Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Ich spreche von der Festnetznummmer zum Mobilfunkanschluss.
Für die gelten die Vorgaben ja gleichermaßen. Wenn die Verzeichnisse beim Eintragen andere Maßstäbe anlegen, sind sie selbst schuld.
Dass die Rufnummern im Mobilfunk aber auch knapp werden, ist aber bekannt.
Dann wird sich die BNetzA dort möglicherweise auch irgendwann etwas einfallen lassen müssen.
Warum erweitert man den Rufnummernkreis nicht? Macht man doch im Mobilfunk auch. Dort werden auch achtstellige Nummern vergeben.
Das weiß ich nicht, vermute es aber als Grund: Nach ITU-Vorgabe unterliegen geografische Nummern einschließlich Vorwahl einer Maximallänge, die nicht überschritten werden soll.
Deswegen sind in Städten mit kurzer Vorwahl (030...) auch die Rufnummern länger. Natürlich gibt es historisch auch kurze Rufnummern, die dann gleich eine ganze Untergasse belegen, die aber, jedenfalls von der BNetzA, nicht mehr neu vergeben werden.
Was bei Mobilfunknummern ist, habe ich nicht im Kopf.
Schau Dir doch mal die ersten Seiten des Telefonbuches an. Es sind doch wirklich nur wenige Betriebe, die sowas machen.
Dann scheint es ja auch nicht so nötig zu sein.
Irgendwo musst du eine Grenze ziehen. @home-Nummern bekommen nur Anwohner.
Nicht richtig. Wir kennen genügend Fälle, bei denen z.B. die Arbeitsstelle als @home-Bereich eingetragen wird.
Ja, Wohn- oder Betriebssitz halt. Jedenfalls kann nicht jeder von außen kommen und mit @home geografische Rufnummern verschwenden. Das meinte ich.
Es gibt sogar Fälle, bei denen nur zeitweise @home für den Urlaub beantragt wurde.
Kundenfreundliches Verhalten in Ehren; streng genommen geht das nicht. TM riskiert damit den Entzug des Nummernblocks (ab 10 bekannt gewordenen Fällen pro 6 Monate).
Ich kenne keine Empfehlung der ITU in dieser Hinsicht. Da bist Du mir über.
Doch, E... irgendwas, ich meine sogar die 164. Die nationalen Regulierungsbehörden müssen bei drohender Knappheit geografischer Rufnummern frühzeitig einschreiten.
[Keine mehrfache Eintragung in Telefonverzeichnisse]
Hat mit Verlag nichts zu tun. Die BNA lässt es einfach nicht zu. Man wird nur dort eingetragen, wo man residiert.
Liegt meiner Ansicht nach an den Anbietern. Mir ist im Moment keine Vorschrift ersichtlich, die das einschränken würde, insbesondere nicht § 45m TKG.
Manchmal ist es auch nur eine Schutzbehauptung, dass irgendeine bestimmte Entscheidung von der BNetzA käme. Die DTAG-Hotline behauptet bspw. bis dato, dass die Weitergabe des Fremdnetzzuschlags an den Endkunden von der BNetzA so beschlossen worden sei. Wobei ich nicht genau weiß, ob die Agenten lügen oder den Unterschied selbst nicht kapieren. Was mir da schon alles erzählt wurde, was die BNetzA alles entschieden haben soll, geht auf keine Kuhhaut.
Hier reden wir aneinander vorbei. Ist o2 verpflichtet zu Sonderrufnummern zu verbinden? ja/nein
Nach dem Gesetz: nein.
Nach ihren AGB: nach den alten meiner Ansicht nach ja. Zu den neuen Tarifheften kann ich nichts sagen.
Wenn eine vertragliche Verpflichtung besteht, dann gilt diese natürlich. Trotzdem hat das nichts mit dem Thema hier zu tun und steht auch nicht meiner ursprünglichen Aussage entgegen. Ich meinte, das eine gesetzliche Verpflichtung (von der dann vertraglich nicht abgewichen werden kann) nicht besteht. Natürlich können sich die Anbieter selbst per Vertrag zu allem Möglichen verpflichten oder es sein lassen, z.B. zum Verbinden zu Sondernummern bei O2. Das meinte ich aber in dem Zusammenhang nicht.
Wenn nein, handelt es sich m.E. um eine freiwillige Leistung, die grundsätzlich frei tarifierbar ist.
Wenn O2 in ihren AGB/Preislisten keinen festen Preis vereinbart hätte, schon.
Aus den Verträgen (AGB) geht daraus nichts hervor.
Sehe ich nicht so. Bedenke, dass auch die Preislisten AGB sind.
[Nichtverbindung zu geografischen Nummern]
Bei CbC kann ich mir das vorstellen. Beim Vollanschluss an sich nicht.
Jedenfalls war es rechtens, bei CbC ebenso wie bei Vollanschlüssen. Andernfalls wäre die BNetzA eingeschritten.
Und welche Argumente sprechen eigentlich noch mal für deine Variante, außer, dass die Kunden nicht lernen müssen das Branchenbuch zu bedienen?
Es dreht sich hier um einen Eingriff in die Gewerbefreiheit.
Um einen Eingriff schon, aber wohl um einen zulässigen.
Warum soll ich mir nicht eine Normalpreisnummer im fremden Vorwahlbereich schalten lassen? Der Kunde kann mich im Gegensatz zu "Sonderrufnummern" kostengünstig zum Ortspreis erreichen und ich zahle den Sprachtransportbeitrag.
Hier wird doch eine wirklich kundenfreundliche Lösung untersagt.
Finde ich nicht. Eine geografische Nummer suggeriert mir, dass das Unternehmen hier in der Nähe ist, was aber gar nicht der Fall ist. Vielleicht will ich bei einem Schlüsseldienst etc. nicht, dass er erst lang und teuer anreisen muss.
032 suggeriert mir geografisch gar nichts, da werde ich mich erkundigen. Es ist auch nicht teuer und von den meisten Anbietern erreichbar. Ca. 88% haben ihren Anschluss noch bei der DTAG, 7% sind bei Arcor, 2% bei Hansenet und andere Netze verbinden ebenfalls. Somit können über 97% 032 erreichen. Von den restlichen können 60% in dringenden Fällen ihren Mobilfunkanschluss bemühen, damit sind wir bei rund 99%. Und das unter der Annahme, dass alle das Branchenbuch nicht bedienen können.
Wirklich kundenfreundlich ist eine 0800-Nummer. Wenn die seltsam eingetragen wird, ist das meiner Ansicht nach nicht die Schuld der BNetzA.
spl