Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Hast Du schon mal ins BGB gesehen? Du hast, so wie ich Deinen Beitrag lesen, den Vertrag (Deine Willenserklärung) mit O2 sicherlich nicht gegeben, wenn diese dann so wie von Dir berichtet Ihre AGBs auslegen.
Konfrontiere doch O2 mal mit dem Widerruf Deiner Willenserklärung nach §119 BGB und fordere eine Abrechnung der bisher erhaltenen Leistungen. Falls Du etwas zu leisten hattest (Einschreiben, Rechtsanwalt, etc., liste sie auf)...
Vertragsbestandteil missachtet!
Also, ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen,
In diesem Fall ... weiß nicht wie lang das zurück liegt ... hättest du sogar die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, da dies für dich den Vertrag betreffend ein Teil dieses Vertrages darstellt, den du so eingehen wolltest ... weiter siehe ...Vorredner!
Und der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist auch nicht so schlecht ... wobei die gerne den geringsten Weg des Widerstands gehen ... ich habe auch nicht so gute Erfahrungen mit denen gemacht ... aber hör dir zumindest an, was die dazu sagen!