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H I L F E!!!!!! Solidus Media GmbH


31.01.2007 13:40 - Gestartet von Linda20032
Hallo zusammen,

ich habe schon diverse Beiträge zu dieser o. g. Firma gelesen.

Es geht um eine bekannte Familie von mir. Sie haben zwei Rechnungen über je 56,00 Euro (komisch, gell?) erhalten. Von wegen Chat-Pauschale. Beide Rechnungen vom 17.01.07. Angeblich soll da 2 x was bestellt worden sein mit dieser Düsseldorfer Nummer 02......

Ich habe zunächst gekündigt. Dann schrieben sie mir, das brauchen wir nicht, es läuft automatisch aus. Mein Bekannter wusste gar nicht, was das soll. Vor allem um die Uhrzeit 13.01 Uhr, die auf einer REchnung angegeben war, war keiner von den Kindern zu Hause, die das versehentlich hätten bestellen können.

Naja, ich hab' dann gestern gemailt, dass ich im Internet gelesen hätte, dass sie eine Betrügerfirma seien und mein Bekannter die Rechnungen nicht bezahlen wird.

Darauf kommt heute eine Mail, dass "wohl eher aus Ihrem Haushalt ein Betrug zu Lasten unserer Firma begangen wurde". So von wegen, was bestellt mit der Absicht, das nicht bezahlen zu wollen.

Und sie schrieben noch: Uns ist bekannt, dass in verschiedenen Medien Falschbehauptungen über uns gemacht werden. Gegen einzelne Veröffentlichungen konnten wir bereits strafbewerte Einstweilige Verfügungen auf Unterlassung bei den jeweils zuständigen Landgerichten erwirken.

Tja, was sollen wir jetzt machen? Mein Bekannter sagt, vielleicht hat ja sein Schwager diese Nummer (von seinem Tel. aus) angerufen und nichts verstanden. Es handelt sich um einen Haushalt von Ausländern.

Also es KÖNNTE sein, dass da jemand angerufen hat. Aber alle bestreiten es.

Was sollen wir jetzt machen? Ich will denen auch nix Falsches sagen. Ich mache nämlich immer den Papierkram für die Familie.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

Viele Grüße

Linda















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[1] mediasoftware antwortet auf Linda20032
07.02.2007 21:51
Sicher ist mir schließlich der Unterschied zwischen Zivil-und Strafrecht klar.Die Staatsanwaltschaften stellen gerne Verfahren ein, wenn eine zivilrechtliche Problembeseitigung sinnvoller erscheint. Da hier in diesem Fall Straftaten gegen Kinder durchgeführt wurden, ist die Einstellung sinnlos, da Wiederholungsgefahr besteht. Weiterhin werden smtl. Verfahren als Sammelstrafklage behandelt, so dass einzelne Verfahren nicht als Relevanz betrachtet werden. Einstellungen nach 153 StPO können zudem immer noch im Widerspruchverfahren behandelt werden. Es ist Blödsinn sich hinzustellen und zu behaupten, dass der Staat mit derartigen Verfahren nur belästigt wird und man derartigen Unsinn abstellen soll, nur weil man sein Mütchen kühlen will.Aha!!! Ich habe verstanden....immer schön wegsehen und alles dulden. Habe ich schon mal alles gehört!!! Ich komme aus einer Generation, welche noch in Ruinen spielen durfte; alles klar? Der Staat ist übrigens das Volk und das Volk will in seiner Gesamtheit vor Elementen geschützt werden, welche gerade derartige Meinungen ausnutzen.Wir alle haben durch harte Arbeit diesen Staat in seiner Gesamtheit ausgebaut, also geht das in Ordnung. Aber wie heißt es doch so bei uns Deutschen so schön: Die größten Weltverbesserer sind jene welche dafür nichts tun!

Zum Schluß noch: Ich warte immer noch auf die Antwort vom Webmaster zur Accountsperrung von Masterlink - ist nämlich meiner-WAS IST NUN!! Sehe ich da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit?
mfg
masterlink