Benutzer erfeld schrieb:
Ja, lieber alexh, danke für die prompte Antwort! So ganz greenhornig bin ich nun auch wieder nicht: cbc-Anbieter habe ich bisher immer über unsere Tageszeitung gemeldet bekommen und danach meine Gespräche geführt. Natürlich sah ich auch, wie oft die Tarife wechselten. Aber auch die 01037 wurde angepriesen, und ich fuhr damit ja mindestens 2 Monate gut, zumal es sich mit dem Namen "01037 Telecom" auch noch um einen "zuverlässigen Anbieter" zu drehen schien. Angeprangert werden müsste - und das könnten nur die Abgezockten bewirken - dass den "Schwarzen Schafen" das Handwerk gelegt wird, d.h. dass die Tarif-Ansage gesetzlich vorgeschrieben wird. Ich weiß nicht, wenn es in meinem Fall zu einem Rechtsstreit kommt, ob nicht der Richter sagt, dass ich getäuscht worden bin, da ich im guten Glauben gehandelt habe. Es ist ja auch nach 2 Monaten ein gewisses Gewohnheitsrecht eingetreten. Und vielleicht sollte ich es auch, koste es, was es wolle, durchziehen, um vielleicht durch einen Musterprozess das oben Gemeinte zu bewirken.
Wenn ich in einem Geschäft ein Pullover für 50 € mitnehme und ihn anderntags bezahlen komme, darf das Geschäft auch nicht sagen: Heute kostet er 80 €, also wir kriegen 80 €! Andererseits hätten die von 01037 auch kulanterweise sagen können: o.k., falsche Voraussetzunen, also zahle minutengetreu unseren neuen Tarif (19 ct.), und ich wäre einverstanden gewesen. Aber da in dieser Hinsicht - trotz meines Vorschalges -nichts kam, müsste doch auch für einen Richter die "böse Absicht" des cbc-Anbieters klar sein.... Aber Recht ist wohl eine Ausledungssache!
Herzlichst: erfeld
Wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast, dann laß es doch mal
auf einen Prozeß ankommen, vielleicht gibt es ein Präzedenzurteil, und als Folge wird es in Zukunft vielleicht ne gesetzliche Verpflichtung der Anbieter zur Tarifansage geben.
Davon würden alle Verbraucher profitieren.
Außerdem weiß man auch nicht, ob der TK-Anbieter wirklich
klagt, wenn Du dem Mahnbescheid widersprichst und ob die es
wirklich auf einen Prozeß ankommen lassen werden, denn es könnte
ja immerhin ein Präzedenzurteil dabei rauskommen. Und so ne
gesetzliche Verpflichtung zur Tarifansage dürfte so manchem
Telefon-Hopping-Anbieter überhaupt nicht schmecken, denn damit
entfiele ja deren Geschäftsgrundlage. Die legen es nämlich mit
ihren Köderangeboten darauf an, erst Kunden mit günstigen
CbC-Preisen zu gewinnen und dann durch plötzlichen Preisanstieg,
am besten noch zum Wochenende nach Redaktionsschluß abzuzoggen.
Gruß Marbri