Benutzer trollator schrieb:
Zitat 10.03.2015 13:55 Uhr
Die nun beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Gebühr für Zahlungen mit der Kreditkarte künftig maximal bei 0,3 Prozent der Rechnungssumme liegen dürfen. ...
Das ist 8 Jahre her.
Und seit dem hält sich das Missverständnis hartnäckig.
Bei der Deckelung handelt es sich um die Interbanken-Entgelte.
Diese Gebühren stellt die Bank eines Kunden der Bank eines Händlers in Rechnung, wenn der Verbraucher beim Händler oder Dienstleister per Karte zahlt.
Was der Händler selber an seine Bank zahlt ist ein anderes Thema! Es ist auf jeden Fall ein Vielfaches!
Das ist ähnlich der Interconnect-Entgelte bei Telefongesprächen.
Die sind auch seit Jahren gedeckelt.
Heute (2023) kostet ein Festnetzgespräch ins Mobilfunknetz der Telefongesellschaft weniger als 0,5 Cent (Cent, nicht Euro!) pro Minute. Trotdem kosten Gespräche aus dem Festnetz ins Mobilfunknetz teilweise 19 Cent/Minute und Gespräche in Prepaidtarifen regelmäßig 9 Cent/Minute.
Der "Deckel" hat mit den "Endkundenpreisen" nichts zu tun.
Auch der Händler zahlt mehr als die gedeckelten 0,x Cent.