Benutzer gawrosch schrieb:
Am 7. Juli 2002 habe ich einen o2-Select-Vertrag mit Sonderkonditionen für Studenten (5€ Nachlass auf die Grundgebühr monatlich) abgeschlossen.
Was war denn damals genau vereinbart - geringere Grundgebühr, oder "nur" eine geringere Gebühr für eine Dauer von 24 Monaten?
Kurz vor dem Ende der Kündigungsfrist am 7. April habe ich mich entschieden den Vertrag über weitere 24 Monate laufen zu lassen.
Wenn "Stillschweigen" in den AGB als Verlängerung um x Monate vereinbart war, dann wäre dies unwirksam (gewesen), wenn x > 12 Monate vereinbart worden sein sollte, aber:
Wenn Du eine explizite "Verlängerungsvereinbarung" triffst, dann ist das ein "Vertrag über die Fortsetzung des bestehenden Vertragsverhältnisses zu neuen/geänderten Bedingungen", z.B. mit neuem frühesten Kündigungszeitpunkt (24 Monate ab Verlängerungsvereinbarung), und evtl. neuen (Tarif-)Konditionen.
Als ich aber gestern in den o2-Shop ging, teilte mir der Mitarbeiter zu meiner absoluten Überraschung, dass o2 zur Vertragsverlängerung automatisch die Sonderkonditionen angepasst hat und es jetzt statt 5€ Nachlass auf die Grundgebühr 5€ Gesprächsguthaben gibt.
War das im "Vertrag über die Änderung des Vertragsverhältnisses" so vereinbart? Wenn Du auf geänderte (Tarif-)Bestimmungen nicht hingewiesen worden sein solltest, dann sind die eben nicht Bestandteil des Änderungs-/
Verlängerungsvertrags geworden.
f.