Benutzer stephanobb schrieb:
Guten Morgen Rudi Ratte,
es ist immer wieder toll, wie leicht man Kunden zufriedenstellen kann.
1. Trick man erteilt dem Kunden eine Gutschrift
und
2. man macht hierzu eine Presseerklärung.
Schon ist der Kunde zufrieden und wird trotzdem falsch abgerechnet, denn es ist eine Einwahlgebühr berechnet worden.
Interessant dabei ist, daß die vermeintlichen eigentlichen Urheber überhaupt nicht angegangen werden.
Lieber Rudi soviel zu Deinen Bemerkungen, denn Kontrolle schont auch Deinen Geldbeutel und dies umso markanter, wenn Du viele kurze Verbindungen hattest.
Gruß
Stephan
Hallo Stephan,
danke für Deinen Hinweis, aber ich bin eben n i c h t leicht zufriedenzustellen. Ich habe lediglich tutto correto gleich nach Bekanntwerden meine Rückforderung ausgerechnet und per Mail zugeschickt, habe sofort Antwort bekommen, et voilà:
Der Betrag war da.
Allerdings gab es dann einen weiteren Betrag von € 17.-, den ich nicht nachvollziehen konnte (könnte allerdings durch eigene Einwahlfehler bzw. nicht rechtzeitiges Trennen verursacht sein). Also gleiches Procedere sowie per Post Antrag für Einzelverbindungsnachweis sofort von Nexnet bekommen etc. Bisher kann ich da nicht meckern.
Schaumer moi, göll.
Wenn ich Dich richtig verstehe, kommt man aber an den Anbieter (in diesem Fall >1click2<) als eigentlichem "Übelwicht" selbst aber schlecht ran, da bin ich völlig Deiner Meinung.
Weil ich jenun mit meiner Einwahlsoftware >SenseConnect< so ziemlich alles ausrechnen und nachvollziehen kann, "streue" ich ganz viel bei den Tarifen und komme deshalb jetzt mit € 0,80
für die falsch erhobene Einwahl recht billig weg.
Nichtsdestoumso beobachte ich täglich die Tarife aller Anbieter; deshalb siehst Du schon, dass ich durchaus auf der Hut bin und mir schon gar nicht alles gefallen lasse.
Mir ist es jedoch auch wichtig,immer erstmal nach dem Motto:
"Der Ton macht die Musik" vorzugehen, sprich: höflich aber bestimmt zu bleiben und vor allem nicht gleich alle Billiganbieter als Gauner anzusehen.
Gleichwohl m u s s ich durchaus üble Tricksereien mit Zeitfenstern, Einwahlnummern, Abrechnungsfehlern etc. im Wiederholungsfalle auch als solche benennen dürfen und völlig zu recht geißeln, d´accord!
Aber von Kollegen Neuhetzki hätte ich mir schon wenigstens eine Antwort auf meine anderen Fragen gewünscht.
Mit besten Grüßen - auch an Franken
Rudi