Benutzer hjk54 schrieb:
ich habe bei meiner aktuellen Telekomrechnung festgestellt, dass Call-by-call-Gespräche über One Tel Telecommunication doppelt abgebucht wurden.
Was sollte man nun tun, um die Sachlage aufzuklären?
Ganz einfach:
1. Lastschrift bei der Bank zurückholen,
2. die Rechnung der DTAG (Telekom) um den exakten und kompletten Betrag kürzen, der für One Tel abgebucht wurde,
3. die DTAG darüber informieren.
Wie lange kann man falsche Rechnungen eigentlich reklamieren und sein Geld zurückfordern?
Eine Lastschrift kann i.d.R. 6 Wochen lang ohne Begründung zurückgegeben werden. Die Kosten dafür trägt das Unternehmen, das die Lastschrift durchgeführt hat.
Tipp: sollte die Rückrufzeit einer Lastschrift schon verstrichen sein, einfach die letzte(n) rückholbare(n) Lastschrift(en) zurückordern, die in Summe die beanstandeten Beträge ausmachen, die strittigen Beträge abziehen und den Rest an die DTAG überweisen. Diesen Vorgang dann der DTAG genau dokumentieren.
Die DTAG holt sich ihr Geld dann vom Call-by-Call-Anbieter zurück. Der muss dann die Forderung direkt an den Kunden geltend machen. Dort mit dem EGN dann reklamieren und die korrekten Gespräche direkt an den C-b-C-Anbieter bezahlen.
Übrigens: der Abrechnungsfehler kann beim C-b-C-Anbieter oder bei der DTAG liegen.