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Bezahldienst sperren


07.09.2005 13:44 - Gestartet von schnorfel
Empfehlenswert könnte es auch sein, dich für das Bezahlen per Handyrechnung sperren zu lassen. Natürlich nicht erst nach Beauftragung eines Abos.
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[1] Superkolbi antwortet auf schnorfel
12.09.2005 09:37
Benutzer schnorfel schrieb:
Empfehlenswert könnte es auch sein, dich für das Bezahlen per Handyrechnung sperren zu lassen. Natürlich nicht erst nach Beauftragung eines Abos.

Warum nciht andersrum?
Wenn ich ein Handyvertrag abschließe, möchte ich telefonieren und nicht für irgendeinen Müll bezahlen.
Vielleicht traut sich mit dieser Argumentation jemand vor Gericht und gewinnt, ich halte es nicht für ausgeschlossen, das die Richter dies genauso sehen wie ich.



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[1.1] schnorfel antwortet auf Superkolbi
12.09.2005 16:10

Warum nciht andersrum? Wenn ich ein Handyvertrag abschließe, möchte ich telefonieren und nicht für irgendeinen Müll bezahlen. Vielleicht traut sich mit dieser Argumentation jemand vor Gericht und gewinnt, ich halte es nicht für ausgeschlossen, das die Richter dies genauso sehen wie ich.


Sehen Sie, da unterscheiden sich unsere Ansichten. Jeder Zivilrichter in Deutschland wird Ihrer Argumentation nicht folgen, denn
1.) müssen Sie ja irgendwann einmal ein kostenpflichtiges Angebot annehmen. Das geschieht ja nicht automatisch mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Außerdem werden Sie ja darauf hingewiesen, dass Sie über Ihre Mobilfunkrechnung bezahlen.

2.) ist ja der Vertragsschluss entscheidend und nicht die Art und Weise der Bezahlung. Wenn Sie also nach Vertragsschluss die Bezahlmöglichkeit über die Mobilfunkrechnung zunichte machen, besteht der Vertrag und damit die Entgeltzahlungspflicht ja weiterhin fort. Wenn Sie Pech haben, bekommen Sie auch noch eine Strafanzeige wegen Betrugs. Von daher ist es empfehlenswert, erst den Dienst zu sperren, weil dann der Anbieter Vertragsschluss die Möglichkeit des Bezahlens prüft. Ist dieser Dienst gesperrt, kann der Anbieter nicht über Ihre Rechnung kassieren und wird daher keinen VErtrag mit Ihnen eingehen. Auf diese Weise sind Sie also sicher.
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[1.1.1] AnnaB antwortet auf schnorfel
12.09.2005 16:18
Benutzer schnorfel schrieb:
Warum nciht andersrum? Wenn ich ein Handyvertrag abschließe, möchte ich telefonieren
und nicht für irgendeinen Müll bezahlen. Vielleicht traut sich mit dieser Argumentation jemand vor Gericht und gewinnt, ich halte es nicht für ausgeschlossen, das die Richter dies genauso sehen wie ich.
Sehen Sie, da unterscheiden sich unsere Ansichten. Jeder Zivilrichter in Deutschland wird Ihrer Argumentation nicht folgen, denn 1.) müssen Sie ja irgendwann einmal ein kostenpflichtiges Angebot annehmen. Das geschieht ja nicht automatisch mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Außerdem werden Sie ja darauf hingewiesen, dass Sie über Ihre Mobilfunkrechnung bezahlen.
Wird wirklich immer darauf hingewiesen, wie bezahlt werden soll?

2.) ist ja der Vertragsschluss entscheidend und nicht die Art und Weise der Bezahlung. Wenn Sie also nach Vertragsschluss die Bezahlmöglichkeit über die Mobilfunkrechnung zunichte machen, besteht der Vertrag und damit die Entgeltzahlungspflicht ja weiterhin fort. Wenn Sie Pech haben, bekommen Sie auch noch eine Strafanzeige wegen Betrugs.
Na ja, ne Anzeige wegen Betruges ist aber weit hergeholt und wäre IMO regelmäßig zum Scheitern verurteilt. Vergleich: Wenn jemand sein Bankkonto auflöst, und vergisst, die Einzugsermächtigung für irgendeine Company zu ändern, so ist das kein Betrug, sondern Vergesslichkeit.

Von daher ist es empfehlenswert, erst den Dienst zu sperren, weil dann der Anbieter Vertragsschluss die Möglichkeit des Bezahlens prüft. Ist dieser Dienst gesperrt, kann der Anbieter nicht über Ihre Rechnung kassieren und wird daher keinen VErtrag mit Ihnen eingehen. Auf diese Weise sind Sie also sicher.
Bis irgendwer die Mobile-Payment-Option wieder für mich (re-?)aktiviert ;-).

Ciao
AnnaB
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[1.1.1.1] schnorfel antwortet auf AnnaB
12.09.2005 16:58
Wird wirklich immer darauf hingewiesen, wie bezahlt werden soll?

Meiner Erfahrung nach, schon. Immer, wenn man die Handynummer eingeben soll, erscheint ein Stern. Wenn man dann genau sucht, findet man schon irgendeine Preisinformation. Die ist zwar nicht immer leicht verständlich und täuscht auch meistens ein bisschen, aber es gibt sie. Fehlt sie gänzlich, läge ein Dissens vor und damit kein gültiger Vertrag. Das weiß auch der Anbieter.

Na ja, ne Anzeige wegen Betruges ist aber weit hergeholt und wäre IMO regelmäßig zum Scheitern verurteilt. Vergleich: Wenn jemand sein Bankkonto auflöst, und vergisst, die Einzugsermächtigung für irgendeine Company zu ändern, so ist das kein Betrug, sondern Vergesslichkeit.

Das ist kein treffender Vergleich. Die Frage war doch, warum man nicht erst den Dienst bucht und dann die Bezahlmöglichkeit über den Netzbetreiber kündigt. Da könnte man sich schon auf den Standpunkt stellen, dass man das deswegen gemacht hat, damit der Anbieter eben nicht abbuchen kann. Erweckt man vorher aber den Eindruck, man zahle und tut es dann tatsächlich nicht, so erweckt man beim Anbieter einen Irrtum, der darauf hin eine Vermögensverfügung macht, die schließlich zum Schaden führt. So abwegig ist es also nicht.


Bis irgendwer die Mobile-Payment-Option wieder für mich (re-?)aktiviert ;-).

Das kann nur der Inhaber des Mobilfunkvertrages.