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Sonderkündigungsrecht?


30.09.2002 14:08 - Gestartet von dbeste
Hi,
gibt es jetzt ein Sonderkündigungsrecht für die E-Plus Tarife?
Grüße DB

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[1] Hagen21 antwortet auf dbeste
30.09.2002 15:03
Wenn sich Vertragsbedingungen zuungunsten des Kunden verändern, gilt das Jehova-Sonderkündigungsrecht, z.B. Preiserhöhungen für SMS bei bestehenden Verträgen.

Ist denn der Onlinezugang aus dem Festnetz ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages bzw. der AGB?
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[2] Marathoni antwortet auf dbeste
30.09.2002 21:37
Benutzer dbeste schrieb:
Hi, gibt es jetzt ein Sonderkündigungsrecht für die E-Plus Tarife?
Grüße DB

Nicht ganz ernst gemeinte Preisfrage an alle Sonderkündigungsexperten: Darf ich mein 8 Jahre altes Auto bei voller Kaufpreiserstattung zurückgeben, wenn das Autohaus die Lieferung meines Lieblingsduftbäumchens einstellt? ;-)
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[2.1] Ed antwortet auf Marathoni
30.09.2002 21:43
Benutzer Marathoni schrieb:
Benutzer dbeste schrieb:
Hi, gibt es jetzt ein Sonderkündigungsrecht für die E-Plus Tarife?
Grüße DB

Nicht ganz ernst gemeinte Preisfrage an alle Sonderkündigungsexperten: Darf ich mein 8 Jahre altes Auto bei voller Kaufpreiserstattung zurückgeben, wenn das Autohaus die Lieferung meines Lieblingsduftbäumchens einstellt? ;-)

Und dann noch Schmerzensgeld für den Schock das man jetzt nicht mehr damit fahren kann. :-)
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[] telefon.mh antwortet auf
30.09.2002 18:46
Benutzer ron's enemy schrieb:
Ist denn der Onlinezugang aus dem Festnetz ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages bzw. der AGB?

Ich würde schon sagen, dass das ein wichtiges Leistungsmerkmal ist, das ein Sonderkündigungsrecht begründet. Aber wurde das denn vertraglich zugesichert und bist du davon in irgendeiner

Ich sehe keine Chancen für ein Sonderkündigungsrecht des Mobilfunkvertrages. Bei der Nutzung von E-Plus-Online (EPO) handelt es sich um ein eigenes Vertragsverhältnis. Gem. Nr. 7.2 der AGB von EPO kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden, User nach 7.1a AGB können frühestens nach Ablauf des Mobilfunkvertrages kündigen.

Nach 7.1 a) der AGB kann man jedoch den Account bei EPO an einen Laufzeitvertrag binden. Dann gilt hier die Laufzeit des Mobilfunkvertrages. Es wäre natürlich interessant zu wissen, ob man nun EPO dazu verdonnern kann, seine Pflichten zu erfüllen und den Account bis zum Ende des Mobilfunkvertrages weiter anzubieten. Da jedoch der Dienst generell eingestellt wird, weiß ich nicht, ob und wie sich das in diesem Fall verhält.

Jedenfalls wird man mit einer Sonderkündigung kein Glück haben.

Mfg

MH
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[] vendril antwortet auf
30.09.2002 20:37
Benutzer ron's enemy schrieb:

Mit einer Sonderkündigung des Online-Vertrags sicherlich, sofern E-Plus seine vertraglichen Leistungen nicht weiter erbringt.

Was soll man an dem EPO-Vertrag denn überhaupt sonderkündigen. Es waren doch alles nur Vorteile, die dem Kunden eingeräumt wurden, ohne jegliche Kosten. Und der Internetzugang war jenseits der 60 Freiminuten eh stets sündhaft teuer, also de facto uninteressant.
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[1] Ed antwortet auf vendril
30.09.2002 21:06
Benutzer vendril schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:

Mit einer Sonderkündigung des Online-Vertrags sicherlich, sofern E-Plus seine vertraglichen Leistungen nicht weiter erbringt.

Was soll man an dem EPO-Vertrag denn überhaupt sonderkündigen. Es waren doch alles nur Vorteile, die dem Kunden eingeräumt wurden, ohne jegliche Kosten. Und der Internetzugang war jenseits der 60 Freiminuten eh stets sündhaft teuer, also de facto uninteressant.

Stellt sich mir auch noch die Frage wieviel Prozent der Sonderkündigungsritter haben ERO überhaupt werwendet? Die meißten Sonderkündigungen kommen doch nur von Leuten die gehört haben das der "MegaFamily-Call Tarif" (wo man die UrUrUrgroßmutter Mütterlicherseits mit 5 % Rabatt anrufen darf wenn sie sich auf der Rückseite des Mondes aufhält) jetzt nur noch 4% Rabatt gibt.