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Weltfremde Richter


06.01.2011 16:21 - Gestartet von lexus1234
Es ist schlicht nicht zu fassen, wie diese Provinzrichter mit dem realen Leben umgehen und den Alltag kriminalisieren. Natürlich stimmt es, daß in den angegebenen Fällen eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Jedoch kann man kaum den Betreiber eines Internetcafes für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich machen. Das wäre so ähnlich, wie den Mietwagenverleiher für die Folgen eines Unfalls verantwortlich zu machen. Der Mietwagenbetreiber kann ja einen Tempomaten einbauen, der Geschwindigkeiten über 30km/h unterbindet.
Auch den Eltern muten die Richter zu, für den Heimanschluß professionelle Netzwerker zu Rate ziehen zu müssen, weil der Filius etwas macht, was zu Kindeszeiten der Richter selbstverständlich straflos war: das Kopieren und weitergeben von Musik im privaten und nichtkommerziellen Rahmen. Ein Internetanschluß ist wie das Telefon von damals. Wenn der Filius wegen Minderjährigkeit schuldunfähig ist, ist es absurd, den Vater heranzuziehen. Erstaunlicherweise gilt für die Musik- und Filmindustrie was anderes.

Man merkt, daß sich Justiz und Politik mehr und mehr von der Realität verabschieden und für das Fußvolk Maßstäbe anlegen, die für sie selbst nie gegolten haben und auch heute nicht gelten.

Das Erschaffen einer Angst-Sphäre beim reinen Benutzen des Internets scheint hier das Ziel zu sein. Die Deutschen kennen diese Mechanismen aus der Vergangenheit - aber psst - der Vergleich ist tabu!
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[1] kommissbrot antwortet auf lexus1234
06.01.2011 16:50
''
man kann sich wirklich nur an den Kopf fassen, Kinderf***er und sonstiges Gesockse darf frei herumlaufen und für solche lächerlichen Delikte, die der Industrie " schaden " könnten, die härtesten Strafen.

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[1.1] Hightower antwortet auf kommissbrot
06.01.2011 17:37
Benutzer kommissbrot schrieb:
'' man kann sich wirklich nur an den Kopf fassen, Kinderf***er und sonstiges Gesockse darf frei herumlaufen und für solche lächerlichen Delikte, die der Industrie " schaden " könnten, die härtesten Strafen.


Und wenn ein KiPo-Bild per Webformular hoch geladen worden wäre, dann hätte der Betreiber wohl auch noch Port 80 sperren müssen oder was?
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[1.1.1] spaghettimonster antwortet auf Hightower
07.01.2011 02:58

3x geändert, zuletzt am 07.01.2011 03:12
Benutzer Hightower schrieb:
Und wenn ein KiPo-Bild per Webformular hoch geladen worden wäre, dann hätte der Betreiber wohl auch noch Port 80 sperren müssen oder was?

Bin auch gespannt, wann sie das merken. Vielleicht sollte das Land Hamburg denen konsequenterweise aus Haftungsgründen auch mal Port 80 sperren, KiPo-Verfahren gegen Hamburger Richter gab's tatsächlich schon: http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1568026/Gerichtspraesident_des_Amtes_enthoben.html