Benutzer mogli schrieb:
Dort heißt es - es bleibt der RegTP bzw. DTAG überlassen, ob sie die Preise für Endkunden anhebt oder die der Konkurrenten senkt.
Na ja, das ist ja irgendwo logisch. Wenn das Verfahren läuft, weil A (Preis für Konkurrenz) größer ist als B (Endkundenpreis), dann muss entweder A erniedrigt oder B erhöht werden - wenn das Verfahren denn zum Ziel kommt, und die DTAG entsprechend verurteilt wird.
Die Telekom wird vermutlich argumentieren, dass B per Mischkalkulation zustande kommt (die ganzen Aktiv-Plusler, ISDN-ler usw. zahlen ja deutlich mehr für ihren Anschluss, als die Analoganschluss-Kunden).
Kai