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4 Jahre


21.02.2002 15:03 - Gestartet von haeby
Unser tolles deutsches Rechtssystem lässt es also zu, dass die Telekom eine Entscheidung 4 Jahre hinauszögern kann. Echt arm... :-( In dieser Zeit sind kleinere Anbieter längst pleite, aber das scheint ja so gewollt zu sein.

Gruß
Haeby

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[1] klingel antwortet auf haeby
21.02.2002 15:25
....ja selbsterverständlich !
Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten das 44% der DTAG Anteile dem Bund gehören ( alte Postgeschichte ;-), also es besteht ein ausserordentliches Interesse des Bundes an einer gesunden Deutschen Telekom. Die RegTP. ist hier verpflichtet gute Arbeit zu leisten - wir beobachten das !

Gruß
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[2] g4g antwortet auf haeby
22.02.2002 00:43
Benutzer haeby schrieb:
Unser tolles deutsches Rechtssystem lässt es also zu, dass die Telekom eine Entscheidung 4 Jahre hinauszögern kann. Echt arm... :-( In dieser Zeit sind kleinere Anbieter längst pleite, aber das scheint ja so gewollt zu sein.
Gruß Haeby

hallo,
mal langsam !!

-a- es gibt einstweilige verfügungen (bei dringlichkeit: z.b.
zur abwehr finanzieller notsituationen für "kleine")
-b- verbot des mißbräuchlichen vorteilsnahme/-gewährung
-c- in NRW sind nur die besten richter am ovg (oberver-
waltungsgericht, hier münster) bzw. olg (oberlandesgericht,
hier hamm), also bei den höchsten instanzen in NRW, tätig.

die obersten instanzen in NRW sind bundesweit als vorbildlich einzustufen....

hinweis: das grundgesetz und die verbraucherschutzgesetze der BRD kommen aus NRW, dem bevölkerungsreichsten bundesland.
diesem grundgesetz zu dienen, sehen diese richter als einzige berufliche verpflichtung an ! sie sind gleich hart gegenüber behörden und einwohnern bzw. produzenten und verbrauchern!
[siehe die unzähligen grundsatzurteile]

vor gericht ist für sie jeder gleich !

gott sei dank !

insofern ist deine andeutung bzw. dein zweifel unberechtigt. (vermutlich stammst du nicht aus NRW ?!?)

gruss
g4g
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[2.1] haeby antwortet auf g4g
23.02.2002 23:04
Benutzer g4g schrieb:
hallo,
mal langsam !!

-a- es gibt einstweilige verfügungen (bei dringlichkeit: z.b.

zur abwehr finanzieller notsituationen für 'kleine') -b- verbot des mißbräuchlichen vorteilsnahme/-gewährung -c- in NRW sind nur die besten richter am ovg (oberver- waltungsgericht, hier münster) bzw. olg
(oberlandesgericht, hier hamm), also bei den höchsten instanzen in NRW,
tätig.

die obersten instanzen in NRW sind bundesweit als vorbildlich einzustufen....

hinweis: das grundgesetz und die verbraucherschutzgesetze der BRD kommen aus NRW, dem bevölkerungsreichsten bundesland. diesem grundgesetz zu dienen, sehen diese richter als einzige berufliche verpflichtung an ! sie sind gleich hart gegenüber behörden und einwohnern bzw. produzenten und verbrauchern!
[siehe die unzähligen grundsatzurteile]

vor gericht ist für sie jeder gleich !

gott sei dank !

insofern ist deine andeutung bzw. dein zweifel unberechtigt.
(vermutlich stammst du nicht aus NRW ?!?)

gruss
g4g

... und auch der Karneval kommt aus dem prächtigen NRW.

Dein Stolz in allen Ehren, aber wenn du meinen Beitrag als Kritik an den tollen Richtern in NRW deutest, könnte ich deinen so interpretieren, als ob in anderen Bundesländern der Verbraucherschutz weniger wert wäre. Ich will das nicht weiter kommentieren.

Fakt ist nunmal, dass es bis zur endgültigen Entscheidung auch in NRW viele Jahre gedauert hat. Und das war mit Sicherheit von der Telekom so gewollt. Ich muss dir auch nicht erklären, dass einstweilige Verfügungen reichlich wenig nützen, wenn der Beklagte eine Strafe riskiert und es auf das Hauptsacheverfahren ankommen lässt. C&A hat das Anfang des Jahres mit ihrer Rabattaktion doch eindrucksvoll bewiesen. Und die Telekom gehört mit Sicherheit zu den Unternehmen, die aus taktischen Gründen solch eine Strafe riskieren würden.

Gruß
Haeby
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[2.1.1] g4g antwortet auf haeby
24.02.2002 04:53
Benutzer haeby schrieb:
Benutzer g4g schrieb:
-c- in NRW sind nur die besten richter am OVG/OLG


... und auch der Karneval kommt aus dem prächtigen NRW.

Dein Stolz in allen Ehren,


deine antwort muss ich als VIELDEUTIG oder unsinnig einstufen !
mein beitrag war weder gehässig, noch stolz gemeint !

....ehre wem ehre gebührt ! (nämlich diesen obersten senaten)

im übrigen habe ich mehrere wohnsitze. meinen 1. in berlin und zwar seit 1995.

mein wohnsitz in NRW ist dort in der nähe, wo krombacher gebraut wird.... und das ist KEIN kölsch.... und die gegend ist keine karnevalsecke...

wer geschäftspolitik mittels gerichte macht, steht schon mit dem rücken zur wand und müsste, wenn er kurz innehält, leise das totenglöcken läuten hören ....

aber karneval ist ja auch nicht schlecht.
so ähnlich wie die teltarif-bütt !!

Gruß Haeby
helau g4g

PS: im übrigen frage doch einmal (wenn dich das beruhigt) verschiedene telekom-mitarbeiter, wie das betriebsklima und die zukunftsperspektiven aussehen ! nichts mit rosa !!