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Patente


14.05.2007 00:27 - Gestartet von michaelmess
einmal geändert am 14.05.2007 00:27
Ich glaube nicht, daß die Dual-SIM-Handys eine ausreichende Erfindungshöhe haben (§4 PatG), so daß ein solches Patent wirksam ist und, wenns drauf ankommt, auch vor Gericht Bestand hat.

Daß es Handys gibt, mit denen man mehrere SIM-Karten nutzen kann, das haben sich Handy-Nutzer (auch Nicht-Fachleute) schon lange gewünscht, besonders zu der Zeit, als die Tarife vom Handy in Fremdhandynetze noch schwindelerregend hoch waren.
Heutzutage hat sich die Situation diesbezüglich relativiert.
Aber für Extrem-Vieltelefonierer in mehrere Netze wird sich ein Multi-Sim-Handy mit den entsprechenden Flatrates sicherlich lohnen. Außerdem ist man dann jeweils in den entsprechenden Netzen erreichbar.
Genauso macht es Sinn, wenn man oft ins Ausland fährt.
Dann hat man eben 2 Sim-Karten, wobei man immer über die Karte des Landes telefoniert, wo man gerade ist, ohne ständig Karten wechseln zu müssen.
Aber daß es so ein Handy noch immer nicht in Deutschland gibt, liegt wohl wahrscheinlich an der Subventionierungspolitik der Netzbetreiber, die wohl kaum gerne so ein Modell anbieten, wo man dann noch die SIM-Karte der Konkurrenz reinlegen kann.

So gibt es einen Hemmschuh für Entwicklungen, die dem Kunden nutzen, aber nicht im Interesse des Netzbetreibers sind.

Solange kein echter Wettbewerb in den Mobilfunknetzen existiert werden auch wohl Dienste wie Gebührenimpuls, Zeitsignal, etc. nicht von den Netzbetreibern angeboten, denn diese werden damit wohl nicht das dicke Geld verdienen.
Und welcher Netzbetreiber läßt sich gerne das dicke Geschäft mit Auslandsroamingkosten oder teuren Mobilfunkgesprächen in Fremdnetze durch die Latten gehen?

Gruß,

Michael
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§4 PatG:
"Eine Erfindung gilt als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. [...]"