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Geschäftsfähigkeit von Personen lt. BGB


09.04.2007 12:28 - Gestartet von hauptverbindung
Ich musste hier in allen Beiträgen feststellen, dass u.a. viele Jugendliche hier zugange sind. Es stellt sich logischerweise dann die Frage, ob Jugendliche unter 18 Jahren überhaupt voll geschäftsfähig (Vertragsabschlüsse etc.) sind. Sind sie N I C H T!!!!
Sie sind eingeschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass zu jedem Vertrag, den ein Jugendlicher abschließt, die SCHRIFTLICHE Einwilligung der Erziehungsberechtigten erfolgen muß; und dieses innerhalb von 14 Tagen. Wird diese Einwilligung verweigert oder die Eltern reagieren nicht darauf in der 14-Tagefrist, ist danach kein Vertrag zustande gekommen. So bestehen auch keine Rechtsansprüche der Gegenseite gegen den Jugendlichen.
Also überprüft euer Alter und alles kommt in die Reihe. Redet auch mit den Eltern darüber. It´s all clear?
So long..