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Garantie und Legalität...


01.02.2003 11:55 - Gestartet von Devil_MC
Hi zusammen,

eine solche Modifikation der Software lässt sicherlich den Garantieanspruch erlöschen - von daher hätte ich mir von teltarif neben der BILD-ähnlichen Schlagzeile auch eine deutlich Warnung gewünscht. Außerdem stellt dieser Eingriff in die Software sicherlich ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts des Softwareentwicklers dar und ist von daher sicherlich nicht unproblematisch.

Vielleicht kann zu diesen Punkten nochmal Stellung bezogen werden ?

Gruß,
Derek
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[1] jtsn antwortet auf Devil_MC
01.02.2003 13:11
Benutzer Devil_MC schrieb:
eine solche Modifikation der Software lässt sicherlich den Garantieanspruch erlöschen - von daher hätte ich mir von

Einen Garantieanspruch sicherlich, die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hingegen nicht. Diese bezieht sich schließlich nur auf Mängel, die bei der Übergabe vorhanden waren. Eine nachträgliche Software-Modifikation kann solche Mängel logischerweise nicht auslösen.

teltarif neben der BILD-ähnlichen Schlagzeile auch eine deutlich Warnung gewünscht. Außerdem stellt dieser Eingriff in die Software sicherlich ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts des Softwareentwicklers dar und ist von daher sicherlich nicht unproblematisch.

Quark ;-) Man erwirbt an dem Gerät Eigentum einschließlich der darin enthaltenen Software und kann damit machen, was man will: Gegen die Wand werfen, toasten oder damit telefonieren. Und natürlich kann der Eigentümer auch das Flash-ROM _seines_ Telefons nach Belieben modifizieren. Das Urheberrecht verbietet lediglich die Verbreitung der im Flash-ROM enthaltenen Software (im Originalzustand oder modifiziert ist unerheblich).

ciao, jtsn
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[1.1] Shiskaboss antwortet auf jtsn
23.09.2003 15:13
Es ist NICHT erlaubt ! Mann "könnte(!)" ja Störungen im Netz verursachen und daraus resultieren dann Verletzungen gegen geltende Mobilfunkgesetze...es "könnten(!)" dadurch kosten entstehen (dem Netzbetreiber) wenn "DU" das Netz beeinträchtigst, etc.

Klar, geht man davon aus, das diejenigen, die an EEPROMS arbeiten, wissen müssten was sie tun, aber täte dies jeder, würde es schnell zu Kumplikationen kommen, wie z.B. Störungen von Frequenzbereichen etc. Also legal isses net...

Shiskaboss
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[1.1.1] jtsn antwortet auf Shiskaboss
23.09.2003 15:57
Benutzer Shiskaboss schrieb:
Es ist NICHT erlaubt ! Mann 'könnte(!)' ja Störungen im Netz verursachen und daraus resultieren dann Verletzungen gegen geltende Mobilfunkgesetze...es 'könnten(!)' dadurch kosten entstehen (dem Netzbetreiber) wenn 'DU' das Netz beeinträchtigst, etc.

1. Selbstverständlich verliert die Funkschnittstelle des Gerätes nach der Modifikation ihre Zulassung. Jeglicher Betrieb des Gerätes erfolgt damit auf eigene Gefahr. Dafür ist aber die RegTP zuständig, nicht das UrhG.

2. Hat das nichts mit dem Gewährleistungsanspruch zu tun.

Klar, geht man davon aus, das diejenigen, die an EEPROMS arbeiten, wissen müssten was sie tun, aber täte dies jeder, würde es schnell zu Kumplikationen kommen, wie z.B. Störungen von Frequenzbereichen etc. Also legal isses net...

Doch, das EEPROM bearbeiten ist völlig legal, nur der Betrieb des modifizierten Gerätes kann gegen eine Verordnung verstoßen. Während bei unmodifizierten Geräten dafür der Hersteller haftet, tut das bei modifizierten Geräten der Eigentümer/Modifizierer.

ciao, jtsn