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Dringend!!! Wie erkenne ich einen unseriösen Vertriebshändler ????


15.01.2003 18:00 - Gestartet von chappli
Wie erkenne ich eigentlich einen unseriösen Vertriebspartnber? Kann er meine Daten auch mißbrauchen? Immerhin verlangt er ja meistens Kopien von EC-KArten und Ausweisen usw. Hab bis jetzt nämlich nur bei den Providern selber Verträge abgeschlossen...
Was ist wenn er mir nach Freischaltung das Gerät nicht mehr zum festgelegten Preis verkaufen will, sonder teuerer. Immerhin steht doch meist unten in den Preislisten: ' Irrtümer vorbehalten'.
Genügt eine Auftragsbestätigung zum festgelegten Preis?
Wäre euch für euer Hilfe sehr dankbar...
Gruß Boubas
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[1] handy-experte antwortet auf chappli
15.01.2003 19:29
Ein Patentrezept dafür gibt es nicht. Informiere dich über den Anbieter, erkundige dich in Newsgroups/Foren, schau dir die Internetseite an...

Amateurhaft zusammengestellte Websites, handyshop@provider.de Email-Adressen, verdächtig günstige Angebote (unter EK!),..., es gibt vieles, wo man nicht gerade auf einen seriösen Anbieter tippen würde.
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[2] fonfux antwortet auf chappli
15.01.2003 19:32
Geld ist nicht alles!Man kann sich auch TOT sparen!
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[3] MatAlSch antwortet auf chappli
15.01.2003 19:45
Teurer verkaufen als er das Handy angeboten hat, darf er nicht! Selbst mit dem Zusatz "Irrtümer vorbehalten" kann man einen falschen Preis (wenn er sich tatsächlich darauf beruft, dass er irrtümlich den falschen Preis zugeordnet hätte) nicht mehr nachträglich ändern.
Der Kaufpreis ist nämlich kein Anfechtungsgrund!!!
(Hab mich da mal bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht, da ich mal ein solches Problem hatte.)
Er erklärte mir das an folgendem Beispiel, was das ganze sehr veranschaulicht.
Wenn ich auf dem Trödelmarkt ein Bild für ein paar Euro kaufe und danach festgestellt wird, dass das Bild eigentlich ein Picasso ist und viel mehr Geld wert wäre, dann kann der Verkäufer das Geschäft anfechten, vorausgesetzt er wußte nicht, dass es sich um einen Picasso handelt (Eigenschaftsirrtum!).
Wenn der Verkäufer aber versehentlich für ein paar Euro den Picasso verkaufen würde, dann hat er keine Möglichkeit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da der Kaufpreis kein wertgebender Faktor ist.
Genauso verhält es sich mit dem Handy. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, bzw. die Bestellung raus ist (das ist ja die Annahme des Angebotes), ist der Händler verpflichtet, auch zu den Konditionen zu liefern!!!



Benutzer chappli schrieb:
Wie erkenne ich eigentlich einen unseriösen Vertriebspartnber? Kann er meine Daten auch mißbrauchen? Immerhin verlangt er ja meistens Kopien von EC-KArten und Ausweisen usw. Hab bis jetzt nämlich nur bei den Providern selber Verträge abgeschlossen... Was ist wenn er mir nach Freischaltung das Gerät nicht mehr zum festgelegten Preis verkaufen will, sonder teuerer. Immerhin steht doch meist unten in den Preislisten: ' Irrtümer vorbehalten'.
Genügt eine Auftragsbestätigung zum festgelegten Preis?
Wäre euch für euer Hilfe sehr dankbar...
Gruß Boubas
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[3.1] tcsmoers antwortet auf MatAlSch
15.01.2003 20:02
Benutzer MatAlSch schrieb:
Teurer verkaufen als er das Handy angeboten hat, darf er nicht! Selbst mit dem Zusatz "Irrtümer vorbehalten" kann man einen falschen Preis (wenn er sich tatsächlich darauf beruft, dass er irrtümlich den falschen Preis zugeordnet hätte) nicht mehr nachträglich ändern.
Der Kaufpreis ist nämlich kein Anfechtungsgrund!!! (Hab mich da mal bei einem Rechtsanwalt schlau gemacht, da ich mal ein solches Problem hatte.) Er erklärte mir das an folgendem Beispiel, was das ganze sehr veranschaulicht.
Wenn ich auf dem Trödelmarkt ein Bild für ein paar Euro kaufe und danach festgestellt wird, dass das Bild eigentlich ein Picasso ist und viel mehr Geld wert wäre, dann kann der Verkäufer das Geschäft anfechten, vorausgesetzt er wußte nicht, dass es sich um einen Picasso handelt (Eigenschaftsirrtum!).

Quelle bitte ?

peso


Wenn der Verkäufer aber versehentlich für ein paar Euro den Picasso verkaufen würde, dann hat er keine Möglichkeit den Kaufvertrag rückgängig zu machen, da der Kaufpreis kein wertgebender Faktor ist.
Genauso verhält es sich mit dem Handy. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, bzw. die Bestellung raus ist (das ist ja die Annahme des Angebotes), ist der Händler verpflichtet, auch zu den Konditionen zu liefern!!!



Benutzer chappli schrieb:
Wie erkenne ich eigentlich einen unseriösen Vertriebspartnber? Kann er meine Daten auch mißbrauchen? Immerhin verlangt er ja meistens Kopien von EC-KArten und Ausweisen usw. Hab bis jetzt nämlich nur bei den Providern selber Verträge abgeschlossen... Was ist wenn er mir nach Freischaltung das Gerät nicht mehr zum festgelegten Preis verkaufen will, sonder teuerer. Immerhin steht doch meist unten in den Preislisten: ' Irrtümer vorbehalten'.
Genügt eine Auftragsbestätigung zum festgelegten Preis?
Wäre euch für euer Hilfe sehr dankbar...
Gruß Boubas
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[3.1.1] Zwack antwortet auf tcsmoers
15.01.2003 20:29
Der Verkäufer kann aber dann anfechten, wenn er nachweist, dass er sich bei Erstellen des Vertragsformulars verschrieben hat (Erklärungsirrtum)!
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[3.1.1.1] Alexda antwortet auf Zwack
16.01.2003 09:27
Benutzer Zwack schrieb:
Der Verkäufer kann aber dann anfechten, wenn er nachweist, dass er sich bei Erstellen des Vertragsformulars verschrieben hat (Erklärungsirrtum)!

Auf jeden Fall hat der Kunde dann aber ein Recht auf Aufhebung des Mobilfunk-Vertrags. Und einen Nachweis über den ursprünglich niedriger angegebenen Preis hat er mit dem Ausdruck der Internetseite.

Der Händler müsste dann einen eventuellen Aufwand beim Mobilfunk-Provider (Freischaltung..) und beim Kunden (Rücksendeporto) entschädigen.

Bin zwar kein Anwalt, aber das ist doch einleuchtend.