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INWA ist TrustedShops Partner


16.05.2002 12:27 - Gestartet von basti007
Siehe www.inwa.de
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[1] mhnews antwortet auf basti007
16.05.2002 12:36
Benutzer basti007 schrieb:
Siehe www.inwa.de

Und was ist das wert? Da muss sich der Kunde im Zweifel
mit Gerling herumschlagen.

Und

"Qualität durch ein strenges Aufnahmeverfahren:
INWA GmbH hat die Aufnahmekriterien erfüllt, um die Trusted Shops Zertifizierung zu erhalten."

ist ohne Kenntnis dieser Aufnahmekriterien nur
eine Werbe-Worthülse.
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[1.1] bant antwortet auf mhnews
16.05.2002 12:56
Also ich finde schon, dass das eine vertrauensfördernde Maßnahme ist.
Bei handyberater und Co ist man im Ernstfall eben nicht versichert.
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[1.1.1] basti007 antwortet auf bant
16.05.2002 13:23
Naja, man hat zumindest einen Ansprechpartner, wenn es zu Problemen kommen sollte. Damals bei handyberater.de war das ja ganz nützlich.... ausserdem sieht man, dass Gerling sein Siegel schon ernst nimmt. Bei DLC wurde das ja umgehend wieder entfernt, nachdem GG-Erstattungen und Service ausblieben.

-----ZITAT-----

Trusted Shops sichert im Rahmen der Garantiebedingungen bestimmte Schadensfälle
ab. Dazu zählen u.a. die Rückerstattung des vorgeleisteten Kaufpreises bei
Nichtlieferung bzw. Rücksendung von Waren (physischen Gütern).

Die Rückerstattung von Grundgebühren für Mobilfunkverträge wird durch die
Garantie nicht gesichert, weil es sich hier nicht um ausbleibende
Warenlieferungen handelt, sondern um eigenständige Angebote zur
Verkaufsförderung seitens des Online-Händlers. Zudem erlischt das (eigentlich
14tägige) Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen in dem Moment, wo Sie die
Freischaltung der SIM-Karte selbst veranlassen (§ 312d Abs. 3 BGB).

Wir bitten Sie unabhängig davon, uns zu informieren, wenn es zu Problemen
kommen sollte, d.h. der Online-Shop die Grundgebühr nicht erstattet. Wir
können zwar in diesem Fall nicht selbst erstatten, haben aber die Möglichkeit,
in Streitfällen zu vermitteln. Bislang konnten alle Fälle einvernehmlich, d.h.
ohne Einleitung von Gerichtsverfahren gelöst werden.

Selbstverständlich muss sich jeder zertifizierte Online-Shop an seine Aussagen
halten. Bitte wenden Sie sich einfach an uns, falls es zu Problemen kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Laupichler

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[1.1.1.1] TrustedShop und Erstattung von Grundgebühren
mhnews antwortet auf basti007
16.05.2002 13:42
Benutzer basti007 schrieb:
[cut] Die Rückerstattung von Grundgebühren für Mobilfunkverträge wird durch die Garantie nicht gesichert, weil es sich hier nicht um ausbleibende Warenlieferungen handelt, sondern um eigenständige Angebote zur Verkaufsförderung seitens des Online-Händlers. Zudem erlischt das (eigentlich 14tägige) Widerrufsrecht bei Mobilfunkverträgen in dem Moment, wo Sie die
Freischaltung der SIM-Karte selbst veranlassen (§ 312d Abs. 3 BGB).

Damit ist das Trusted Shop Siegel bei Verträgen mit Quam und
Grundgebührerstattung via Händler nichts wert.
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[1.1.1.1.1] basti007 antwortet auf mhnews
16.05.2002 13:45
Benutzer mhnews schrieb:
Damit ist das Trusted Shop Siegel bei Verträgen mit Quam und Grundgebührerstattung via Händler nichts wert.

hab ich was anderes behauptet?
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[1.1.1.1.1.1] mhnews antwortet auf basti007
16.05.2002 13:50
Benutzer basti007 schrieb:
Benutzer mhnews schrieb:
Damit ist das Trusted Shop Siegel bei Verträgen mit Quam und Grundgebührerstattung via Händler nichts wert.

Das war das Ergebnis aus meinem und Ihrem Hinweis, hilfreich
vielleicht bei der Bewertung dieses Siegels mit dem abzu-
schliessenden Kaufvertrag.

hab ich was anderes behauptet?

Sinnlose und Thread-aufblähende Replik!
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[1.1.1.1.1.1.1] basti007 antwortet auf mhnews
16.05.2002 14:03
Benutzer mhnews schrieb:
hab ich was anderes behauptet?
Sinnlose und Thread-aufblähende Replik!

Ich sah das Posting so an, als wollte es meinem Posting die Intention unterstellen, ich wolle damit INWA als gefahrlos einstufen. Die Info, dass das Siegel für GG nix bringt, hielt ich für selbstverständlich (und hab entsprechende eMail ja auch gepostet). Daher meine Rechtfertigung. ;)

Das Posting https://www.teltarif.de/forum/s7811/194-8.html find ich da eher sinnlos...

EOT.
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[1.1.1.1.1.2] Keks antwortet auf basti007
16.05.2002 18:58
Benutzer Handymania schrieb:
du bist ne ganz schöne ONLINE-ZICKE, weisst du das?

Benutzer basti007 schrieb:
hab ich was anderes behauptet?

Wegen dieser (unbegründeten) Nachfrage muss man ihn ja nicht gleich beleidigen...