Teurer verkaufen als er das Handy angeboten hat, darf er nicht! Selbst mit dem Zusatz "Irrtümer vorbehalten" kann man einen falschen Preis (wenn er sich tatsächlich darauf beruft, dass er irrtümlich den falschen Preis zugeordnet hätte) nicht mehr nachträglich ändern.
Der Kaufpreis ist nämlich kein Anfechtungsgrund!!!
(Hab mich da mal bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht, da ich mal ein solches Problem hatte.)
Er erklärte mir das an folgendem Beispiel, was das ganze sehr veranschaulicht.
Wenn ich auf dem Trödelmarkt ein Bild für ein paar Euro kaufe und danach festgestellt wird, dass das Bild eigentlich ein Picasso ist und viel mehr Geld wert wäre, dann kann der Verkäufer das Geschäft anfechten, vorausgesetzt er wußte nicht, dass es sich um einen Picasso handelt (Eigenschaftsirrtum!).
Wenn der Verkäufer aber versehentlich für ein paar Euro den Picasso verkaufen würde, dann hat er keine Möglichkeit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da der Kaufpreis kein wertgebender Faktor ist.
Genauso verhält es sich mit dem Handy. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, bzw. die Bestellung raus ist (das ist ja die Annahme des Angebotes), ist der Händler verpflichtet, auch zu den Konditionen zu liefern!!!
Benutzer chappli schrieb:
Wie erkenne ich eigentlich einen unseriösen Vertriebspartnber? Kann er meine Daten auch mißbrauchen? Immerhin verlangt er ja meistens Kopien von EC-KArten und Ausweisen usw. Hab bis jetzt nämlich nur bei den Providern selber Verträge abgeschlossen... Was ist wenn er mir nach Freischaltung das Gerät nicht mehr zum festgelegten Preis verkaufen will, sonder teuerer. Immerhin steht doch meist unten in den Preislisten: ' Irrtümer vorbehalten'.
Genügt eine Auftragsbestätigung zum festgelegten Preis?
Wäre euch für euer Hilfe sehr dankbar...
Gruß Boubas