Benutzer schnorfel schrieb:
Warum nciht andersrum? Wenn ich ein Handyvertrag abschließe, möchte ich telefonieren
und nicht für irgendeinen Müll bezahlen. Vielleicht traut sich mit dieser Argumentation jemand vor Gericht und gewinnt, ich halte es nicht für ausgeschlossen, das die Richter dies genauso sehen wie ich.
Sehen Sie, da unterscheiden sich unsere Ansichten. Jeder Zivilrichter in Deutschland wird Ihrer Argumentation nicht folgen, denn 1.) müssen Sie ja irgendwann einmal ein kostenpflichtiges Angebot annehmen. Das geschieht ja nicht automatisch mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages. Außerdem werden Sie ja darauf hingewiesen, dass Sie über Ihre Mobilfunkrechnung bezahlen.
Wird wirklich immer darauf hingewiesen, wie bezahlt werden soll?
2.) ist ja der Vertragsschluss entscheidend und nicht die Art und Weise der Bezahlung. Wenn Sie also nach Vertragsschluss die Bezahlmöglichkeit über die Mobilfunkrechnung zunichte machen, besteht der Vertrag und damit die Entgeltzahlungspflicht ja weiterhin fort. Wenn Sie Pech haben, bekommen Sie auch noch eine Strafanzeige wegen Betrugs.
Na ja, ne Anzeige wegen Betruges ist aber weit hergeholt und wäre IMO regelmäßig zum Scheitern verurteilt. Vergleich: Wenn jemand sein Bankkonto auflöst, und vergisst, die Einzugsermächtigung für irgendeine Company zu ändern, so ist das kein Betrug, sondern Vergesslichkeit.
Von daher ist es empfehlenswert, erst den Dienst zu sperren, weil dann der Anbieter Vertragsschluss die Möglichkeit des Bezahlens prüft. Ist dieser Dienst gesperrt, kann der Anbieter nicht über Ihre Rechnung kassieren und wird daher keinen VErtrag mit Ihnen eingehen. Auf diese Weise sind Sie also sicher.
Bis irgendwer die Mobile-Payment-Option wieder für mich (re-?)aktiviert ;-).
Ciao
AnnaB