Benutzer haeby schrieb:
Unser tolles deutsches Rechtssystem lässt es also zu, dass die Telekom eine Entscheidung 4 Jahre hinauszögern kann. Echt arm... :-( In dieser Zeit sind kleinere Anbieter längst pleite, aber das scheint ja so gewollt zu sein.
Gruß Haeby
hallo,
mal langsam !!
-a- es gibt einstweilige verfügungen (bei dringlichkeit: z.b.
zur abwehr finanzieller notsituationen für "kleine")
-b- verbot des mißbräuchlichen vorteilsnahme/-gewährung
-c- in NRW sind nur die besten richter am ovg (oberver-
waltungsgericht, hier münster) bzw. olg (oberlandesgericht,
hier hamm), also bei den höchsten instanzen in NRW, tätig.
die obersten instanzen in NRW sind bundesweit als vorbildlich einzustufen....
hinweis: das grundgesetz und die verbraucherschutzgesetze der BRD kommen aus NRW, dem bevölkerungsreichsten bundesland.
diesem grundgesetz zu dienen, sehen diese richter als einzige berufliche verpflichtung an ! sie sind gleich hart gegenüber behörden und einwohnern bzw. produzenten und verbrauchern!
[siehe die unzähligen grundsatzurteile]
vor gericht ist für sie jeder gleich !
gott sei dank !
insofern ist deine andeutung bzw. dein zweifel unberechtigt. (vermutlich stammst du nicht aus NRW ?!?)
gruss
g4g