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11851- Auskunft24! Was tun, wenn Minderjährige anrufen?


05.09.2002 20:48 - Gestartet von emma
hallo!!!
ich habe dasselbe problem wie Mo Ping. was kann ich tun, um gegen immense rechnungen anzugehen? wie kann ich kontrollieren, ob diese verbindungen wirklich da waren? mein sohn gibt anrufe im vorletzten monat zu, streitet aber vehement ab, dasselbe im letzten monat wieder getan zu haben (nachdem er sowieso schon über die erste hohe rechnung enorm erschrocken war). ich habe den verdacht, daß die rechnungen nicht stimmen.
kann man auch ohne einzelverbindungsnachweis auskunft über die anzahl der verbindungen bekommen oder den nachweis rückwirkend beantragen?
wer rat weiß - bitte melden!!!
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[1] Mo Ping antwortet auf emma
18.09.2002 18:09
Benutzer emma schrieb:
hallo!!!
ich habe dasselbe problem wie Mo Ping. was kann ich tun, um gegen immense rechnungen anzugehen? wie kann ich kontrollieren, ob diese verbindungen wirklich da waren? mein sohn gibt anrufe im vorletzten monat zu, streitet aber vehement ab, dasselbe im letzten monat wieder getan zu haben (nachdem er sowieso schon über die erste hohe rechnung enorm erschrocken war). ich habe den verdacht, daß die rechnungen nicht stimmen. kann man auch ohne einzelverbindungsnachweis auskunft über die anzahl der verbindungen bekommen oder den nachweis rückwirkend beantragen?
wer rat weiß - bitte melden!!!

Auf jeden fall erstmal nachweisbar und fristgemäß 8 (!!) Einwand gegen die Rechnung erheben und Einzelverbindungsnachweise verlangen, sinngemäß:

"....fordere Sie hiermit auf mir, gemäß § 16 Abs. 1 TKV, bis spätestens 00.00.2002 folgendes schriftlich mitzuteilen:
Nachweis der Entgeltforderungen gemäß TKV, inkl. Einzelverbindungsnachweise, nebst Vorlage der Dokumentation.
Was für ein Dienst verbirgt sich hinter Punkt 7. („Auskunft 24“), mit der Einwahlnummer 11851 und zu welchen kostenpflichtigen Anschlüssen (Anschlussnummer und Name des Anschlussinhabers), wurde hier ggf. weiterverbunden ?
Darüber hinaus bitte ich um Aufschlüsselung der Verbindungen im Rahmen des genannten Zeitraumes (§ 16 Abs. 1 i.V.m. §16 Abs. 3 S.1 TKV) i.S.d. § 2 Nr. 4 i.V.m. § 6 Abs. 1 TDSV. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass etwaige Anschluss-Mitbenutzer gem. § 8 Abs. 1 TDSV über die Mitteilung von Verbindungsdaten an mich informiert sind."

Grüße,

Mo Ping

P.S.: Hätte gerne früher geantwortet, war jedoch in Urlaub.