Benutzer abrazzo schrieb:
Das ist Unsinn. Wenn ich einen Vertrag mit Vodafone abschließe, schuldet mir auch Vodafone die Leistung. Wenn Vodafone dann die Leistung einstellt, kann sie nicht sagen: Na, dann telefonier doch eben über Telekom oder Festnetz.
Wenn ich das kann, weil beispielsweise mein Handy in das Telekom Netz einbucht, dann erfüllt Vodafone seinen Vertrag. Und wenn ich telefonieren kann, weil mein Handy sich in mein eigenes WLAN Netz einbucht, dann ist der Vertrag auch erfüllt.
Wie bereits gesagt, die Sache sähe anders aus, hätte der Kläger glaubhaft machen können, dass er überhaupt keinen WLAN Zugang hat. Aber das war unstrittig.
Dieselbe fehlerhafte Argumentation: Der Kunde hat einen Vertrag mit einer Firma abgeschlossen, und genau DIESE Firma ist für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich. Die kann nicht auf eine andere Firma verweisen, die der Kunde zu nutzen hat.
Doch das kann sie, wenn die Nutzung dieses anderen Unternehmens ohne Mehrkosten und ohne relevanten Mehraufwand für den Kunden verbunden ist.
Du weißt doch gar nicht, ob er die Möglichkeit hat, über WLAN zu telefonieren.
Ich weiß das nicht, nein. Ich habe anhand der Informationen argumentiert, die der Artikel enthält. Und ausgehend vom Artikel war es vor Gericht offenbar unstrittig, dass WLAN Telefonie möglich war. Die Sache sähe selbstverständlich anders aus, wenn das nicht der Fall gewesen wäre.
Beim Roaming sorgt der Vertragspartner für die Möglichkeit die Dienstleistung zu nutzen, ist also etwas völlig anderes als auf einen anderen Vertragspartner zu verweisen.
Ja zumindest beim Auslandsroaming ist das nicht der Fall. Dort verweist mein Provider, in diesem Beispiel wäre das Vodafones, auf einen ausländischen Netzbetreiber. Der stellt ein Netz zur Verfügung, in das ich mich hoffentlich einbuchen kann. Vodafone ist nicht der Betreiber dieses ausländischen Netzes. Vodafone hat auch keinen Einfluss auf die Qualität dieses ausländischen Netzes. Wenn mein Vertrag uneingeschränktes Roaming im Ausland vorsieht, was kein Vertrag tut, dann käme es erst dann zu einer Vertragsstörung, wenn ich im Ausland nicht in der Lage wäre mich in ein ausländisches Netz einzubuchen. Vielleicht ist so ein Netz überhaupt nicht vorhanden oder Vodafone hat keine entsprechenden Verträge abgeschlossen. Was auch immer.