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Kündigung eplus wegen umzug ins ausland


11.12.2008 15:05 - Gestartet von stoth
Hallo,

also eplus ist m.e. der letzte Laden, wenn es darum geht kunden mit anstand aus dem vertrag zu entlassen.

Ich hatte außerordentlich gekündigt, weil ich von Deutschland nach Österreich zog. Laut hotline könne man mir da keinen Vertrag anbieten, ich solle um Auflösung des Vertrags bitten. (bitten?)

Die Kündigung per Einschreiben wurde mit einer Ablehnung und regulären Kündigungfristen beantwortet mit gleichzeitigem Superangebot von BASE zum Telefonieren innerhalb Deutschlands. Auf meine Frage was das denn solle, sagte die hotline, die werbung sei ein automatisches mailing und das Handy könne ich im Ausland doch nutzen, es kostet halt roaminggebühren. Aber ich könne ja um vorzeitige Beendigung des Vertrags bitten. (bitten?)Auf meinen Einwand, dass ich auch in naher zukunft mein deutschesKonto schliessen werde, wurde sofort mit Mahnverfahren und Inkasso gedroht. Kurz darauf entzog ich die Einzugsermächtigung.

Abgebucht wurde trotzdem. Natürlich widersprach ich. Jetzt kam ein Schreiben, wo mit großen Augen (noch freundlich) gefragt wurde wo denn das Problem sei. Hallo?! Eplus beschränkt seine Leistungen auf das Mobilfunknetz Deutschland, ich lebe in Österreich, andere deutsche Vertragspartner haben mich sofort gehen lassen, warum nicht eplus?

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?





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[1] froschman88 antwortet auf stoth
11.12.2008 20:24
irgendeine Bescheinigung für den Umzug ins Ausland vorgelegt?
Gruß froschman88
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[1.1] stoth antwortet auf froschman88
11.12.2008 21:04
Hallo,
ja klar, habe die amtliche Abmeldung und ich glaube sogar auch die amtliche Anmeldung vorgelegt.
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[2] chasperhead antwortet auf stoth
11.12.2008 20:34
wann war denn deine letzte VVL? und hast du bei dieser ein handy genommen?

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[2.1] stoth antwortet auf chasperhead
11.12.2008 21:08
Hallo,
die VVL passt zu den Kündigungsbestätigungen und natürlich habe ich ein Handy genommen. Als Argument kann man das glaube ich aber nicht gelten lassen, da auch hier der Preisverfall des Geräts nach spätestens 1 Jahr ziemlich gross ist.
Aber Danke für die Idee.
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[2.1.1] speedcowboy antwortet auf stoth
14.12.2008 20:04
Benutzer stoth schrieb:
Hallo, die VVL passt zu den Kündigungsbestätigungen und natürlich habe ich ein Handy genommen. Als Argument kann man das glaube ich aber nicht gelten lassen, da auch hier der Preisverfall des Geräts nach spätestens 1 Jahr ziemlich gross ist. Aber Danke für die Idee.

VVL passt zu den Kündigungsbestätigungen? Was soll das denn heißen?
Du hast deinen Vertag verlängert, ein neues Handy genommen und dann um außerordentliche Kündigung gebeten?
- dann kann ich das Verhalten von Eplus nachvollziehen...
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[2.1.1.1] stoth antwortet auf speedcowboy
15.12.2008 10:19
Da ich bereits in der automatischen VVL der VVL bin, verstehe ich deine Logik nicht. Telefonierst du nur für 10 Euro im Monat? Glaubst du denn ich ziehe ins Ausland nur um aus dem Vertrag zu kommen?
Ginge es um das Handy hätte ich es bestimmt zurück gegeben.





Benutzer speedcowboy schrieb
Benutzer stoth schrieb:
Hallo, die VVL passt zu den Kündigungsbestätigungen und natürlich habe ich ein Handy genommen. Als Argument kann man das glaube ich aber nicht gelten lassen, da auch hier der Preisverfall des Geräts nach spätestens 1 Jahr ziemlich gross ist. Aber Danke für die Idee.

VVL passt zu den Kündigungsbestätigungen? Was soll das denn heißen?
Du hast deinen Vertag verlängert, ein neues Handy genommen und dann um außerordentliche Kündigung gebeten?
- dann kann ich das Verhalten von Eplus nachvollziehen...
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[2.1.2] maddinowitsch antwortet auf stoth
14.12.2008 22:39
Benutzer stoth schrieb:
Als Argument kann man das glaube ich aber nicht gelten lassen, da auch hier der Preisverfall des Geräts nach spätestens 1 Jahr ziemlich gross ist. Aber Danke für die Idee.

Was für eine dümmliche Logik. Eplus hat ja den (hohen) Preis von vor einem Jahr bezahlt, sie liefern das handy ja nicht erst heute.
Für Kunden wie Dich sollte Simyo die beste Wahl sein, da muss man nicht denken.
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[2.1.2.1] stoth antwortet auf maddinowitsch
15.12.2008 08:44
Da ich mich bereits in der stillschweigenden automatischen Verlängerung der VVL befinde, fühle ich mich als Kunde moralisch nicht mehr verpflichtet - zumal die Lebensdauer des Handys ebenfalls abgelaufen ist.
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[2.1.2.1.1] arndt1972 antwortet auf stoth
15.12.2008 13:46
Benutzer stoth schrieb:
Da ich mich bereits in der stillschweigenden automatischen Verlängerung der VVL befinde, fühle ich mich als Kunde moralisch nicht mehr verpflichtet - zumal die Lebensdauer des Handys ebenfalls abgelaufen ist.

Es geht hier nicht um "moralische Verpflichtungen" o.ä.!
Fakt ist, daß Du einen Vertrag geschlossen hast und daran erst einmal gebunden bist. Wenn Eplus Dich früher rausläßt, dann aus Kulanz (deswegen auch die Forderung um um Auflösung zu "bitten")!
Du hast ja für Deine VVL irgendetwas erhalten. Also ich kann doch nicht was nehmen und dann sagen Tschüs, seid bitte kulant...
Normalerweise sind Gesellschaften da recht kulant, aber wenn jemand gleich so auftritt wie Du (warum bitten, Einzugsermächtigung entziehen, LS sofort zurückbuchen, wodurch denen neue Kosten entstehen, drohen etc.), dann ist es völlig normal und für mich nachvollziehbar, daß es da keine Kulanz gibt.
Ich hätte es erst einmal freundlich und höflich probiert und ihnen angeboten, z.B die Zuzahlung fürs subventionierte Handy auf einen Schlag zu zahlen und um Aufhebung des Vertrages gebeten.
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[2.1.2.1.1.1] stoth antwortet auf arndt1972
15.12.2008 18:31
Les doch erst mal genau! Die VVL ist doch schon lange abgelaufen!!!

(...)
Ich hätte es erst einmal freundlich und höflich probiert und ihnen angeboten, z.B die Zuzahlung fürs subventionierte Handy auf einen Schlag zu zahlen und um Aufhebung des Vertrages
gebeten.
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[2.1.2.1.1.1.1] maddinowitsch antwortet auf stoth
16.12.2008 00:13
der threaderöffner hat arge problem, sich zu artikulieren.

wann wurde der vertrag verlängert und ein handy abgegriffen? Datum?
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[2.1.2.1.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf maddinowitsch
16.12.2008 10:52
Benutzer maddinowitsch schrieb:
der threaderöffner hat arge problem, sich zu artikulieren.

Vielleicht erklärt das auch schon, warum es zu solchen Problemen kommt. Wenn er dort genauso wirr redet...
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[2.1.2.1.1.1.1.2] stoth antwortet auf maddinowitsch
16.12.2008 13:20
Es ist schon merkwürdig in diesem Forum. Ich muss mich rechtfertigen, dass ich vor etwa 30 Monaten eine VVL mit Handy gemacht habe und nun ausserordentlich aus diesem Vertrag hinauswill, weil ich das deutsche Mobilfunknetz von Österreich aus nicht nutzen kann (ausser ich zahle roaminggebühren).

Fällt hier denn gar niemandem auf, dass man einen Vertrag auch mit Anstand beenden kann? Eine kompetente hotline könnte z.B. nicht nach Standardverfahren abwimmeln, sondern mich als Kunden an jemanden mit Entscheidungskompetenz weiterleiten.

Ein deutsches (bzw. holländisches) Mobilfunkunternehmen kann sich doch nicht aus seiner Kundenbetreuung herauswinden, indem es auf einem Vertrag beharrt, der in sich sinnlos geworden ist.

Jede ordentlich bearbeitete Reklamation ist doch die Chance auf einen neuen Kunden oder einen guten Eindruck als Unternehmen zu hinterlassen.
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[3] meinbubba antwortet auf stoth
16.12.2008 10:07
Benutzer stoth schrieb:
Hallo,

also eplus ist m.e. der letzte Laden, wenn es darum geht kunden mit anstand aus dem vertrag zu entlassen.


Du erwartest doch, dass dein Vertragspartner den Vertrag einhält.Also kann dass dein Vertragspartner(in diesen Fall Eplus)auch von dir erwarten.
Eplus kann nichts dafür dass Du ins Ausland ziehst!

>





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[3.1] stoth antwortet auf meinbubba
16.12.2008 13:21
okay, ich komme wieder nach Deutschland zurück, damit eplus Recht behält

Benutzer meinbubba schrieb:
Benutzer stoth schrieb:
Hallo,

also eplus ist m.e. der letzte Laden, wenn es darum geht kunden mit anstand aus dem vertrag zu entlassen.


Du erwartest doch, dass dein Vertragspartner den Vertrag einhält.Also kann dass dein Vertragspartner(in diesen Fall Eplus)auch von dir erwarten.
Eplus kann nichts dafür dass Du ins Ausland ziehst!

>





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[3.1.1] tayl antwortet auf stoth
17.12.2008 19:49
ich finde schon, dass der Initiator dieses Threads sich präzise ausdrückt. (Ich hab ihn jedenfalls verstanden).

1. ja, wenn die VVL schon 30 Monate zurückliegt und man sich in der automatischen Verlängerung befindet, kann ich mir vorstellen, dass der Verfasser bei Umzug ins Ausland eine Entlassung aus dem Vertrag fordert. Base hat ihm ja kein neues Handy subventioniert.

2. Dennoch musst du akzeptieren, wenn Base dich NICHT entlässt aus dem Vertrag. Denn vertraglich gesehen ist Base im Recht, so leid es mir tut. In diesem Fall könntest du um Tarifwechsel bitten und den Restbetrag überweisen.
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[3.1.1.1] stoth antwortet auf tayl
17.12.2008 20:26
Tarifwechsel wohin?
Für das österreichische Mobilfunknetz kann mir eplus keinen Vertrag anbieten - und das deutsche Netz kann ich nicht mehr direkt nutzen.
Und welchen Restbetrag, wovon?

Benutzer tayl schrieb:
(...) 2. Dennoch musst du akzeptieren, wenn Base dich NICHT entlässt aus dem Vertrag. Denn vertraglich gesehen ist Base im Recht, so leid es mir tut. In diesem Fall könntest du um Tarifwechsel
bitten und den Restbetrag überweisen.
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[3.1.1.1.1] Fanta antwortet auf stoth
17.12.2008 21:16
Benutzer stoth schrieb:
Tarifwechsel wohin? Für das österreichische Mobilfunknetz kann mir eplus keinen Vertrag anbieten - und das deutsche Netz kann ich nicht mehr direkt nutzen.
Und welchen Restbetrag, wovon?


Das habe sogar ich verstanden:

Tarifwechsel vorher in einen günstigeren Tarif innerhalb Base, damit der mindestens zu zahlende Restbetrag bis Ende der Vertragslaufzeit nicht unnötig hoch ist.

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[3.1.1.1.2] tayl antwortet auf stoth
18.12.2008 14:42
Benutzer stoth schrieb:
Tarifwechsel wohin?

In einen kleineren Tarif mit weniger Grundgebühr

Und welchen Restbetrag, wovon?

Den Betrag, der sich wie folgt zusammenrechnen lässt:

Monate bis zum Kündigungsdatumm (da dein Vertrag sich ja um ein Jahr automatisch verlängert hat) zusammenrechnen, mit der Grundgebühr multiplizieren udn überweisen. Schon bist du raus aus dem Vertrag. Ich weiss dass du das nicht SO wolltest. Aber eplus hat das recht, diesen betrag zu fordern. Klar kannst du da nochmals um ne Vertragsaufhebung und sowas bitten. Aber du sagst ja selber, dass die es nciht akzeptieren. Kulanz ist keine Rechtsache, kann also auch nicht gefordert0 werden, sondern müsste erbeten werden.
(daher die Bitte um die Vertragsaufhebung)

Lies dir nochmal durch, was du unterschrieben hast. Es ist fast überall so:

Laufzeit 24 Monate, danach automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn du nicht spätestens drei Monate vorher kündigst. Hast du drei MOnate vorher gekündigt? Anscheinend nicht! Also wirst du den RESTBETRAG auch bezahlen müssen.
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[3.1.1.1.2.1] stoth antwortet auf tayl
19.12.2008 19:19
Danke.
Also zählt nur der Vertrag.
Dass ich meinen Wohnsitz ausserhalb des Geltungsbereiches verlegt habe, ist völlig unerheblich.

Schade, dass der Kundenservice nicht in der Lage war, selbst auf Nachfrage nicht, mir diesbezüglich genauere Beratung zu geben.

Der schlechte Eindruck bleibt.