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Erstattung mtl.Grundgebühr für 04./2002


25.04.2002 11:40 - Gestartet von wernicke
Hallo,
Als offentsichtliches'Opfer' von Faircom;habe ich diesen Monat bisher keine Rückzahlung erhalten,welche lt. Vertrag um den 15.des Monats gezahlt werden sollte.
Laut Auskunft von Faircom wäre der Betrag am 17.04. meiner Bank angewiesen worden,-ist dort aber bisher nicht angekommen !?!?
Mich würde Interessieren,ob mein Schicksal einmalig ist,oder ob mehrere Fairkomkunden für diesen Monat noch kein Geld gesehen haben.

Grüße A.Wernicke
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[1] connected antwortet auf wernicke
25.04.2002 21:50
Benutzer wernicke schrieb:
Hallo, Als offentsichtliches'Opfer' von Faircom;habe ich diesen Monat bisher keine Rückzahlung erhalten,welche lt. Vertrag um den 15.des Monats gezahlt werden sollte.
Laut Auskunft von Faircom wäre der Betrag am 17.04. meiner Bank angewiesen worden,-ist dort aber bisher nicht angekommen !?!? Mich würde Interessieren,ob mein Schicksal einmalig ist,oder ob mehrere Fairkomkunden für diesen Monat noch kein Geld gesehen haben.


Hallo Du bist nicht der einzige.
Die Faricom-Zahlungen verzögern sich jeden Monat immer weiter.

Kann ich eigentlich einen Antrag auf Insolvenz über Faircom stellen? Kostet das was, und wie funktioniert das?

Andreas
Grüße A.Wernicke
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[1.1] Bash antwortet auf connected
25.04.2002 23:02
Benutzer connected schrieb:
Kann ich eigentlich einen Antrag auf Insolvenz über Faircom stellen? Kostet das was, und wie funktioniert das?

Wie stellst Dir denn das vor? _Du_ gehst zum Bonner Amtsgericht und teilst den Leuten mit, daß Faircom zahlungsunfähig ist? Und begründest das mit Deiner genauen Kenntnis der Bücher von Faircom? Klär mich bitte mal auf!
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Bash
26.04.2002 18:15
Benutzer Bash schrieb:

Wie stellst Dir denn das vor? _Du_ gehst zum Bonner Amtsgericht und teilst den Leuten mit, daß Faircom zahlungsunfähig ist?

yep, das ist zulässig.

Und begründest das mit Deiner genauen Kenntnis der Bücher von Faircom?

Das prüft dann der Insolvenzverwalter. Wobei wegen ein paar Tagen Zahlungsverzug, auch im Widerholungsfall, in der Regel noch nichts passiert.


Siehe Insolvenzordnung unter: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/gesetze/insolvo/ins1.htm
insbesondere §14.


Kai