Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Sonderkündigungsrecht bei D2: aber hallo


25.01.2002 08:47 - Gestartet von Thomas4711
Hi,

Benutzer ron's enemy schrieb:
Dass es für Tangens-D2-Kunden kein Sonderkündigungsrecht gibt oder gab, halte ich für ein Gerücht. Ein Anbieter kann seine Rechte nicht ohne Einverständnis des Kunden auf einen Dritten übertragen, es sei denn, der Dritte wurde in den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen und zulässigen AGB namentlich und mit Anschrift benannt (vgl. § 11 Nr. 13 AGBG bzw. § 309 Nr. 10 BGB). Dass D2 Vodafone den Tarif übernimmt, ist dabei unerheblich.

Ich kann mir kaum vorstellen, das sich die Rechtslage in den letzten
Jahren stark verändert hat, aber ich habe damals einen Vertrag bei einem
Provider gehabt, der von einem anderen aufgekauft wurde und dadurch
gab es ein Sonderkündigungsrecht.
Wird hier nicht anders sein.

Thomas

Menü
[1] sp. antwortet auf Thomas4711
25.01.2002 13:14
Benutzer Thomas4711 schrieb:
>> Ein Anbieter kann seine Rechte nicht ohne
>> Einverständnis des Kunden auf einen Dritten
>> übertragen, es sei denn, der Dritte wurde
>> in den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen
>> und zulässigen AGB namentlich und mit
>> Anschrift benannt (vgl. § 11 Nr. 13 AGBG
>> bzw. § 309 Nr. 10 BGB). Dass D2 Vodafone
>> den Tarif übernimmt, ist dabei unerheblich.

Ich kann mir kaum vorstellen, das sich die Rechtslage in den letzten Jahren stark
verändert hat, aber ich habe damals einen
Vertrag bei einem Provider gehabt, der
von einem anderen aufgekauft wurde und
dadurch gab es ein Sonderkündigungsrecht.
Wird hier nicht anders sein.

Also, wenn er *aufgekauft* wurde und Dein Vertragspartner als solcher bestehen blieb, dürfte es m.E. kein SoKüRe gegeben haben.

Anders hier: D2 übernimmt nicht die Firma Tangens, sondern die Verträge von Tangens mit den KundInnen. Da gibt es unstreitig ein SoKüRe, denn der Schuldner kann nicht ohne Zustimmung des Gläubigers ausgetauscht werden.

Insofern: Falschmeldung, liebe Herren Gajek und Schäfer.

Sp.
Menü
[] Und die weitere Vorgehensweise mit D2-Tangens-Verträgen...?
vendril antwortet auf
06.02.2002 14:28
Benutzer ron's enemy schrieb:

>> Ein Anbieter kann seine Rechte nicht ohne >> Einverständnis des Kunden auf einen Dritten >> übertragen, es sei denn, der Dritte wurde >> in den zum entsprechenden Zeitpunkt gültigen >> und zulässigen AGB namentlich und mit >> Anschrift benannt (vgl. § 11 Nr. 13 AGBG >> bzw. § 309 Nr. 10 BGB). Dass D2 Vodafone >> den Tarif übernimmt, ist dabei unerheblich.

Danke Sp.! ;-) Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Und wie muß man jetzt am besten weiter vorgehen, wenn man seinen Tangens-D2YAP-Vertrag loswerden will? Offiziell hat Tangens mir jedenfalls noch aus eigenem Hause letzte Tage eine normale Rechnung geschickt. Ohne weitere Infos, daß sie aufhören.

Danke für alle Tips... bin in solchen Juristerei-Sachen etwas unbedarft... <:-)