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Clickbaiting


14.11.2020 14:58 - Gestartet von rudiruessel
einmal geändert am 14.11.2020 15:06
Was soll diese unpräzise, rhetorische Frage in der Überschrift?

Es wäre besser, sowohl direkt in der Überschrift, wie auch in der Einleitung eindeutig darauf hinzuweisen, dass die Bedienung des Touchdisplays während der Fahrt auch für die Scheibenwischerfunktion nicht erlaubt ist.

In diesem Fall ist es wahrscheinlich sogar eher Non-Clickbaiting, weil sicherlich viele Leser im vorhinein denken, dass die Bedienung des Scheibenwischers (in diesem Fall die Intervalleinstellung) nicht verboten sein kann und den Artikel deshalb übergehen.