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Sehr missverständlicher Artikel


08.02.2021 07:33 - Gestartet von blumenwiese
Der Beitrag ist in meinen Augen doch arg missverständlich.

Die Polizei darf selbstverständlich nicht das Handy durchsuchen oder gar Apps löschen. Dies ist komplett falsch.

Richtig ist, dass die Polizei im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren das Handy beschlagnahmen darf, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Sollte dies die Polizei tun, sollte man an Ort und Stelle deutlich der Beschlagnahmung widersprechen und dies zu Protokoll geben. Alles andere könnte später als Einverständnis gewertet werden.

Anschließend sollte der nächste Gang zu einem Anwalt sein.
Aber auch bei der Beschlagnahmung oder gar Durchsuchung des Autos gilt grundsätzlich der Richtervorbehalt. Auf Gefahr im Verzug kann nur in besonderen Einzelfällen Rückgriff genommen werden. Bei normalen Verkehrskontrollen ist dies fast nie gegeben. Will hier also die Polizei das Auto durchsuchen oder etwas beschlagnahmen, was eine Durchsuchung voraussetzen würde, ist deutlich zu widersprechen unter dem Polizisten auf die Folgen seines eventuell strafbaren Handelns hinzuweisen.

Auch hier geht: anschließend sofort zum Anwalt der gegebenfalls die Herausgabe des beschlagnahmen Gegenstands erwirken wird beziehungsweise im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen gegen den Polizisten prüft.

Wichtig ist, dass man seine Rechte kennt! Wenn die Polizei tätig wird sollte man sich jedoch nie aktiv sprich körperlich wehren, sondern nur mündlich und nachdrücklich dem Polizisten widersprechen und auf seinen gegebenenfalls strafbares Handeln hinweisen. Denn strafbare Handlungen von Polizisten können im schlimmsten Fall ihnen den Job kosten oder sie im Extremfall sogar ins Gefängnis bringen. Manchmal muss man auch Polizisten darauf hinweisen.

Solche und ähnliche Information hätte ich mir den Artikel erhofft. Und nicht einen missverständlichen Satz darüber, dass Polizisten angeblich Handys durchsuchen und Apps löschen dürfen. Und ich bin mir sehr sicher, dass eine solche Aussage auch nicht von den befragten Anwalt kam. Ansonsten hat er ganz offensichtlich seinen Job verfehlt.