Frei Sprechen
02.10.2009 15:41

Warum eine 'Rechnungsgutschrift' bei o2 eher eine 'Gesprächsgutschrift' ist...

Bei Vertragsschluss Rechnungsgutschrift zugesagt und nun nur Gesprächsgutschrift
teltarif.de Leser Parkrocker schreibt:
Ich habe am 20. August bei o2 Online einen Vertrag im Tari o2 oabgeschlossen. Beworben wurde dieser mit dem Erlass von 25 EuroAnschlußgebühr und einer Rechnungsgutschrift von 25 Euro auf denmonatlichen Rechnungsbetrag. …
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Kommentare zum Thema (13)
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Cartouche antwortet
05.10.2009 10:49
Wende Dich an die Verbraucherzentrale!
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ray81 antwortet auf Albi aus Kiel
07.10.2009 10:02
Benutzer Albi aus Kiel schrieb:
Hast Du schon mal ins BGB gesehen? Du hast, so wie ich Deinen Beitrag lesen, den Vertrag (Deine Willenserklärung) mit O2 sicherlich nicht gegeben, wenn diese dann so wie von Dir berichtet Ihre AGBs auslegen.

Konfrontiere doch O2 mal mit dem Widerruf Deiner Willenserklärung nach §119 BGB und fordere eine Abrechnung der bisher erhaltenen Leistungen. Falls Du etwas zu leisten hattest (Einschreiben, Rechtsanwalt, etc., liste sie auf)...


Vertragsbestandteil missachtet!
Also, ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen,
In diesem Fall ... weiß nicht wie lang das zurück liegt ... hättest du sogar die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, da dies für dich den Vertrag betreffend ein Teil dieses Vertrages darstellt, den du so eingehen wolltest ... weiter siehe ...Vorredner!
Und der Tipp mit der Verbraucherzentrale ist auch nicht so schlecht ... wobei die gerne den geringsten Weg des Widerstands gehen ... ich habe auch nicht so gute Erfahrungen mit denen gemacht ... aber hör dir zumindest an, was die dazu sagen!
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Durch GF gelöst
Parkrocker antwortet auf ray81
23.10.2009 12:13
Mittlerweile hat sich die Angelegenheit doch überraschend schnell geklärt.
Die Kundenbetreuung hat sich nach wie vor auf die Hinterbeine gestellt und ist mir trotz des fehlers durch o2 kein Stück entgegen gekommen.
Abhilfe hat eine Mail an Rene Schuster in seiner Funktion als Geschäftsführer gebracht. Hinweise auf den Irrtum bei Vertragsschluß (§119). Es hat keine 24 Stunden gedauert, bis jemand aus dem "Beschwerdemanagement Geschäftsführung" mir positive Nachricht gegeben hat.
Die 25 Euro wurden mit heutigem Datum direkt meinem Kundenkonto gutgeschrieben. Das ich die letzte Rechnung noch gezahlt habe, lasse ich dann mal unter den Tisch fallen.
Als fader Beigeschmack bleibt natürlich zurück, dass dies eine Einzelfallentscheidung ist und sicher nicht jeder so nachhaltig auf sein Recht pocht und dies auch mit einer Mail an rene.schuster (at) o2 (dot) com konsequent bis zum Ende durchzieht...
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Prima
Albi aus Kiel antwortet auf Parkrocker
06.11.2009 14:33
Finde ich prima, dass Du Deinen Erfolg hier noch mal postest. Es freut mich, dass mein Hinweis Dir noch geholfen hat.

Albi
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Rechnungsgutschrift vs. Gesprächsgutschrift
pandoras antwortet auf Albi aus Kiel
06.12.2009 14:04

einmal geändert am 06.12.2009 14:06
Hallo,

das war keine Kulanz, sondern o2 weiss, dass Du nicht locker lassen wirst und notfalls ne Welle startest! Nur wenn du als Kunde widersprichst UND hartnäckig bleibst, wirst du für voll genommen.

Der Vorstand oder ein Geschäftsführer hat dir sicher nicht geantwortet. Das geht dann bestenfalls zum Teamleiter des KundenCallCenters.

o2 läßt es in der Vergangenheit lieber auf ne Klage ankommen, es sein denn, die Rechtslage ist mehrdeutig: wir erinnern uns an die Preiserhöhung der 0180-Nr vor eingen Jahren?? Nur wer klagte, hatte überhaupt ne Chance auf sein Recht. Kulanz war nicht.

In deinem Fall gilt das, was ist Vertragsbestandteil ist: Rechnungsgutschrift. Das hätte dir jedes Gericht bestätigt - das ist auch der o2-Rechtsabteilung klar.