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Gesetzliche Regelung unverständlich


11.02.2021 07:57 - Gestartet von wwadepohl
einmal geändert am 11.02.2021 07:58
Also wenn ich nicht allein im Fahrzeug bin, dann darf eine Warnapp benutzt werden, denn im Zweifelsfall hat die dann ein Mitfahrer benutzt. Wo bleibt denn da der Gleichheitsgrundsatz? Und wenn ich mir die Blitzerlage vor Fahrtbeginn anschaue und dann als POI ins Navi eingebe ist das auch legal. Ich frage mich schon zu was das dienen soll. Gibt es denn Menschen, die die App nicht stoppen oder gar noch im Vordergrund laufen lassen, wenn sie kontrolliert werden? Kontrolle oder Beschlagnahme des Telefons ist eher ein konstruierter Fall, denn dazu müssen die Beamten vor Ort einen ganz konkreten Verdacht haben. Wenn die Warnapp aber im Hintergrund läuft un der Bildschirm aus einem vorbeifahrenden Polizeifahrzeug nicht zu sehen ist, dann kommt das nicht in Frage. Mir scheint das eher ein nutzloser Papiertiger zu sein.