Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Michigan schrieb:
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer Dotty234 schrieb:
Jeder haftet nur für eigenes (deliktisches) Handeln oder wie hier aufgrund vertraglicher Vereinbarung.
BGB § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
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Seit wann entspricht die Höhe der 0190-Rechnung dem Schaden, den der 0190-Anbieter hat???
Natürlich hat das damit nichts zu tun. Dotty234 hat aber sinngemäß behauptet, Eltern würden nicht für deliktischen Schaden ihrer Kinder haften. So pauschal stimmt das eben nicht.
Monopoly
Dotty234 hat Recht Eltern haften nicht für ihre Kinder. § 832 BGB widerlegt das nicht, dieser begründet nur eine Haftung von Aufsichtspflichtigen für die Erfüllung ihrer ureigenen Aufsichtspflicht. Nicht jeder Schaden, den Kinder anrichten, ist auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern zurückzuführen.
Umgekehrt haften aber Kinder gemäß § 278 BGB für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, d.h. im Regelfall für ihre Eltern.