Benutzer basti99 schrieb:
„Was lässt man sich denn bieten?“ Es ist doch vollkommener Quatsch - eigentlich hysterisch - anzunehmen , der Kunde würde hier systematisch über den Tisch gezogen. Wahrscheinlicher ist doch eher, dass der Kunde an einen Anbieter geraten ist, der seine Prozesse nicht im Griff hat, also möglicherweise zu blöd ist, sein Geschäft ordnungsgemäß zu betreiben.
Leider täuscht du dich da gewaltig.
Die Aktion wurde durch Kaufland Mobil in der Print- und Onlinewerbung bewusst mehrdeutig formuliert. Man verspricht 12 Wochen "umsonst", meinte damit aber von Anfang an 12 Wochen Tarif unter Verbrauch des 10 EUR Startguthabens, für das man vorher aber 10 EUR bezahlen musste.
Der Kunde, der sich an Teltarif gewandt hat, ist mitnichten ein Einzelfall. Kaufland hat bei ALLEN Teilnehmern der Aktion das Startguthaben mit verrechnet. Bei den meisten Kunden erfolgten sogar nicht einmal die versprochene Gutschriften der beiden Tarifgebühren für die restlichen 8 Wochen Laufzeit, weil angeblich an der Aktion nur teilnahmeberechtigt ist, wer eine SMS an eine bestimmte Nummer geschickt hat. Davon war in den Aktionsbedingungen allerdings nirgendwo die Rede.
Ein Gericht hätte der Kunde im übrigen nicht sonderlich belastet, weil hier ohne aufwändige Prüfung des Sachverhalts ein Standardurteil gefällt worden wäre: Bedingungen mehrdeutig. Daher Auslegung grundsätzlich zum Vorteil des Kunden. Thema erledigt.