Benutzer Leander schrieb:
Es gibt m.E. keinen Richter mehr, der einen gerichtlichen Mahnbescheid zur Eintreigung von 0190 Forderungen unterschreibt.
Die Dinger werden automatisiert erlassen, es erfolgt keinerlei inhaltliche Prüfung. Insofern werden Mahnbescheide selbstverständlich erlassen, wenn die entsprechenden formalen Angaben gemacht werden, auch wenn sie für 0190-Nummern sind.
Sp.