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E-Plus: Vertragskündigung bei Auswanderung


10.02.2009 13:57 - Gestartet von Mobilsil
Hallo!

Ich gehe für unbestimmte Zeit (evtl. für immer) ins außereuropäische Ausland. Ich habe meinem Anbieter E-Plus das Ticket, Visum und die Bestätigung meines neues Arbeitgebers vorgelegt. Trotzdem wollen sie mich nicht aus dem Vertrag raus lassen.

"Aus Kulanz" (ich bin seit ca. 10 Jahren Kunde) haben sie mir nun angeboten, dass ich für die restliche Laufzeit von 11 Monate nur die Grundgebühren zahlen muss. Dann würde E-Plus mich aus dem Vetrag rauslassen.

Aber meiner Meinung nach habe ich dann ja nichts gewonnen, oder?

Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen?

Vielen Dank und Gruß
Mobilsil
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[1] arndt1972 antwortet auf Mobilsil
10.02.2009 21:24
Naja, kommt darauf an. Hast Du ggfs. ein subventioniertes Handy erhalten? Dann kann ich die Forderung nach der Grundgebühr verstehen, denn damit zahlst Du es ja ab.
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[2] habibichristian antwortet auf Mobilsil
10.02.2009 21:47
arbeite bei e-plus an der hotline, den vertrag kannst du nicht kündigen weil du weg willst, wenn du da arbeit hast oder ausbildung, kannst du travel-tarif einrichten lassen.
das ist die verträgsstillegung bis 12 monate.
aber aus vertrag kommst du nicht es ist dein wunsch zu gehen.
wenn du kredit hast kann man auch nicht weg und alles ok.
na ja ich finde das schon ok wenn du vertrag aufkaufen kannst.
oder es soll einer diesen übernehmen kostet 15 euro und schon bist du ihn los





Hallo!

Ich gehe für unbestimmte Zeit (evtl. für immer) ins außereuropäische Ausland. Ich habe meinem Anbieter E-Plus das Ticket, Visum und die Bestätigung meines neues Arbeitgebers vorgelegt. Trotzdem wollen sie mich nicht aus dem Vertrag raus lassen.

"Aus Kulanz" (ich bin seit ca. 10 Jahren Kunde) haben sie mir nun angeboten, dass ich für die restliche Laufzeit von 11 Monate nur die Grundgebühren zahlen muss. Dann würde E-Plus mich aus dem Vetrag rauslassen.

Aber meiner Meinung nach habe ich dann ja nichts gewonnen, oder?

Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen?

Vielen Dank und Gruß
Mobilsil
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[2.1] TomaszD antwortet auf habibichristian
10.02.2009 21:58

einmal geändert am 10.02.2009 22:09
Benutzer habibichristian schrieb:
aber aus vertrag kommst du nicht es ist dein wunsch zu gehen. wenn du kredit hast kann man auch nicht weg und alles ok. na ja ich finde das schon ok wenn du vertrag aufkaufen kannst.

Der Vergleich mit dem Kredit trifft aber meines Erachtens nur zu, wenn man auch ein Handy bekommt. Ansonsten hat der Anbieter ja nichts vorfinanziert. Oder sehe ich das flasch?

Ich verstehe nicht, dass man bei den Netzbetreibern auch Verträge ohne Handy fast ausschließlich mit 24 Monaten Vertragslaufzeit bekommt. Positive Ausnahme sind einzelne Angebote bei o2 mit 6 Monaten Laufzeit.

Für mich ist das der Grund, weshalb ich keinen Netbetrieber-Vertrag mehr abschließen werde. Ich weiß schlicht nicht, wo ich in 2 Jahren wohnen oder arbeiten möchte, geschweige denn, wieviele Minuten im Monaten ich telefonieren werde.

Grüße Thomas.
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[2.2] Mobilsil antwortet auf habibichristian
11.02.2009 09:12
Was meinst Du mit Kredit?
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[3] tatort antwortet auf Mobilsil
10.02.2009 22:30

einmal geändert am 10.02.2009 22:31
Benutzer Mobilsil schrieb:
Hallo!

Ich gehe für unbestimmte Zeit (evtl. für immer) ins außereuropäische Ausland. Ich habe meinem Anbieter E-Plus das Ticket, Visum und die Bestätigung meines neues Arbeitgebers vorgelegt. Trotzdem wollen sie mich nicht aus dem Vertrag raus lassen.

"Aus Kulanz" (ich bin seit ca. 10 Jahren Kunde) haben sie mir nun angeboten, dass ich für die restliche Laufzeit von 11 Monate nur die Grundgebühren zahlen muss. Dann würde E-Plus mich aus dem Vetrag rauslassen.

Aber meiner Meinung nach habe ich dann ja nichts gewonnen, oder?

Gibt es jemanden mit ähnlichen Erfahrungen?

Vielen Dank und Gruß
Mobilsil

Theoretisch magst du an den Vertrag gebunden sein. Ich frage ich aber, wie E-Plus die Grundgebühr eintreiben will, wenn du dauerhaft im Ausland lebst?

Vielleicht sollte man hier nicht zuviel mit E-Plus diskutieren.
Teile ihnen ein Datum mit, zu dem die Karte deaktiviert werden soll. Danach zahlst du einfach nicht mehr.
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[3.1] Mobilsil antwortet auf tatort
11.02.2009 09:11
Was meint Ihr mit Kredit? Ich habe ein subventioniertes Handy bekommen, für das ich 1 Euro bezahlt habe. Aber da ich jetzt bereits schon 12 Monate lang 20 Euro (also 240 Euro) bezahlt habe und nochmals ein Jahr zahlen soll, frage ich mich, wie viel ein Handy denn kosten soll?

Ich kann leider die monatlichen Zahlungen nicht stoppen, da E-Plus eine Einzugsermächtigung hat. Oder doch?

Danke für die Hilfe!
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[3.1.1] Eplusler antwortet auf Mobilsil
11.02.2009 10:10
Benutzer Mobilsil schrieb:
Was meint Ihr mit Kredit? Ich habe ein subventioniertes Handy bekommen, für das ich 1 Euro bezahlt habe. Aber da ich jetzt bereits schon 12 Monate lang 20 Euro (also 240 Euro) bezahlt habe und nochmals ein Jahr zahlen soll, frage ich mich, wie viel ein Handy denn kosten soll?

Du kannst doch deine Eintugsermächtigung widerrufen.


Allerdings,die 20 € sind ja nicht nur für das Handy angefallen?
Was für einen Tarif hast Du?Min.Paket?Dann wären in den 20 € auch schon Min.enthalten.

Versuch dein Glück weiter an der Hotline,oder noch besser,geh in einen Shop und legen denen die Unterlagen vor.
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[3.1.2] marbri antwortet auf Mobilsil
11.02.2009 11:08
Benutzer Mobilsil schrieb:
Was meint Ihr mit Kredit? Ich habe ein subventioniertes Handy bekommen, für das ich 1 Euro bezahlt habe. Aber da ich jetzt bereits schon 12 Monate lang 20 Euro (also 240 Euro) bezahlt habe und nochmals ein Jahr zahlen soll, frage ich mich, wie viel ein Handy denn kosten soll?

Ich kann leider die monatlichen Zahlungen nicht stoppen, da E-Plus eine Einzugsermächtigung hat. Oder doch?

Danke für die Hilfe!


Hallo,

jede Einzugsermächtigung kann man widerrufen und das Abbuchen
untersagen!


Gruß Marbri
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[3.1.3] arndt1972 antwortet auf Mobilsil
11.02.2009 14:37
Benutzer Mobilsil schrieb:
Was meint Ihr mit Kredit? Ich habe ein subventioniertes Handy bekommen, für das ich 1 Euro bezahlt habe. Aber da ich jetzt bereits schon 12 Monate lang 20 Euro (also 240 Euro) bezahlt habe und nochmals ein Jahr zahlen soll, frage ich mich, wie viel ein Handy denn kosten soll?

Also sind die Grundgebühren doch gerechtfertigt, denn für die 20,- € Grundgebühr bekommst Du ja auch noch Leistung, bzw. hast Leistung genutzt (inklusivminuten oder was auch immer).

Ich kann leider die monatlichen Zahlungen nicht stoppen, da E-Plus eine Einzugsermächtigung hat. Oder doch?

Das was der User vorgeschlagen hat ist einfach nur asozial und Betrug, nichts anderes. Du hast einen Vertrag, also bist Du auch zur Zahlung verpflichtet. Außerdem hast Du bereits einen Teil der Leistung erhalten (subventioniertes Handy)!
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[3.2] arndt1972 antwortet auf tatort
11.02.2009 14:42
Theoretisch magst du an den Vertrag gebunden sein. Ich frage ich aber, wie E-Plus die Grundgebühr eintreiben will, wenn du dauerhaft im Ausland lebst?

Vielleicht sollte man hier nicht zuviel mit E-Plus diskutieren. Teile ihnen ein Datum mit, zu dem die Karte deaktiviert werden soll. Danach zahlst du einfach nicht mehr.

Was bist Du denn für einer?!
Und wie asozial ist das denn?!
Was Du vorschlägst ist asozial und Betrug, nichts anderes!
Ein Vertrag ist ein Vertrag, außerdem wurden bereits Leistungen in Anspruch genommen (subventioniertes Handy!).
Ich möchte mal wissen wie Du rumschreien würdest, wenn sich Deine Vertragspartner so verhalten würden. Dein Telefonanbieter oder z.B. Dein Vermieter, der Dich einfach mitten im Monat rausschmeißt, obwohl Du die Miete bezahlt hast...
Einfach mal ein wenig nachdenken, bevor man solche dummen (anders kann und will ich es nicht nennen) Postings absetzt!
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[3.2.1] tatort antwortet auf arndt1972
12.02.2009 02:42

einmal geändert am 12.02.2009 08:40
Ball flach halten. Visum, Arbeitvertrag und Ticket wurden vorgelegt. Hier wird also nicht ein Auslandsausenthalt vorgetäuscht, nur um aus dem Vertrag zu kommen.
Die Fortführung des Vertrags im außereuropäischen Ausland ist dem Kunden gar nicht zumutbar, und die ausstehenden Gebühren wären für E-Plus nicht einzuzutreiben. Das weiß auch E-Plus. Deshalb wird die von mir vogeschlagene Vorgehensweise letztlich zum Erfolg führen. Selbstverständlich sind alle bis zum Umzug in Anspruch genommen Leistungen zu bezahlen.
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[3.2.1.1] interessierter_Laie antwortet auf tatort
12.02.2009 09:34
Benutzer tatort schrieb:
>
Selbstverständlich sind alle bis zum Umzug in Anspruch genommen Leistungen zu bezahlen.

und dazu zählt halt nun mal auch das zu Vertragsbeginn ausgehändigte 1 Euro Handy.

Also entweder Eplus anbieten das Handy zurückzugeben oder den Anteil der Handysubvention an der GG für die Restlaufzeit zahlen, problematisch ist dass diese nicht genau definiert ist aber 10 Euro /Monat sollten anhand der derzeitigen Praxis den Aufpreis entsprechend auszuweisen ein brauchbarer Richtwert sein.

Das heißt aber noch nicht das E-Plus das annehmen muss.
Ein plumpes ich zahl nicht mehr ist aber rechtlich absolut nicht vertretbar.
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[3.2.1.2] arndt1972 antwortet auf tatort
12.02.2009 12:55
Benutzer tatort schrieb:
Ball flach halten. Visum, Arbeitvertrag und Ticket wurden vorgelegt. Hier wird also nicht ein Auslandsausenthalt vorgetäuscht, nur um aus dem Vertrag zu kommen.

Darum geht es doch gar nicht, kapierst Du das nicht?!
Du rufst hier zum Betrug auf und untermauerst es auch gleich nochmal. Das ist höchst asozial!
Überlege doch einfach mal wie es wäre, wenn Deine Vertragspartner so mit Dir umspringen würden. Nimm einfach mein Beispiel mit dem Vermieter. Fändest Du das ok?!

Die Fortführung des Vertrags im außereuropäischen Ausland ist dem Kunden gar nicht zumutbar, und die ausstehenden Gebühren wären für E-Plus nicht einzuzutreiben. Das weiß auch E-Plus. Deshalb wird die von mir vogeschlagene Vorgehensweise letztlich zum Erfolg führen. Selbstverständlich sind alle bis zum Umzug in Anspruch genommen Leistungen zu bezahlen.

Was z.B. auch das Handy ist, daß u.a. auch mit der Grundgebühr abgezahlt wird. Also ist es völlig ok, daß sie die Grundgebühr einfordern.
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[3.2.1.2.1] tatort antwortet auf arndt1972
12.02.2009 13:39
1. Hier wurde nicht zum Betrug aufgerufen. Du solltest dir von einer fachkundigen Person den Tatbestand erläutern lassen.

2. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis werden zwei Verträge abgeschlossen. Ein Kaufvertrag über das Mobiltelefon (z.B. für 1 EUR) und ein Mobilfunkvertrag. Die Aussage, dass mit den monatlichen Grundgebühren oder Mindestumsätzen das Handy abbezahlt würde, mag der Realität ensprechen. Juristisch ist das, glaube ich, falsch. Das Handy gehört mir, sobald ich es bezahlt habe (z.B. 1 EUR). Dass ich das Handy ohne Mobilfunkvertrag gar nicht bekommen hätte, ist eine andere Geschichte.

3. Asozial wäre es (und wahrscheinlich auch Betrug), wenn der Vertrag mit der Absicht abgeschlossen worden wäre, diesen nicht zu erfüllen. Dass kann ich nicht erkennen.
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[3.2.1.2.1.1] Beschder antwortet auf tatort
12.02.2009 13:44
Benutzer tatort schrieb:
1. Hier wurde nicht zum Betrug aufgerufen. Du solltest dir von einer fachkundigen Person den Tatbestand erläutern lassen.


sondern?


2. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis

du sagst es selber überdeutlich.


Juristisch
ist das, glaube ich, falsch.

glauben heisst nicht wissen. also was postest du dann hier solchen unsinn?


3. Asozial wäre es (und wahrscheinlich auch Betrug), wenn der Vertrag mit der Absicht abgeschlossen worden wäre, diesen nicht zu erfüllen. Dass kann ich nicht erkennen.

welchen unterschied würde das denn machen? also deinen laienhaften glauben will ich nicht haben....

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[3.2.1.2.1.1.1] tatort antwortet auf Beschder
12.02.2009 13:48
Jedenfalls habe ich mal gelernt, dass der Betrug eine Täuschung voraussetzt. Belehre mich eines besseren!
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[3.2.1.2.1.1.1.1] arndt1972 antwortet auf tatort
12.02.2009 14:09
Mag sein (ich bin kein Jurist), daß Betrug nicht das richtige Wort ist, auf jeden Fall würde man mit Deiner Vorgehensweise vorsätzlich die andere Seite um ihr Geld betrügen/bringen.
Und nur darum geht es!
In meinen Augen hast Du hier eindeutig zu einer Straftat (ob Betrug oder was weiß ich was) aufgerufen und das ist asozial!
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[3.2.1.2.1.1.1.1.1] kel28 antwortet auf arndt1972
03.03.2009 17:28
wenns Betrug wäre müsste der Beitrag gelöscht werden. Ist es aber nicht. Trotzdem ist der Ratschlag gefährlich wenn er befolgt würde.

Benutzer arndt1972 schrieb:
Mag sein (ich bin kein Jurist), daß Betrug nicht das richtige Wort ist, auf jeden Fall würde man mit Deiner Vorgehensweise vorsätzlich die andere Seite um ihr Geld betrügen/bringen.

Die Inflation der Wortes "Betrug" ist schon bedenklich.

... und das ist asozial!

Ja, der 'RATSCHLAG' ist definitiv asozial, und SOLLTE KEINESFALLS BEFOLGT WERDEN!!! (auch wenn es kein Betrug im strafrechlichen Sinne ist)
E-plus vertraglich zustehendes Geld vorzuenthalten (in diesem Fall 240 Euro), könnte unter bestimmten Umständen erstmal funktionieren, aber bliebe nicht folgenlos!

Denn sofern in Deutschland noch Konten bestehen, können diese gepfändet werden, auch wenn der Kontoinhaber schon über alle Berge ist. Gleiches gilt für andere Forderungen, Vermögen, Einkommen, welches in Deutschland existiert oder sich in Zukunft (für 30 JAHRE- also bis 2039) ergeben (z.B. Erbfälle, Deutsche Rentenversicherung!).

Bei Rückkehr nach Deutschland vor 2040 kommt als erstes der Gerichtsvollzieher zu Besuch. Mit Negativeinträgen bei Schufa (und anderen Äquivalenten, z.B. Creditreform) wird es schwieriger wieder ein Konto zu eröffnen, aber auch Handyverträge, Mietverträge usw. abzuschliessen.

Evtl. könnte sich die internationale Rechtslage ändern und die ausländischen Forderungen können (endlich) beigetrieben werden!!! Bis 2039 sind es auch in dieser Beziehung eine lange Zeit in der sich noch viel ändern kann.


Abgesehen davon, wer Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten eingeht, muss sich darüber klar ein dass er dann 24 Monate gebunden ist. Übrigens, ich lege das Geld für die Grundgebühr über die gesamte Mindestlaufzeit bei Vertragsschluss auf ein Sonderkonto beiseite. Da zinsbringend angelegt, verbilligt sich dadurch der Vertrag ein wenig und es gibt kein Ärger bei finanziellen Engpässen. Die Konten kann ich auch problemlos weiterlaufen lassen wenn ich Deutschland (vorläufig) verlasse.

Meine (Handy-)Verträge bei Auswanderung vorzeitig zu beenden, auf den Gedanken bin ich gar nicht gekommen, und steht auch weiterhin nicht auf meiner Checkliste. Ich sehe darin auch keine Vorteile, sogar eher Nachteile wie zB. kein deutsches Handy bei Heimatbesuchen und dauerhafter Verlust der bekannten Rufnummer.

Gruß kel

PS: 240,00 Euro Unkosten (in Monatsraten von 20,00 Euro) sollte einem der Ortswechsel schon wert sein.
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[3.2.1.2.1.2] chasperhead antwortet auf tatort
12.02.2009 13:45
Benutzer tatort schrieb:

2. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis werden zwei Verträge abgeschlossen.

man sollte mit einem laienhaften rechtsverständnis nicht auch noch hausieren. wenn man keine ahnung, sollte man nicht irgendwelche thesen bzw theorien aufstelllen.

zum fall werd ich mich nicht äußern. das soll derjenige selbst entscheiden bzw sich mit e-plus einigen.
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[3.2.1.2.1.2.1] manuinberlin antwortet auf chasperhead
16.02.2009 20:32
Hallo? Wo liegt das Problem?

Fakt: du hast dich entschlossen, ins Ausland zu ziehen, ggf. für immer. Du hast noch eine gewisse Laufzeit lang deinen E-Plus Vertrag und willst da raus. E-Plus kann ja nu nix für deine Pläne....woher sollen die das denn wissen? Hättest du dir nen Auto gekauft und müsstest das noch abzahlen, dann könntest du auch der Bank nicht einfach sagen: nö, bin jetzt mal weg. Vertrag ist halt Vertrag.

Mehrere Möglichkeiten wurden genannt:

1. Angebot, den Rest der Laufzeit kannst du auf einmal zahlen (wieviel sinds noch? 14x20 EUR?) Hast du einen Time & More 100 Tarif von 2004 mit Code 25 für Studenten? Hört sich fast so an. Gesamtsumme: 280 EUR. Oder ein Tipp: du wechselst für 24,95 EUR gleich sofort in den nächstniedrigeren Tarif (T&M 50) und zahlst noch 14x12 EUR. Dann musst du nur noch eine Gesamtsumme von 192,95 EUR zahlen - inklusive Tarifwechselgebühr. Fast 100 EUR gespart. Auch nicht schlecht, oder?

2. finde jemanden, der den Vertrag, so wie er ist, übernimmt. Wenn du schon eine Kündigung geschickt hast, ist diese Vertragsübernahme sogar kostenfrei. So mancher möchte vielleicht noch nen alten Vertrag mit der Möglichkeit, ein subventioniertes Handy zu bekommen. Gibts nämlich nicht mehr.

3. Vertragsaussetzung: geht bis zu 12 Monaten, kann man dann sogar nochmal um 12 verlängern. Kostet in dem Fall 2x24,95 EUR, dann aber keine Grundgebühr 24 Monate lang. Vielleicht kommst du ja wieder....Nachteil: die Laufzeit, die du aussetzt, wird hinten angehängt und die Kündigung wird hinfällig. Aber du behälst deine Rufnummer, falls du dich umentscheidest.

4. du lässt den Vertrag einfach bis zum normalen Kündigungsende weiterlaufen - man hat ja auch nicht immer gleich soviel Kohle auf einmal. Aber hier ist wahrscheinlich der Haken, dass deine Bankverbindung dann auch futsch ist, wenn du weggehst, oder? Gäbs da noch Eltern, die ihre Kontonummer dafür hergeben würden?

Das Handy hast du für 1 EUR gekauft, klar. Na sicher ist das gebunden an den Vertrag - das nennt man dann Subvention....Einfache Rechnung: Handy 1 EUR, 24 x monatliche Grundgebühr. Die ist bei dir halt noch so hoch, weil die Handysubvention einberechnet ist. Was soll daran jetzt juristisch nicht einwandfrei sein??

Bei E-Plus gibts zum Beispiel nur noch günstige Tarife - da kann man sich dann auch nur noch ein Handy mieten oder mit Ratenzahlung kaufen.

Niemand nimmt übrigens ein gebrauchtes Gerät zurück - es sei denn, du willst dafür auch noch ne Nutzungspauschale zahlen.

So, zu guter Letzt: klar kannst du deine Einzugsermächtigung jederzeit kündigen. Das ist dein gutes Recht, so lange du keinen sog. WEB-Tarif hast. Denn in dem ist die Lastschrift Pflicht und steht in den AGB.

Ich finde, dass sind ne Menge Optionen, such dir eine aus. Das Pläne wie ein Umzug ins Ausland immer mit viel Nerv, Zeit und Aufwand verbunden sind, ist ja klar. Aber so ganz nach Wunsch? Wann läufts schon mal so?
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[3.2.1.2.1.2.1.1] kai31580 antwortet auf manuinberlin
03.03.2009 17:16
kurz und knapp

Ein vollkommen perfekter Beitrag!

Alles was man wissen muss, Querverweise, Hinweis AGB etc. So muss man sich nicht unnötig ärgern und irgendwelchen Halbwahrheiten hinterher jagen...

In diesem Sinne

drum prüfe, wer sich ewig bindet! Gilt nicht nur für die Frau, sonder auch für Verträge...