Frei Sprechen
11.12.2008 11:39

Telefonnummer auf der Homepage nicht mehr verpflichtend

Ein richtungsweisendes Urteil?
teltarif.de Leser H.Potter schreibt:
Wer Interesse an einem Vertrag bei der deutschen Internetversicherung hat, kann diesen über das Internet abschließen. Wer eine Frage hat, kann diese über das Internet stellen. Aber anrufen kann er nicht. Warum auch? Online-Versicherung, Online abschließen, also ist es doch logisch auch online seine Fragen zu stellen.

Eine Telefonnummer gibt es vom Unternehmen erst, wenn der Vertrag unter Dach und Fach ist. Das hielt der Bundesverband der Verbraucherzentralen für eine riesen Sauerrei und klagte. Doch der europäische Gerichtshof hat dem Versicherer verständlicherweise Recht gegeben. Denn wenn ich einen Online-Vorteil nutze, kann ich mich nicht beschweren wenn der Service auch online läuft und nicht telefonisch. Allerdings, und das war ein wichtiges Kriterium für das Gericht, müssen die Anfragen per E-Mail innerhalb von weniger als einer Stunde beantwortet werden

Und da liegt meiner Meinung nach der Haken des Modells: Wenn es sich wirklich durchsetzt und Telefonnummern aus den Kontaktdaten jeglicher Firmenauftritte im Internet verschwinden würden, wer garantiert dafür, dass die E-Mails wirklich umgehend bearbeitet werden? Auf den meisten Webseiten findet man unter der Rubrik Kontakt oder im Impressum eine Telefonnummer. Ich bezweifle jedoch, dass wenn ein Unternehmen den Kundenservice per Mail abwickeln möchte und trotzdem eine Telefonnummer im Impressum angibt, mir telefonisch genauso kompetent, freundlich, schnell und unkompliziert geholfen wird wie wenn ich meine Fragen auf dem gewünschten Kommunikationsweg per E-Mail schicke.

Kommentare zum Thema (3)
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unter einer Stunde?
telefonlaie antwortet
11.12.2008 11:54
und was für Sanktionen drohen wenn die Antwort 61 Minuten dauert?
Diese Frist kann bei Emails in keiner Form gewährleistet werden.
Wer soll denn bitte garantieren dass die Emailanfrage überhaupt in diesen 60 Minuten den Empfänger erreicht?
Es gibt leider immer mal wieder Emails die deutlich länger unterwegs sind und die Probleme dafür müssen nicht zwingend beim Empfänger liegen!
Das ganze ist in meinen Augen ziemlicher Unfug!
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garfield antwortet
11.12.2008 15:36
Benutzer H.Potter schrieb:
Allerdings,
und das war ein wichtiges Kriterium für das Gericht, müssen die Anfragen per E-Mail innerhalb von weniger als einer Stunde beantwortet werden

Gilt das auch als erfüllt, wenn (meist innerhalb weniger Minuten) eine automatisierte Eingangsbestätigung kommt, sich der Servicemitarbeiter mit dem Bearbeiten des Anliegens aber 2 Wochen Zeit läßt?
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H.Potter antwortet auf garfield
11.12.2008 16:18
Das ist halt nicht klar. In dem konkreten Fall soll es innerhalb von 30- 60 Minuten eine umfassende Antwort gegeben haben.
Wenn niemand die Mails beantwortet, dann würde ich es befürworten wenn eine Mail mit Worten wie "Ihre Anfrage erreicht uns außerhalb der Geschäftszeiten. Wir sind Mo-Fr. von 9-13.30 Uhr für Sie da" zurückkommt. Dann weiß man wenigstens woran man ist. Am Telefon geht ja häufig auch keiner ran oder es läuft eine Bandansage.