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Änderung der Konditionen bei Vertragsverlängerung!


25.06.2004 18:04 - Gestartet von gawrosch
Am 7. Juli 2002 habe ich einen o2-Select-Vertrag mit Sonderkonditionen für Studenten (5€ Nachlass auf die Grundgebühr monatlich) abgeschlossen. Die entsprechende SIM-Karte habe ich in meinem Zweithandy benutzt und damit kaum telefoniert. Kurz vor dem Ende der Kündigungsfrist am 7. April habe ich mich entschieden den Vertrag über weitere 24 Monate laufen zu lassen. Als ich aber gestern in den o2-Shop ging, teilte mir der Mitarbeiter zu meiner absoluten Überraschung, dass o2 zur Vertragsverlängerung automatisch die Sonderkonditionen angepasst hat und es jetzt statt 5€ Nachlass auf die Grundgebühr 5€ Gesprächsguthaben gibt. Das bedeutet für mich mehr als 50€ an Zusatzkosten in den nächsten 12 Monaten, um die jetzt der Vertrag automatisch verlängert wurde…
Ist denn die Anpassung der Vertragskonditionen (auch wenn’s Sonderkonditionen sind) ohne Genehmigung des Kunden geschweige der Mitteilung der Änderung überhaupt rechtlich in Ordnung? Habe ich jetzt ein Sonderkündigungsrecht? Hilfe!
Danke im Voraus für Eure Antworten!
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[1] Abakus antwortet auf gawrosch
25.06.2004 18:14
Da 02 immer ausdrücklich gesagt hat, dass man im Studententarif für 24 Monate diese Kosten erstattet bekommt, besteht kein SoKüRe, wenn Du sie danach nicht mehr bekommst... ;-) Aber mal davon abgesehen: Wenn Du es nicht schaffst, 5 € pro Monat zu vertelefonieren, würde ich mir überlegen, ob ein Vertrag das Richtige ist oder ob nicht eher Prepaid lohnt... ;-)
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[1.1] o2 - can do? antwortet auf Abakus
25.06.2004 18:28
Ist nun mal für einen Studenten ein Unterschied, ob 120 Euro innerhalb von 24 Monaten anfallen oder 240 Euro für ein neues Handy.

Wie sieht es bei den Schülerkonditionen aus?! Bekommt man da noch die 5 Euro erlassen oder auch wie bei Studenten, nur 5 Euro Gesprächsumsatz drauf?
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[1.1.1] abzockstop antwortet auf o2 - can do?
25.06.2004 18:45
Benutzer o2 - can do? schrieb:
Wie sieht es bei den Schülerkonditionen aus?! Bekommt man da noch die 5 Euro erlassen oder auch wie bei Studenten, nur 5 Euro Gesprächsumsatz drauf?

http://www.schueler-o2.de

abzockstop
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[1.2] spunk_ antwortet auf Abakus
25.06.2004 18:40
Benutzer Abakus schrieb:

davon abgesehen: Wenn Du es nicht schaffst, 5 € pro Monat zu vertelefonieren, würde ich mir überlegen, ob ein Vertrag das Richtige ist oder ob nicht eher Prepaid lohnt... ;-)

gerade bei diesen geringen umssätzen ist ja ein vertrag das richtige. denn bei jedem prepaid-vertrag verfallen die nicht verbrauchten guthaben nach ca. 12-15 monaten. man ist dann gezwungen neu aufzuladen, was sich dann weiter aufschaukelt.

bei komplett gg und mu-freien verträgen entstehen keinerlei fixkosten, meist nur die verbrauchten nutzungskosten. nach 24 monaten dasselbe wiederholen, da nur bei neuverträgen solch hohe provisionen erreicht werden, nie bei verlängerungen.



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[1.2.1] o2 - can do? antwortet auf spunk_
25.06.2004 19:56
Ähm,...sehe ich nicht so. Wer monatlich unter 5 Euro kommt, sollte keinen Vertrag anschauen, bei dem es keinen Nutzen hat. Denn es mag zwar fixkostenbefreit sein, aber wer nicht aufs Handy aus ist und zudem die Nummer wichtig ist, der sollte auf keinen Fall einen Vertrag machen. Alleine die Portierungskosten schlagen zur Buche, was vielleicht nicht mal in einem Jahr vebraucht wird?! Zudem bleibt die Nummer bei einer Prepaidkarte ewig, solange man für ca. 15 Euro alle 15 Monate auflädt.
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[1.2.1.1] spunk_ antwortet auf o2 - can do?
25.06.2004 20:03
Benutzer o2 - can do? schrieb:


Denn es mag zwar fixkostenbefreit sein, aber wer nicht aufs Handy aus ist und zudem die Nummer wichtig ist, der sollte auf
nummer ist sowieso unwichtig. bei nem neuvertrag hast du dann automatisch den vorteil eine neue rufnummer zu kriegen.

vebraucht wird?! Zudem bleibt die Nummer bei einer Prepaidkarte ewig, solange man für ca. 15 Euro alle 15 Monate auflädt.
eben. bei prepaid-verträgen muss man eben den mindestumsatz einrechnen.
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[2] tomj antwortet auf gawrosch
25.06.2004 20:19
Moin,

bis jetzt war ich immer davon ausgegangen, dass sich die Konditionen bei einer 'stillschweigenden' Verlängerung um 12 nicht verändern, aber so sollte kann man ja lieber kündigen und einen Onlinevertrag ohne Handy abschliessen.

Tom
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[3] federico antwortet auf gawrosch
26.06.2004 14:02
Benutzer gawrosch schrieb:
Am 7. Juli 2002 habe ich einen o2-Select-Vertrag mit Sonderkonditionen für Studenten (5€ Nachlass auf die Grundgebühr monatlich) abgeschlossen.

Was war denn damals genau vereinbart - geringere Grundgebühr, oder "nur" eine geringere Gebühr für eine Dauer von 24 Monaten?

Kurz vor dem Ende der Kündigungsfrist am 7. April habe ich mich entschieden den Vertrag über weitere 24 Monate laufen zu lassen.

Wenn "Stillschweigen" in den AGB als Verlängerung um x Monate vereinbart war, dann wäre dies unwirksam (gewesen), wenn x > 12 Monate vereinbart worden sein sollte, aber:

Wenn Du eine explizite "Verlängerungsvereinbarung" triffst, dann ist das ein "Vertrag über die Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnisses zu neuen/geänderten Bedingungen", z.B. mit neuem frühesten Kündigungszeitpunkt (24 Monate ab Verlängerungsvereinbarung), und evtl. neuen (Tarif-)Konditionen.

Als ich aber gestern in den o2-Shop ging, teilte mir der Mitarbeiter zu meiner absoluten Überraschung, dass o2 zur Vertragsverlängerung automatisch die Sonderkonditionen angepasst hat und es jetzt statt 5€ Nachlass auf die Grundgebühr 5€ Gesprächsguthaben gibt.

War das im "Vertrag über die Änderung des Vertragsverhältnisses" so vereinbart? Wenn Du auf geänderte (Tarif-)Bestimmungen nicht hingewiesen worden sein solltest, dann sind die eben nicht Bestandteil des Änderungs-/Verlängerungsvertrags geworden.

f.
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[3.1] gawrosch antwortet auf federico
28.06.2004 12:52
Erstmal danke für Eure Antworten!
Als ich den Vertrag damals abgeschlossen habe, habe ich bei o2 einen Gutschein vorgelegt, was genau darauf stand, weiß ich leider nicht mehr. Auf meinem Vertrag steht lediglich die Rahmenvertragsnummer. Welche Inhalte sich dahinter verbergen - keine Ahnung!
Na ja, ich glaube, dass ich nächstes Mal bei der Vertragsverlängerung mehr aufpassen werde und schon vor Ablauf der Kündigungsfrist mir verbindliche Informationen einholen werde...