Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer volkerchen schrieb:
Die Lösung des Problems ist einfach: SCHLUSS MIT DEM TELEKOM-INKASSO für 0190er Anbieter!
Ich denke, es würde reichen, wenn der Endkunde bei den teureren 0190-Nummern (z.B. alles, was mehr als 65 Cent pro Minute kostet), ein Widerspruchsrecht hätte.
Die zwangsläufige Folge wäre, dass die Dialer-Software - jedenfalls die Exemplare, die sich ohne Zutun des Anwenders installieren - exakt einen Cent unter der festgelegten Obergrenze bleiben würden. Dadurch würde das finanzielle Debakel für die Betroffenen zwar etwas weniger unüberschaubarere Folgen haben, aber am eigentlchen Problem ändert das auch nichts.
Dann würde im Falle des Widerspruchs der entsprechende Posten zunächst von der Telefonrechnung gestrichen, und der Original-Anbieter müsste den Klageweg bestreiten, um sich das Geld zu beholen.
Die Idee wäre prima - aber bitte ohne die von Dir favorisierte Kappungsgrenze von 65 Cent/min.
Aber das würde natürlich solche Mehrwertdienste weniger attraktiv machen und in der Folge dann auch weniger Geld in den Kassen der Telekom zurücklassen. Womit wir letztlich wieder wissen, wem wir zu Recht den schwarzen Peter zuzuschieben haben!
Ich glaube, ein faires Inkasso bei Mehrwertdiensten macht diese attraktiver - und steigert damit auch die Umsätze!
Nein, wenn die Anbieter von Mehrwertdiensten jederzeit damit rechnen müssten, nach einem einfachen Widerspruch des Kunden erst auf dem Zivilklageweg zu ihrem Geld zu kommen, könnten Sie auch gleich "normale" Rufnummern verwenden und dem Nutzer eine Rechnung über die erbrachte Dienstleistung schicken. Die Sicherheit, für eine erbrachte Leistung auch bezahlt zu werden, wäre für den Anbieter nämlich nicht mehr wie bisher gegeben gegeben.
caio
volker