Benutzer ron's enemy schrieb:
Ist denn der Onlinezugang aus dem Festnetz ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages bzw. der AGB?
Ich würde schon sagen, dass das ein wichtiges Leistungsmerkmal ist, das ein Sonderkündigungsrecht begründet. Aber wurde das denn vertraglich zugesichert und bist du davon in irgendeiner
Ich sehe keine Chancen für ein Sonderkündigungsrecht des Mobilfunkvertrages. Bei der Nutzung von E-Plus-Online (EPO) handelt es sich um ein eigenes Vertragsverhältnis. Gem. Nr. 7.2 der AGB von EPO kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, User nach 7.1a AGB können frühestens nach Ablauf des Mobilfunkvertrages kündigen.
Nach 7.1 a) der AGB kann man jedoch den Account bei EPO an einen Laufzeitvertrag binden. Dann gilt hier die Laufzeit des Mobilfunkvertrages. Es wäre natürlich interessant zu wissen, ob man nun EPO dazu verdonnern kann, seine Pflichten zu erfüllen und den Account bis zum Ende des Mobilfunkvertrages weiter anzubieten. Da jedoch der Dienst generell eingestellt wird, weiß ich nicht, ob und wie sich das in diesem Fall verhält.
Jedenfalls wird man mit einer Sonderkündigung kein Glück haben.
Mfg
MH