Telefonnummer auf der Homepage nicht mehr verpflichtend
Eine Telefonnummer gibt es vom Unternehmen erst, wenn der Vertrag unter Dach und Fach ist. Das hielt der Bundesverband der Verbraucherzentralen für eine riesen Sauerrei und klagte. Doch der europäische Gerichtshof hat dem Versicherer verständlicherweise Recht gegeben. Denn wenn ich einen Online-Vorteil nutze, kann ich mich nicht beschweren wenn der Service auch online läuft und nicht telefonisch. Allerdings, und das war ein wichtiges Kriterium für das Gericht, müssen die Anfragen per E-Mail innerhalb von weniger als einer Stunde beantwortet werden
Und da liegt meiner Meinung nach der Haken des Modells: Wenn es sich wirklich durchsetzt und Telefonnummern aus den Kontaktdaten jeglicher Firmenauftritte im Internet verschwinden würden, wer garantiert dafür, dass die E-Mails wirklich umgehend bearbeitet werden? Auf den meisten Webseiten findet man unter der Rubrik Kontakt oder im Impressum eine Telefonnummer. Ich bezweifle jedoch, dass wenn ein Unternehmen den Kundenservice per Mail abwickeln möchte und trotzdem eine Telefonnummer im Impressum angibt, mir telefonisch genauso kompetent, freundlich, schnell und unkompliziert geholfen wird wie wenn ich meine Fragen auf dem gewünschten Kommunikationsweg per E-Mail schicke.