zustimmen, ich nutze Steganos Internet Anonym VPN von Steganos und ich habe keinerlei Geschwindigkeitseinbussen.
Mein Internetzugang ist DSL 16.000 von Arcor.
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dormilon antwortet
24.11.2009 17:44
Benutzer collodi schrieb:

...Jedoch sollte man annehmen, dass den „möglichen Straftätern“, vor denen wir geschützt werden sollen, ebenfalls die Hintertür „Anonymisierungssoftware“ bekannt ist. Ist der ganze Aufwand mit der Speicherung der Daten verbunden mit dem finanziellen Aufwand zum Schutz der Bürger damit nicht unsinnig?...

Moin moin,

wollte nur kurz anmerken, dass die wirklich "schweren Jungs" unter den "möglichen Straftätern" und die Terroristen sich wahrscheinlich kaum so dämlich anstellen werden, von zu Hause aus (egal, ob mit oder ohne Anonymisierungssoftware) irgendwelche Recherchen im Internet zur Vorbereitung krimineller Aktivitäten durchzuführen.

Die werden für solche Recherchen eher verschiedene Cyber-Cafes oder sonstige öffentlich zugängliche Internet Zugänge (möglichst außerhalb des eigenen Wohnortes) nutzen. Ob sie dann noch zusätzlich als "doppelte Absicherung" die besagte Anonymisierungssoftware verwenden, steht auf einem anderen Stern...

Ich denke, egal wie stark der Staat die hiesigen Internet Nutzer auch überwachen mag, ihm werden nie die potentiell gefährlichsten Straftäter "ins Netz gehen", sondern höchstens die dümmsten.


Gruß,

dormilon

]B^)=
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judi antwortet auf dormilon
25.11.2009 13:55
Benutzer dormilon schrieb:


Ich denke, egal wie stark der Staat die hiesigen Internet Nutzer auch überwachen mag, ihm werden nie die potentiell gefährlichsten Straftäter "ins Netz gehen", sondern höchstens die dümmsten.


Gruß,

dormilon

]B^)=

Dem stimme ich 100% zu! Wenn ich das Internet für illegale Aktivitäten nutzen möchte, treffe ich entsprechende Vorkehrungen. Je krimineller, desto professioneller.
Also werden nur die ganz kleinen Fische und die wirklich Dummen geschnappt, um den Preis der Überwachung aller ehrlichen Bürger!