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Genau deswegen hab ich mich bei mobilcom beschwerd


28.07.2021 22:35 - Gestartet von c93
, getan hat sich nichts

Liebes Teltarif-Team, meint ihr, dass sobald das Urteil rechtskräftig ist, ich meine Gebühren, die im April dafür angefallen sind, wieder zurückfordern kann?
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[1] 1franke antwortet auf c93
29.07.2021 08:53
Benutzer c93 schrieb:
, getan hat sich nichts

Liebes Teltarif-Team, meint ihr, dass sobald das Urteil rechtskräftig ist, ich meine Gebühren, die im April dafür angefallen sind, wieder zurückfordern kann?

idR hat jeder Verbraucher bei TK Unternehmen eine achtwöchige Reklamationsfrist bei Rechnungen. Wenn du dich nur einmal beschwert hast und danach nicht mehr, könnte man davon ausgehen dass dem Kunden das Anliegen "nicht wichtig" sei. Deine als Kunde geltende Mitwirkungspflicht solltest du trotzdem ausüben. Aus Kulanz könnten Sie entgegenkommen, denke aber es wird nicht so einfach wie man denkt, vor allem wegen den Summen die jetzt nachgezahlt werden sollen.
Oder wie immer machen Sie auf ganz dumm und verweisen dich auf die AGBs oder der Preisliste für Servicegebühren...
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf 1franke
29.07.2021 14:16
Benutzer 1franke schrieb:
Benutzer c93 schrieb:
, getan hat sich nichts

Liebes Teltarif-Team, meint ihr, dass sobald das Urteil rechtskräftig ist, ich meine Gebühren, die im April dafür angefallen sind, wieder zurückfordern kann?

idR hat jeder Verbraucher bei TK Unternehmen eine achtwöchige Reklamationsfrist bei Rechnungen. Servicegebühren...

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Er hat also noch genug Zeit die unzulässigen Gebühren zurückzufordern.
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[1.1.1] basti99 antwortet auf sushiverweigerer
29.07.2021 15:20
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer 1franke schrieb:
Benutzer c93 schrieb:
, getan hat sich nichts

Liebes Teltarif-Team, meint ihr, dass sobald das Urteil rechtskräftig ist, ich meine Gebühren, die im April dafür angefallen sind, wieder zurückfordern kann?

idR hat jeder Verbraucher bei TK Unternehmen eine achtwöchige Reklamationsfrist bei Rechnungen. Servicegebühren...

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Er hat also noch genug Zeit die unzulässigen Gebühren zurückzufordern.

Von wem? Vom Staat? Es gab doch eine Gewinnabschöpfung, d.h. die Staatskasse hat die Gebühren jetzt. Muss mobilcom in diesem Fall trotzdem an den Kunden zurückzahlen, wenn der hier gar nicht selbst geklagt hat?
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[1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf basti99
29.07.2021 19:22
Benutzer basti99 schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer 1franke schrieb:
Benutzer c93 schrieb:
, getan hat sich nichts

Liebes Teltarif-Team, meint ihr, dass sobald das Urteil rechtskräftig ist, ich meine Gebühren, die im April dafür angefallen sind, wieder zurückfordern kann?

idR hat jeder Verbraucher bei TK Unternehmen eine achtwöchige Reklamationsfrist bei Rechnungen. Servicegebühren...

Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Er hat also noch genug Zeit die unzulässigen Gebühren zurückzufordern.

Von wem? Vom Staat? Es gab doch eine Gewinnabschöpfung, d.h. die Staatskasse hat die Gebühren jetzt. Muss mobilcom in diesem Fall trotzdem an den Kunden zurückzahlen, wenn der hier gar nicht selbst geklagt hat?

Die Gewinnabschöpfung ist eine Strafe, die gesetzlich in solchen Fällen vorgesehen ist.

Der Kunde hat aber natürlich Anspruch auf Rückzahlung des rechtswidrig kassierten Betrags.

Die Verjährung ist gesetzlich geregelt.

https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/