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28.05.2023 16:50 - Gestartet von niknuk
...schon 2 Fehler entdeckt.

1. Im ersten Teil zu DSL (2. Seite des Artikels) ist von VDSL die Rede, beschrieben wird aber ADSL. Erst im 2. Teil geht es tatsächlich um VDSL. Außerdem steht im ersten Abschnitt, dass manche DSL-Kunden nur 1 Mbit/s bekommen, obwohl sie für 16 Mbit/s bezahlen. Auch diese Aussage ist falsch. Alle Kunden bezahlen für das, was im Vertrag vereinbart wurde. Und wenn im Vertrag steht, dass die Höchstbandbreite nur unter optimalen Bedingungen bereitgestellt wird und ansonsten nur eine verringerte Bandbreite, dann bekommt der Kunde so lange das, was er bezahlt, wie mindestens die in der Leistungsbeschreibung festgelegte Mindestbandbreite anliegt. Erst wenn auch diese unterschritten wird, zahlt der Kunde mehr als er bekommt. Und ja, es gibt DSL-Verträge für bis zu (!) 16 Mbit/s, bei denen bei schlechter Leitung auf 1 Mbit/s oder noch weniger gedrosselt werden darf. Wer so einen Vertrag abschließt und außerdem seine Zustimmung zur Drosselung gibt, muss damit rechnen, dass er weniger als die Höchstbandbreite bekommt. Die wird nämlich nirgendwo verbindlich zugesagt.

Gruß

niknuk
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[1] signalsenke-q antwortet auf niknuk
28.05.2023 20:06
Ein Arbeitskollege von mir hat jetzt auf einem 1&1-16Mbit/s-Tarif VDSL, damit die Geschwindigkeit erreicht wird (hatte vorher nur ca. 7 MBit/s down max.). Er wurde ganz ohne eigenes Tätigwerden auf einen Port im MFG auf der Straße statt im Hauptverteiler weiter weg (als er noch über ADSL angebunden war) umgelegt.

Ich habe bei M-Net G.Fast im Haus über die FTTB-Glasfaseranbindung im Keller, für meinen 25 / 5 MBit/s down/up-Tarif, VDSL ist dabei technisch nicht möglich (habe es ausprobiert), ADSL vertraglich (und auch technisch) nicht (bei M-Net max. 18 MBit/s, jedoch nur über Telekom DSLAM auf der Straße).