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Rückruf bei Besetzt gibts schon seitJahren


30.09.2002 19:27 - Gestartet von MDK
S.g.H.Schäfer,

willkommen aus dem Winterschlaf
denn diese Funktion existiert schon seit Jahren.

Doch geht das nur wenn die "R-Taste" nicht "Erdtaste"
die Hook Flash Funktion mit einer Schaltzeit von 170-310 ms
unterstützt.
Ältere Geräte tun dies nicht!!!!!

Dessweiteren geht es nicht im Call by Call Verfahren.


Es macht immer wieder freude zu sehen wie man etwas
für NEU verkaufen kann nur weil es viele Leute nicht kennen.


MfG Matthias D. Knoth

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[1] volker schäfer antwortet auf MDK
30.09.2002 20:10
Benutzer MDK schrieb:
S.g.H.Schäfer,

willkommen aus dem Winterschlaf denn diese Funktion existiert schon seit Jahren.

Bei ISDN ja, für Analog-Anschlüsse ist es laut DTAG neu. Denkbar ist, dass es in einigen Vermittlungsstellen schon vorab funktioniert hat. Bei der fernsteuerbaren AWS war es ja auch so, dass Kunden, die an einer VSt von Hersteller A das Feature lange vor Kunden mit Vermittlungstechnik von Hersteller B nutzen konnten. Das ist jetzt aber reine Spekulation.

Fakt ist, dass die Telekom die Realisierung des Rückrufs bei Besetzt für Analog-Anschlüsse im Frühjahr für den 1.9. angekündigt hat und nun die Einführung auf Anfrage bestätigt hat.
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[1.1] mic240 antwortet auf volker schäfer
01.10.2002 00:16
Benutzer volker schäfer schrieb:
Benutzer MDK schrieb:
S.g.H.Schäfer,

willkommen aus dem Winterschlaf denn diese Funktion existiert schon seit Jahren.

Bei ISDN ja, für Analog-Anschlüsse ist es laut DTAG neu. Denkbar ist, dass es in einigen Vermittlungsstellen schon vorab funktioniert hat. Bei der fernsteuerbaren AWS war es ja auch so, dass Kunden, die an einer VSt von Hersteller A das Feature lange vor Kunden mit Vermittlungstechnik von Hersteller B nutzen konnten. Das ist jetzt aber reine Spekulation.

Diese Spekulation ist falsch. Habe mal ein wenig recherchiert. "Rückruf bei Besetzt" wird deutschlandweit bei Analoganschlüssen mindestens seit Februar 1999 angeboten:

http://www.telekom.de/untern/aktuell/1999/022599.htm

Übrigens eine offizielle DTAG-Meldung, also ist es auch nicht "laut DTAG neu".

Fakt ist, dass die Telekom die Realisierung des Rückrufs bei Besetzt für Analog-Anschlüsse im Frühjahr für den 1.9. angekündigt hat und nun die Einführung auf Anfrage bestätigt hat.

Das stimmt so nicht. Die DTAG hat Anfang Mai 2002 angekündigt, bis zum 1.9. für ALLE Inhaber eines analogen Telefonanschlusses das Merkmal "Rückruf bei Besetzt" kostenlos freizuschalten:

http://www.heise.de/newsticker/data/uma-02.05.02-001/
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[2] Hagen21 antwortet auf MDK
30.09.2002 20:54

Dessweiteren geht es nicht im Call by Call Verfahren.

Es geht schon im c-b-c-Verfahren, aber der Rückruf wird dann (meist*) nicht über den vorher gewählten Anbieter, sondern über den Netzbetreiber (z.B. Telekom) hergestellt.


*Ich schreibe "meist", weil früher mal in einer anderen Diskussion über dieses Thema von jemandem erklärt wurde, dass es von der verwendeten Technik innerhalb der Vermittlungsstelle abhänge, ob der vorher gewählte c-b-c-Anbieter benutzt wird oder der Netzbetreiber.

Zur Sicherheit wählt man also besser nach erfolgtem Rückruf, den man sofort auflegt, manuell (mit c-b-c-Vorwahl).
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[3] telecookie antwortet auf MDK
30.09.2002 21:19
Das liegt aber nicht an der Telekom!Die bietet das schon seit Jahren an und betreibt Werbung.
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[4] Hagen21 antwortet auf MDK
30.09.2002 21:30

denn diese Funktion existiert schon seit Jahren.

Ja, ist klar. Aber es ist seit kurzem erst kostenlos erhältlich.

Vorher gab´s das nur gegen Aufpreis, zumindest im Analognetz.
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[4.1] MDK antwortet auf Hagen21
01.10.2002 00:35
Aufklärung:

Rückruf bei Besetzt existiert für analog mindestens seit 2000 und das kostenlos. Zu erlesen ist das in der "Betriebsanleitung für die Komfortleistungen im T-Net" (Stand: Januar 2000). Natürlich muß man das erst vorher von der DTAG aktivieren lassen. Nur leider wissen die meisten User nicht welche Komfortleistungen kostenlos von der DTAG bereitgestellt werden.
C-b-C: Man kann zwar im CbC Verfahren die Leistung aktivieren aber nutzen kann man die dann nur durch die DTAG, sprich der Rückruf erfolgt ausschlieslich über die DTAG.

Eines sei noch zu sagen: Wer hier als Redakteur mit Worten kommt man könne spekulieren, hat nicht genügend recherchiert.