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Neuland Deutschland oder: Warum Tarife teuerer werden


07.09.2023 14:40 - Gestartet von Muraun
Störungen nerven und wenn einem nicht sehr zeitnah geholfen werden kann, nervt das sogar noch mehr.

Trotzdem ist das gefällte Urteil völlig weltfremd und die Begründungen zeigen, dass der Richter keine Grundahnung von dem Thema hat.
WLAN an und man kann via WiFi Call telefonieren und das wollte doch der Kunde.

Ein außerordentliche Kündigung hätte man durchaus betrachten können. Aber für einen 5,99€ Tarife 2.800€ Entschädigung erhalten, das zerstört für Mobilfunkdiscounter die Geschäftsgrundlage. Dann darf sich Deutschland nicht wundern, wenn die Preise angehoben werden, um solche ungeschickte Urteile zu finanzieren.

Was ich mich frage, geht es nur um die Telefonie oder auch um Daten und SMS?
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[1] w64h885 antwortet auf Muraun
07.09.2023 16:57
Benutzer Muraun schrieb:
WLAN an und man kann via WiFi Call telefonieren und das wollte doch der Kunde.

Sehe ich genauso. Der Kunde hat einen Vertrag abgeschlossen, mit dem er Dienstleistungen bucht und bezahlt, die das Telefonieren mit einem Handy und gegebenenfalls auch den Internet Zugang umfassen. Er hat keinen Vertrag abgeschlossen, wo es ausdrücklich um die Verbindung zu einem Mobilfunknetz geht. Also nicht das Wie sondern das Überhaupt wurde gekauft.

Hätte der Kunde jetzt keinen Internet Anschluss daheim und somit auch kein WLAN, hätte die Argumentation wahrscheinlich sogar verfangen. Natürlich muss der Kunde nicht WLAN anschaffen, um sein Mobilfunkvertrag nutzen zu können. Ich unterstelle aber, dass der Kläger hier nicht vorgebracht hat, dass er keinen Internet Anschluss und kein WLAN besitzt.

Somit hat er problemlos die Möglichkeit auch daheim über sein Handy zu telefonieren und zu surfen. Und das hat er gekauft.

Folgt man der Argumentation des Gerichts könnte ansonsten jemand seinen Anbieter verklagen, sollte er zeitweise nicht über das ursprünglich angedachte Mobilfunknetz telefonieren sondern über ein anderes (einmal hypothetisch vorausgesetzt solch ein Roaming würde existieren). Auch da würde er sich ja eines anderen Netzes zur Nutzung seines Handys bedienen.

Ein außerordentliche Kündigung hätte man durchaus betrachten können. Aber für einen 5,99€ Tarife 2.800€ Entschädigung erhalten, das zerstört für Mobilfunkdiscounter die Geschäftsgrundlage. Dann darf sich Deutschland nicht wundern, wenn die Preise angehoben werden, um solche ungeschickte Urteile zu finanzieren.

Hier allerdings hat das Gericht sich an den Wortlaut des zugrunde liegenden Gesetzes gehalten. Der Gesetzgeber will tatsächlich, dass Schadenersatz exakt so bemessen wird.

Du hast mit deiner Kritik vollkommen recht und ich teile sie. Aber das Gericht ist nicht dazu da, Gesetze neu zu erfinden oder zu verändern. Seine Aufgabe ist es, bestehende Gesetze durchzusetzen. Dabei ist es erst einmal auch vollkommen egal, wie weltfremd oder sinnfrei Gesetze sind.
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[1.1] foobar99 antwortet auf w64h885
08.09.2023 09:58
Benutzer w64h885 schrieb:
Folgt man der Argumentation des Gerichts könnte ansonsten jemand seinen Anbieter verklagen, sollte er zeitweise nicht über das ursprünglich angedachte Mobilfunknetz telefonieren sondern über ein anderes (einmal hypothetisch vorausgesetzt solch ein Roaming würde existieren). Auch da würde er sich ja eines anderen Netzes zur Nutzung seines Handys bedienen.

Ne, denn beim hypothetischen Roaming wird das andere Netz vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Hier sagt der Anbieter "Nutz doch dein WLAN", mit anderen Worten: Sichere deine Versorgung selbst.

Klar geht das mal, aber der Anbieter bleibt seine bezahlte Leistung dann ja wohl schuldig. Und das über Monate. Der Kunde wird dadurch letztlich auch in der Freiheit eingeschränkt, seinen Festnetz-Vertrag zu kündigen oder zu wechseln, oder das WLAN nachts auszuschalten. Vielleicht wird der Mobilfunk einfach auch als Backup oder Redundanz vorgehalten und erfüllt diesen Zweck dann auch nicht. Vielleicht reicht der WLAN-Empfang auch nicht überall. Es ist völlig egal, warum der Kunde mit der WLAN-Telefonie nicht zufrieden ist, er hat ein klares Anrecht, dass das Mobilfunknetz, das er bezahlt auch nutzen kann.
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[1.1.1] w64h885 antwortet auf foobar99
08.09.2023 15:03
Benutzer foobar99 schrieb:
Es ist völlig egal, warum der Kunde mit der WLAN-Telefonie nicht zufrieden ist, er hat ein klares Anrecht, dass das Mobilfunknetz, das er bezahlt auch nutzen kann.

Nein, das hat er nicht. Er hat Anrecht auf das, worüber er einen Vertrag geschlossen hat. Und ich schließe keinen Vertrag darüber dass ich ein (bestimmtes) Mobilfunknetz nutzen darf. Ich schließe einen Vertrag über das Führen von Telefonaten. Und ich schließe einen Vertrag über den Transport von Daten. Ich schließe keinen Vertrag darüber, wie und auf welche Weise dies zu geschehen hat.
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[1.1.1.1] nurmalso antwortet auf w64h885
14.09.2023 07:44
Häh? Wenn man Wlan nutzen will braucht man keinen Mobilfunkvertrag, nicht mal 'ne Simkarte. Wir nutzen auch alte Handys weiter - inklusive Internet - aber ohne Mobilfunk.Mit denen kann man sogar telefonieren (What's App)
Man hat NUR einen Mobilfunkvertrag, wenn man das MOBILFUNKNETZ nutzen will.
Allerdings ist so ein Urteil trotzdem Schwachsinn. Dann könnte ich ja für etliche Jahre Geld einfordern weil ich zu Hause keinen Empfang habe - nie.
Mobilfunk nutze ich halt unterwegs. Mobilfunk ist aber nirgendwo so stabil, dass ich mich alleine darauf verlassen würde. Schon mal versucht im Stadion Mobilfunk zu nutzen? In der Bahn? Praktisch nirgendwo funktioniert der richtig gut, immer mit einer ordentlichen Ausfallwahrscheinlichkeit. Ich bin absolut sicher, dass das Urteil keinen Bestand haben wird Mache Gerichte entscheiden halt Schwachsinn, der wieder kassiert wird.
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[1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf nurmalso
14.09.2023 07:57
Benutzer nurmalso schrieb:
Häh? Wenn man Wlan nutzen will braucht man keinen Mobilfunkvertrag, nicht mal 'ne Simkarte. Wir nutzen auch alte Handys weiter - inklusive Internet - aber ohne Mobilfunk.Mit denen kann man sogar telefonieren (What's App) Man hat NUR einen Mobilfunkvertrag, wenn man das MOBILFUNKNETZ nutzen will.

Nein. Man hat einen Mobilfunkvertrag, wenn man mobile Daten nutzen will und mobil telefonieren will. Und dafür brauchst du eine SIM Karte. Dass du natürlich auch über WhatsApp, Signal und wie Messenger auch immer heißen mögen telefonieren kannst, steht außer Frage. Das hat aber absolut nichts mit einem Mobilfunkvertrag zu tun. Das ist eine vollkommen andere Technik. Und deine Gegenstelle braucht auch nicht die entsprechende App auf ihrem Handy. Sie braucht überhaupt kein Handy, da reicht ein einfaches Festnetztelefon.

Ein Mobilfunkvertrag ermöglicht ihr gegebenenfalls mobile Daten zu nutzen (falls inkludiert) und andere Telefonanschlüsse (mobil oder Festnetz) anzurufen. Welche Technik sich dabei bedient wird, ist normalerweise nicht Bestandteil des Vertrages.
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[1.1.1.1.1.1] nurmalso antwortet auf w64h885
14.09.2023 14:58
Ja eben, jetzt hast Du es verstanden.
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[1.1.1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf nurmalso
14.09.2023 15:03
Benutzer nurmalso schrieb:
Ja eben, jetzt hast Du es verstanden.

Ich fürchte eher, du hast den Inhalt meines Kommentars nicht wirklich verstanden, insbesondere nicht den letzten Satz.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] nurmalso antwortet auf w64h885
18.09.2023 11:47
Wenn man keinen Empfang hat, nützen einem mobile Daten überhaupt nichts.
Wenn man nicht übers Mobilnetz telefonieren kann, ist jeder cent für einen Mobilfunktarif verschenkt. Über andere Wege kann das jedes Handy völlig Simfrei.
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[1.2] abrazzo antwortet auf w64h885
08.09.2023 12:17
Benutzer w64h885 schrieb:

Sehe ich genauso. Der Kunde hat einen Vertrag abgeschlossen, mit dem er Dienstleistungen bucht und bezahlt, die das Telefonieren mit einem Handy und gegebenenfalls auch den Internet Zugang umfassen. Er hat keinen Vertrag abgeschlossen, wo es ausdrücklich um die Verbindung zu einem Mobilfunknetz geht. Also nicht das Wie sondern das Überhaupt wurde gekauft.

Das ist Unsinn. Wenn ich einen Vertrag mit Vodafone abschließe, schuldet mir auch Vodafone die Leistung. Wenn Vodafone dann die Leistung einstellt, kann sie nicht sagen: Na, dann telefonier doch eben über Telekom oder Festnetz.

Hätte der Kunde jetzt keinen Internet Anschluss daheim und somit auch kein WLAN, hätte die Argumentation wahrscheinlich sogar verfangen. Natürlich muss der Kunde nicht WLAN anschaffen, um sein Mobilfunkvertrag nutzen zu können. Ich unterstelle aber, dass der Kläger hier nicht vorgebracht hat, dass er keinen Internet Anschluss und kein WLAN besitzt.

Dieselbe fehlerhafte Argumentation: Der Kunde hat einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen, und genau DIESE Firma ist für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich. Die kann nicht auf eine andere Firma verweisen, die der Kunde zu nutzen hat.

Somit hat er problemlos die Möglichkeit auch daheim über sein Handy zu telefonieren und zu surfen. Und das hat er gekauft.

Du weißt doch gar nicht, ob er die Möglichkeit hat, über WLAN zu telefonieren.

Folgt man der Argumentation des Gerichts könnte ansonsten jemand seinen Anbieter verklagen, sollte er zeitweise nicht über das ursprünglich angedachte Mobilfunknetz telefonieren sondern über ein anderes (einmal hypothetisch vorausgesetzt solch ein Roaming würde existieren). Auch da würde er sich ja eines anderen Netzes zur Nutzung seines Handys bedienen.

Beim Roaming sorgt der Vertragspartner für die Möglichkeit die Dienstleistung zu nutzen, ist also etwas völlig anderes als auf einen anderen Vertragspartner zu verweisen.
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[1.2.1] w64h885 antwortet auf abrazzo
08.09.2023 15:11
Benutzer abrazzo schrieb:
Das ist Unsinn. Wenn ich einen Vertrag mit Vodafone abschließe, schuldet mir auch Vodafone die Leistung. Wenn Vodafone dann die Leistung einstellt, kann sie nicht sagen: Na, dann telefonier doch eben über Telekom oder Festnetz.

Wenn ich das kann, weil beispielsweise mein Handy in das Telekom Netz einbucht, dann erfüllt Vodafone seinen Vertrag. Und wenn ich telefonieren kann, weil mein Handy sich in mein eigenes WLAN Netz einbucht, dann ist der Vertrag auch erfüllt.

Wie bereits gesagt, die Sache sähe anders aus, hätte der Kläger glaubhaft machen können, dass er überhaupt keinen WLAN Zugang hat. Aber das war unstrittig.

Dieselbe fehlerhafte Argumentation: Der Kunde hat einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen, und genau DIESE Firma ist für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich. Die kann nicht auf eine andere Firma verweisen, die der Kunde zu nutzen hat.

Doch das kann sie, wenn die Nutzung dieses anderen Unternehmens ohne Mehrkosten und ohne relevanten Mehraufwand für den Kunden verbunden ist.

Du weißt doch gar nicht, ob er die Möglichkeit hat, über WLAN zu telefonieren.

Ich weiß das nicht, nein. Ich habe anhand der Informationen argumentiert, die der Artikel enthält. Und ausgehend vom Artikel war es vor Gericht offenbar unstrittig, dass WLAN Telefonie möglich war. Die Sache sähe selbstverständlich anders aus, wenn das nicht der Fall gewesen wäre.

Beim Roaming sorgt der Vertragspartner für die Möglichkeit die Dienstleistung zu nutzen, ist also etwas völlig anderes als auf einen anderen Vertragspartner zu verweisen.

Ja zumindest beim Auslandsroaming ist das nicht der Fall. Dort verweist mein Provider, in diesem Beispiel wäre das Vodafones, auf einen ausländischen Netzbetreiber. Der stellt ein Netz zur Verfügung, in das ich mich hoffentlich einbuchen kann. Vodafone ist nicht der Betreiber dieses ausländischen Netzes. Vodafone hat auch keinen Einfluss auf die Qualität dieses ausländischen Netzes. Wenn mein Vertrag uneingeschränktes Roaming im Ausland vorsieht, was kein Vertrag tut, dann käme es erst dann zu einer Vertragsstörung, wenn ich im Ausland nicht in der Lage wäre mich in ein ausländisches Netz einzubuchen. Vielleicht ist so ein Netz überhaupt nicht vorhanden oder Vodafone hat keine entsprechenden Verträge abgeschlossen. Was auch immer.
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[1.2.1.1] abrazzo antwortet auf w64h885
09.09.2023 11:28
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer abrazzo schrieb:
Das ist Unsinn. Wenn ich einen Vertrag mit Vodafone abschließe, schuldet mir auch Vodafone die Leistung. Wenn Vodafone dann die Leistung einstellt, kann sie nicht sagen: Na, dann telefonier doch eben über Telekom oder Festnetz.

Wenn ich das kann, weil beispielsweise mein Handy in das Telekom Netz einbucht, dann erfüllt Vodafone seinen Vertrag.

Ja, weil Vodafone dann offensichtlich Verträge mit der Telekom abgeschlossen hat, dass das möglich ist. Wie z.B. bei 1&1 und O².

Und wenn ich telefonieren kann, weil mein Handy sich in mein eigenes WLAN Netz einbucht, dann ist der Vertrag auch erfüllt.

Nein, wie das Gericht festgestellt hat: "Dazu sagte das Gericht allerdings: Die Telefonie über das Internet stelle "einen eigenen Dienst dar, der aber keinen Entfall des Anspruches auf eine Entschädigung nach sich zieht"."

Wie bereits gesagt, die Sache sähe anders aus, hätte der Kläger glaubhaft machen können, dass er überhaupt keinen WLAN Zugang hat. Aber das war unstrittig.

Wie bereits gesagt, du verstehst es offenbar nicht. Die Tatsache, das ein WLAN-Anschluß vorhanden war änderte nichts an der Einschätzung des Gerichts.
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[1.2.1.1.1] w64h885 antwortet auf abrazzo
09.09.2023 11:41
Benutzer abrazzo schrieb:
Wie bereits gesagt, du verstehst es offenbar nicht. Die Tatsache, das ein WLAN-Anschluß vorhanden war änderte nichts an der Einschätzung des Gerichts.

Ja, so hat das Gericht entschieden. Andere Gerichte haben und werden vielleicht auch wieder anders entscheiden.

Ich habe in meinem Kommentar dargelegt, warum ich Kritik an dem Urteil des Gerichts und an der dort vorgebrachten Argumentation (so wie ist der Teltarif Artikel wiedergibt) übe.

Du kannst selbstverständlich anderer Meinung sein. War es das Gericht ja auch. Und genau an diesen Meinungen und der vom Gericht vorgebrachten Argumentation habe ich meine Kritik dargebracht.

Und dass die Sache gar nicht so eindeutig ist, wie manche annehmen, hat das Gerichtsverfahren ja gezeigt.
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[1.2.1.1.1.1] abrazzo antwortet auf w64h885
09.09.2023 12:29
Benutzer w64h885 schrieb:

Und dass die Sache gar nicht so eindeutig ist, wie manche annehmen, hat das Gerichtsverfahren ja gezeigt.

DIESES Gerichtsverfahren und der Entscheid war eindeutig. Bisher hatten sich Provider immer damit rausreden können, dass niemand Anspruch auf eine flächendeckende Versorgung hat.

Der Verweis des Mobilfunkproviders auf den Internetanschluß des Kunden war dabei nur ein Nebenargument. Das du dich da so reinhängst, beruht ja auf deinem Irrtum, dass man keinen Mobilfunkvertrag abschließt, wenn man einen Mobilfunkvertrag abschließt. Du sagst ja, das man einen Vertrag über das "Führen von Telefonaten" (Zitat von dir in einem anderen Posting) abschließt. Das ist natürlich Unsinn. Es gilt lediglich, dass es keine 100%ige Versorgung gibt. Aber das jemand abstreitet, das ein Mobilfunkvertrag ein Mobilfunkvertag ist, dürfte neu sein.
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[1.2.1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf abrazzo
09.09.2023 13:03
Benutzer abrazzo schrieb:
Du sagst ja, das man einen Vertrag über das "Führen von Telefonaten" (Zitat von dir in einem anderen Posting) abschließt. Das ist natürlich Unsinn.

Warum ist es Unsinn? Was verspricht mir denn der jeweilige Anbieter, wenn ich einen Vertrag abschließe? Was sind seine Zusagen? Wofür bezahle ich Geld?
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[1.2.1.1.1.1.1.1] abrazzo antwortet auf w64h885
09.09.2023 16:45
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer abrazzo schrieb:
Du sagst ja, das man einen Vertrag über das "Führen von Telefonaten" (Zitat von dir in einem anderen Posting) abschließt. Das ist natürlich Unsinn.

Warum ist es Unsinn? Was verspricht mir denn der jeweilige Anbieter, wenn ich einen Vertrag abschließe? Was sind seine Zusagen? Wofür bezahle ich Geld?

Ich bin nicht hier um deine persönlichen Wissenslücken zu füllen. Frag Google oder Chat GPT.
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[1.2.1.1.1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf abrazzo
09.09.2023 22:03
Benutzer abrazzo schrieb:
Ich bin nicht hier um deine persönlichen Wissenslücken zu füllen. Frag Google oder Chat GPT.

Nein, ich schau dazu in meinen eigenen Mobilfunkvertrag. Das kannst du auch tun. Ich geh mal davon aus, du hast einen. Und wenn du das tust, wirst du etwas Interessantes feststellen. Kleiner Tipp: Was das ist, habe ich ein paar Kommentare weiter oben bereits geschrieben.
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[1.2.1.2] nurmalso antwortet auf w64h885
14.09.2023 07:46
Benutzer w64h885 schrieb:

Wenn ich das kann, weil beispielsweise mein Handy in das Telekom Netz einbucht, dann erfüllt Vodafone seinen Vertrag. Und wenn ich telefonieren kann, weil mein Handy sich in mein eigenes WLAN Netz einbucht, dann ist der Vertrag auch erfüllt.

Nein, wie kommt man auf so einen Unfug?
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[1.2.1.2.1] w64h885 antwortet auf nurmalso
14.09.2023 07:57
Benutzer nurmalso schrieb:
Nein, wie kommt man auf so einen Unfug?

Das habe ich in meinen Kommentaren zuvor ausführlich dargelegt.
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[1.2.1.2.1.1] Pasaco antwortet auf w64h885
14.09.2023 10:40
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer nurmalso schrieb:
Nein, wie kommt man auf so einen Unfug?

Das habe ich in meinen Kommentaren zuvor ausführlich dargelegt.

Also in meinem Vertrag steht, daß ich einen Mobilfunkvertrag für das Mobilfunknetz meines Netzbetreibers abgeschlossen habe. Da steht nicht, daß bei Ausfall des Netzes kostenfreies Nutzen eines Roamingpartners inkludiert ist. Auch nicht, daß ich Internetanschluss haben muss, um einen Netzausfall kompensieren zu können. Insofern verstehe ich den Gerichtsentscheid. Die Höhe der Entschädigung ist ein anderes Thema. Davon steht nichts in meinem Vertrag :))
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[1.2.1.2.1.1.1] w64h885 antwortet auf Pasaco
14.09.2023 10:55
Benutzer Pasaco schrieb:
Also in meinem Vertrag steht, daß ich einen Mobilfunkvertrag für das Mobilfunknetz meines Netzbetreibers abgeschlossen habe.

Steht das da so tatsächlich? Vielleicht möchtest du einmal den genauen Wortlaut rauskopieren und hier reinschreiben.

Also ich habe auch einen Mobilfunkvertrag bei einem der vier Netzanbieter. Dort steht so etwas nicht. Dort steht zusammengefasst, dass ich telefonieren kann. Im dazugehörigen Tarif steht dann, dass ich unbegrenzt telefonieren kann. Zumindest im Inland. Und was ich für Gespräche in ausländische Netze bezahlen muss. Und da steht auch, dass ich Daten mit einer bestimmten Geschwindigkeit nutzen darf. Und im Tarif steht wiederum, bis zu welchem Volumen ich mit welcher Geschwindigkeit rechnen kann. Und so weiter und sofort.

In meinem Vertrag steht nicht, dass ich dafür bezahle, ein bestimmtes Mobilfunknetz zu nutzen. Oder überhaupt ein Mobilfunknetz zu nutzen.
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[1.2.1.2.1.1.1.1] Pasaco antwortet auf w64h885
14.09.2023 12:56
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer Pasaco schrieb:
Also in meinem Vertrag steht, daß ich einen Mobilfunkvertrag für das Mobilfunknetz meines Netzbetreibers abgeschlossen habe.

Steht das da so tatsächlich? Vielleicht möchtest du einmal den genauen Wortlaut rauskopieren und hier reinschreiben.

Also ich habe auch einen Mobilfunkvertrag bei einem der vier Netzanbieter. Dort steht so etwas nicht. Dort steht zusammengefasst, dass ich telefonieren kann. Im dazugehörigen Tarif steht dann, dass ich unbegrenzt telefonieren kann. Zumindest im Inland. Und was ich für Gespräche in ausländische Netze bezahlen muss. Und da steht auch, dass ich Daten mit einer bestimmten Geschwindigkeit nutzen darf. Und im Tarif steht wiederum, bis zu welchem Volumen ich mit welcher Geschwindigkeit rechnen kann. Und so weiter und sofort.

In meinem Vertrag steht nicht, dass ich dafür bezahle, ein bestimmtes Mobilfunknetz zu nutzen. Oder überhaupt ein Mobilfunknetz zu nutzen.

so steht es im Vertrag: „Der Tarif Allnet Flat 15 GB ist ein Mobilfunktarif im Mobilfunknetz der Vodafone. Er beinhaltet Telefonieleistungen und mobilen Internetzugang sowie weitere Dienste, die im Produktdetailblatt aufgeführt werden. Einzelheiten, wie auch individuelle Aktionen und Rabatte, ergeben sich aus den weiteren Vertragsunterlagen.“
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1] w64h885 antwortet auf Pasaco
14.09.2023 15:01
Benutzer Pasaco schrieb:
so steht es im Vertrag: „Der Tarif Allnet Flat 15 GB ist ein Mobilfunktarif im Mobilfunknetz der Vodafone. Er beinhaltet Telefonieleistungen und mobilen Internetzugang sowie weitere Dienste, die im Produktdetailblatt aufgeführt werden. Einzelheiten, wie auch individuelle Aktionen und Rabatte, ergeben sich aus den weiteren Vertragsunterlagen.“

Die ausgewiesenen Leistungen, die im Vertrag enthalten sind, sind Telefonie und Datentransfer. Der erste Satz ist keine zugesicherte Eigenschaft, weil dann ja auch kein internationales Roaming möglich wäre. Denn so kann es im Ausland problemlos vorkommen, dass man als Kunde von Vodafone eben nicht über ein dort befindliches Vodafone Netz telefoniert sondern über ein anderes Netz. Vielleicht gibt es dort auch überhaupt kein Vodafone Netz.
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[1.2.1.2.1.1.1.1.1.1] Pasaco antwortet auf w64h885
14.09.2023 17:45
Benutzer w64h885 schrieb:
Benutzer Pasaco schrieb:
so steht es im Vertrag: „Der Tarif Allnet Flat 15 GB ist ein Mobilfunktarif im Mobilfunknetz der Vodafone. Er beinhaltet Telefonieleistungen und mobilen Internetzugang sowie weitere Dienste, die im Produktdetailblatt aufgeführt werden. Einzelheiten, wie auch individuelle Aktionen und Rabatte, ergeben sich aus den weiteren Vertragsunterlagen.“

Die ausgewiesenen Leistungen, die im Vertrag enthalten sind, sind Telefonie und Datentransfer. Der erste Satz ist keine zugesicherte Eigenschaft, weil dann ja auch kein internationales Roaming möglich wäre. Denn so kann es im Ausland problemlos vorkommen, dass man als Kunde von Vodafone eben nicht über ein dort befindliches Vodafone Netz telefoniert sondern über ein anderes Netz. Vielleicht gibt es dort auch überhaupt kein Vodafone Netz.

Im Gerichtsurteil ging es um das Telefonieren am Heimatort. Das war Gegenstand der Diskussion. Telefonieren im Ausland ist selbstverständlich über Roaming auch bei mir möglich und an anderer Stelle meines Vertrages ausführlich geregelt. Steht ja auch oben angedeutet: „sowie weitere Dienste, die im Produktdetailblatt aufgeführt werden“
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[2] foobar99 antwortet auf Muraun
07.09.2023 17:00
Benutzer Muraun schrieb:
Ein außerordentliche Kündigung hätte man durchaus betrachten können. Aber für einen 5,99€ Tarife 2.800€ Entschädigung erhalten, das zerstört für Mobilfunkdiscounter die Geschäftsgrundlage. Dann darf sich Deutschland nicht wundern, wenn die Preise angehoben werden, um solche ungeschickte Urteile zu finanzieren.

Nach der Logik dürfte man von dem Anbieter auch nicht verlangen, die Störung zu beheben, denn die Kosten der zeitnahen Behebung müssen ja auch auf alle Kunden umgelegt werden. Vielleicht sollte man sie auch gleich den Betrieb des Netzes einstellen lassen, dann werden die Tarife noch günstiger.

Die Strafen sind wahrscheinlich immer noch günstiger als die Kosten der Entstörung gewesen wären, von daher wird das Geschäftsmodell, mehr Kapazität zu verkaufen als vorhanden ist, wohl nicht tangiert. Aber Hauptsache die Preise für den Mobilfunk bleiben stabil. Ob man ihn nutzen kann ist ja egal.
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[3] abrazzo antwortet auf Muraun
08.09.2023 12:04
Benutzer Muraun schrieb:
Störungen nerven und wenn einem nicht sehr zeitnah geholfen werden kann, nervt das sogar noch mehr.

Es geht nicht darum, ob etwas nervt, es geht um rechtsgültige Verträge. Wenn ich einen Vertrag abschließe, und der Vertragspartner erfüllt diesen Vertrag nicht, hat das rechtliche Konsequenzen.

WLAN an und man kann via WiFi Call telefonieren und das wollte doch der Kunde.

Du verstehst das zu Grunde liegende Vertragsrecht nicht. Der Provider kann nicht sein Angebot einstellen und dann sagen: Telefonier doch mit einem anderen Anbieter. Telefonie über WLAN läuft über den Internet-Anbieter, nicht über den Mobilfunk-Anbieter.

>Aber für einen 5,99€ Tarife 2.800€ Entschädigung
erhalten, das zerstört für Mobilfunkdiscounter die Geschäftsgrundlage.

Niemand kann eine Dienstleistung verkaufen, wenn er nicht in der Lage ist diesen Dienst auch anzubieten. Wenn der Anbieter einen Dienst anbietet und bei einem Ausfall nicht für Ersatz sorgt, hat er ein selbst verursachtes Problem.
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[3.1] w64h885 antwortet auf abrazzo
09.09.2023 11:42
Benutzer abrazzo schrieb:
Niemand kann eine Dienstleistung verkaufen, wenn er nicht in der Lage ist diesen Dienst auch anzubieten.

Was ist denn genau die verkaufte Dienstleistung? Oder konkreter gefragt, was genau wird dem Kunden zugesagt?
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[4] DeiM0dder antwortet auf Muraun
14.09.2023 08:26
Weltfremd finde ich nur Ihr Neuland-Gejammere :D

Internet ist heute so wichtig wie fließend Wasser und muß einfach da sein. Wenn ein Anbieter das vergeigt und sich mit Ausreden wie "überlastet" aus der Affäre ziehen will und offensichtlich Monate lang nichts macht, dann ist das nur dreist:

Pro Mast gibt es ja sicher einige dutzend oder hundert Kunden - selbst bei den untersten 5€ pro Monat kommt da schon genug Geld zusammen, um das ökonomisch sinnvoll sein zu lassen. Von den jährlichen Milliardengewinnen mal ganz zu schweigen...

Oder: Dann darf sich Deutschland nicht wundern, wenn die Preise angehoben werden, weil Jubelperser die Abzocke von Großkonzernen auch noch gutheißen.
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[4.1] w64h885 antwortet auf DeiM0dder
14.09.2023 10:52
Benutzer DeiM0dder schrieb:
Weltfremd finde ich nur Ihr Neuland-Gejammere :D

Internet ist heute so wichtig wie fließend Wasser und muß einfach da sein.

Das mag sein. Aber die Realität ist halt eine komplett andere. Deutschland ist, was die Versorgung mit Internet und die entsprechenden Bandbreiten angeht, ungefähr auf dem Niveau von Afrika. Wobei man sogar da vielen afrikanischen Staaten Unrecht tun würde.

15 Jahre „das ist für uns alle Neuland“ Kanzlerin haben halt ihren Tribut gefordert. Schaut man sich aber die Wahlergebnisse beziehungsweise die Prognosen an, so findet eine überwältigende Mehrheit der Wähler dies ganz toll. Sonst würden sie ja eine andere Wahlentscheidung treffen. Wir erleben also die Konsequenzen dessen, was die große Mehrheit von uns gewählt hat.
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[4.1.1] DeiM0dder antwortet auf w64h885
21.09.2023 11:40
Benutzer w64h885 schrieb:
Das mag sein. Aber die Realität ist halt eine komplett andere. Deutschland ist, was die Versorgung mit Internet und die entsprechenden Bandbreiten angeht, ungefähr auf dem Niveau von Afrika. Wobei man sogar da vielen afrikanischen Staaten Unrecht tun würde.

Ohja, meine Realität ist, daß nach 5s Recherche dieses hier auftaucht für 2020:

https://blog.telegeography.com/finns-lead-the-way-in-mobile-data-usage

Soll ich jetzt Bahrain zu Afrika zählen? ;)

Und das Problem liegt nicht in der Bandbreite sondern in den aufgerufenen Preisen von TerrorKOM, YodaFöhn und NullZwo.

15 Jahre „das ist für uns alle Neuland“ Kanzlerin haben halt ihren Tribut gefordert. Schaut man sich aber die Wahlergebnisse

Der Kanzlerin kann man schon einiges anhängen, vor allem sehe ich die Schuld aber bei Herrn Homann (BNetzA 2012-2022) und unseren vergangenen Parlamenten.

Trotz 16 Jahre ZDU, so schlecht stehen wir nicht da - weitgehend läuft es doch, und allmählich kann man sogar auf mobile Flatrates hoffen, die nicht teurer sind als Festnetz-Internet.

Die Ursache liegt eher bei den Providern, die Ihre Festnetz-Kuh nicht schlachten wollen. Dummerweise hat deren Lobby es mal wieder geschafft, das EU-Roaming zu verlängern anstatt den Wettbewerb in ganz EU zu erlauben, so daß jede Karte jederzeit woanders auch geht.
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[4.1.1.1] w64h885 antwortet auf DeiM0dder
21.09.2023 19:09
Benutzer DeiM0dder schrieb:
Ohja, meine Realität ist, daß nach 5s Recherche dieses hier auftaucht für 2020:

https://blog.telegeography.com/finns-lead-the-way-in-mobile-data-usage

Soll ich jetzt Bahrain zu Afrika zählen? ;)

Nein. Allerdings kannst du ja vielleicht einmal erklären, was eigentlich deine Aussage ist und wie die Statistik hinter dem von dir angegebenen Link meiner getätigten Aussage widersprechen soll.

Und das Problem liegt nicht in der Bandbreite sondern in den aufgerufenen Preisen von TerrorKOM, YodaFöhn und NullZwo.

Doch, die Bandbreiten sind das Problem. Selbst in deutschen Landeshauptstädten gibt es noch immer genügend Leute, die nicht mal 100 Mbits pro Sekunde bekommen können (DSL). Oder noch sehr viel weniger. Und Kabel gibt es noch lange nicht überall. Nicht umsonst ist Deutschland in der Rangliste von Staaten mit den höchsten Bandbreiten selbst mit einer Lupe kommt zu finden.

Ich sitze gerade in einer deutschen Landeshauptstadt nicht in der sibirische Taiga. Hotspot über ein Mobilfunknetz. Dieses Post kann ich absenden, wenn gerade mal wieder die Verbindung nicht zusammengebrochen ist und ich an den Upload zumindest im unteren Kilobytebereich hinbekomme.

Der Kanzlerin kann man schon einiges anhängen, vor allem sehe ich die Schuld aber bei Herrn Homann (BNetzA 2012-2022) und unseren vergangenen Parlamenten.

Und Frau Merkel hat 15 Jahre lang die Richtlinien der Politik bestimmt. Am Ende ihrer Regierungszeit stehen wir heute da wo wir stehen. Die höchsten weltweiten Strompreise. Die höchste Abgabequote aller OECD Staaten. Massive Engpässe in der Medikamentenversorgung. Selbst in Großstädten heruntergekommene Infrastruktur. Frauen (und Männer), die bei Anbruch der Dunkelheit und oft auch davor lieber zu Hause bleiben. Und das nicht, weil sie es wollen. Selbst während einer Bahnreise (100 % staatliches Unternehmen) ist es kaum möglich, online zu arbeiten.

Also ja, Frau Merkel hat eine gewaltige Verantwortung dafür. Weiß sie nicht. Merkt sie nicht. Sie muss ständig Orden abholen gehen.

Die Ursache liegt eher bei den Providern, die Ihre Festnetz-Kuh nicht schlachten wollen. Dummerweise hat deren Lobby es mal wieder geschafft, das EU-Roaming zu verlängern anstatt den Wettbewerb in ganz EU zu erlauben, so daß jede Karte jederzeit woanders auch geht.

Und die Telekom Unternehmen? Im Mobilfunkbereich hat der Staat ihnen Milliarden um Milliarden für die Versteigerung von etwas abgenommen, was dem Staat nicht gehört. Diese Milliarden fehlen nun. Sie fehlen für den Ausbau der Infrastruktur und sie müssen von den Unternehmen verdient werden. Und der einzige, der Unternehmen Geld zahlt, ist der Kunde.