Benutzer wchristiansen schrieb:
Heute nun, fast 6 Monate später habe ich die Rechnung bekommen. Ist das rechtens? Können die mir so spät noch diese Leistung in Rechnung stellen?
Meines Wissens: ja. Verjährung erst mit Ablauf des übernächsten Jahres.
Liebe Grüße, Keks.
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