Urteil bestätigt: Ex-freenet-Chefs zu hohen Geldstrafen verurteilt
Auch im Revisionsprozess um verbotene Insidergeschäfte mit Aktien der Telekommunikationsfirma freenet hat das Hamburger Landgericht die beiden Angeklagten zu hohen Geldstrafen verurteilt. Ex-Firmenchef Eckhard Spoerr und sein Finanzvorstand Axel Krieger müssen - wie im ersten Verfahren - je 300 Tagessätze zahlen. Für Spoerr sind das 75 000 Euro, für Krieger 120 000 Euro.
Das Gericht ordnete zudem den Verfall von Vermögensvorteilen an. Das bedeutet: Der Staat zieht Geld von den Spitzenmanagern ein, damit sie finanziell nicht mehr von den verbotenen Geschäften profitieren. Diese Summen sind nun deutlich niedriger als im ersten Prozess.
Spoerr und Krieger: Jeweils gut 300 000 Euro werden abgeschöpft
Im Revisionsprozess
wurden die Geldstrafen bestätigt
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Bei Spoerr werden 327 000 Euro abgeschöpft, bei Krieger 324 000
Euro. "Mit der Anordnung des Verfalls hat die Kammer den gesamten
Vorteil abgeschöpft, den die Angeklagten aus der verbotenen
Transaktion gezogen hatten", erklärte Gerichtssprecher Janko Büßer.
Denn die Angeklagten hätten beim Verkauf der Aktien wegen
ihres Insiderwissens nicht den Wertverlust hinnehmen müssen, den
andere Aktionäre infolge des Kursverlustes erlitten hätten. Im ersten
Prozess hatte das Gericht bei Spoerr noch den Verfall über gut
705 000 Euro angeordnet, bei Krieger über knapp 700 000 Euro.
Gegen das erste Urteil des Hamburger Landgerichts vom Januar 2009 waren die Angeklagten vor den Bundesgerichtshof gezogen - und haben teilweise Recht bekommen. In der neuen Verhandlung ging es ausschließlich um das Strafmaß für die beiden Spitzenmanager. Spoerr und Krieger verdienten nach Ansicht des Gerichts Millionen mit den verbotenen Insidergeschäften im Sommer 2004.