Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer justii schrieb:
Wir nennen die Gebühr ganz einfach anders, dann ist sie erlaubt.
So was nennt sich wohl Gesetzeslücke. „Gute Anwälte finden so was.
Ich denke nicht, dass das in diesem Fall eine Gesetzeslücke ist. Denn die Gerichte werden wohl erkennen, dass es nur eine Finte ist und entsprechend Urteilen = die Begriffe gleichstellen. Man kann also nur hoffen, dass möglichst früh möglichst viele Betroffene dagegen vorgehen, damit solchen Gebühren-Gaunern möglichst hohe Kosten entstehen. Aber vielleicht schafft ja auch schon die Bundesnetzagentur in Kürze eine bessere/sichere Basis für die Kunden. Zu hoffen wäre es.
Ich persönlich bin da sehr konsequent. Höre ich von solchen Geschäftspraktiken, kommt das Unternehmen ganz einfach nicht mehr für mich in Frage. Überhaupt nicht mehr. Auch nicht, wenn sie mir die eierlegende WollMilchSau in Aussicht stellen würden. Punktum. Würden alle Menschen so konsequent handeln ....