Benutzer Shiskaboss schrieb:
Es ist NICHT erlaubt ! Mann 'könnte(!)' ja Störungen im Netz verursachen und daraus resultieren dann Verletzungen gegen geltende Mobilfunkgesetze...es 'könnten(!)' dadurch kosten entstehen (dem Netzbetreiber) wenn 'DU' das Netz beeinträchtigst, etc.
1. Selbstverständlich verliert die Funkschnittstelle des Gerätes nach der Modifikation ihre Zulassung. Jeglicher Betrieb des Gerätes erfolgt damit auf eigene Gefahr. Dafür ist aber die RegTP zuständig, nicht das UrhG.
2. Hat das nichts mit dem Gewährleistungsanspruch zu tun.
Klar, geht man davon aus, das diejenigen, die an EEPROMS arbeiten, wissen müssten was sie tun, aber täte dies jeder, würde es schnell zu Kumplikationen kommen, wie z.B. Störungen von Frequenzbereichen etc. Also legal isses net...
Doch, das EEPROM bearbeiten ist völlig legal, nur der Betrieb des modifizierten Gerätes kann gegen eine Verordnung verstoßen. Während bei unmodifizierten Geräten dafür der Hersteller haftet, tut das bei modifizierten Geräten der Eigentümer/Modifizierer.
ciao, jtsn