Benutzer high_tower schrieb:
Hallo, habe im letzten oder vorletzten Jahr irgendwo -ich meine hier- hier- gelesen, die Mobilfunkbetreiber seien ab 2001 (?) verpflichtet, dem Mobilfunkkunden bei Provider-/Netzwechsel die "Mitnahme" seiner besthenden Mobilfunknummer zu ermöglichen.
Wo bitte ist das geregelt (Reg.-Behörde Telekom?) und ab wann muss es verwirklicht werden?
Danke!
Hallo high_tower!
Geregelt ist es im Telekommunikationsgesetz, das die Rufnummernmitnahme sowohl für den Festnetz- als auch für den Mobilfunkbereich vorsieht. Im Mobilfunk wurde diese Regelung allerdings bislang und nunmehr letzmalig bis zum 31.1.2002 von der Regulierungsbehörde (RegTP) ausgesetzt, um den Netzbetreibern die Gelegenheit zu geben, technische Lösungen zur Umsetzung der Portabilität zu erarbeiten.
Wer jetzt also einen Vertrag hat, der noch bis Feb. nächsten Jahres läuft, der kann sich schonmal darauf einstellen, diese Nummer auch bei Netz- oder Providerwechsel behalten zu können.
Gespannt kann man noch sein, wie die Netzbetreiber das Problem der Tariftransparenz lösen werden, denn man kann in Zukunft ja nicht mehr anhand der Nummer erkennen, in welches Netz man telefoniert. (Fragt sich natürlich, wer heute sämtliche 017er, 016er und 015er-Nummern fehlerfrei dem jeweiligen Netz zuordnen kann. Z. B. werden wohl die wenigsten e-plus-Kunden eine 0163er-Nummer für eine netzinterne halten.)
Gruß,
Dirk