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Beweiskraft von Emails


15.01.2002 14:23 - Gestartet von m_maier
Die Akzeptanz von Emails vor Gericht erfolgt wahrscheinlich nur, wenn sich Absender und Empfänger weder über das Vorhandensein der Email noch über deren Inhalt streiten.

Sonst schreibe ich eine Mail, adressiere sie an schrott@irgendwas.com und editiere meine Postausgangs-Datei so, dass statt der falschen Email-Adresse die "richtige" steht.

Im Prinzip muesste Email-Verkehr so stattfinden:

Der Absender muesste seine Email signieren (PGP, trust.web.de, am besten mit einem Schluessel, der von hoechster Stelle zertifiziert ist). Damit ist sichergestellt, dass die Email wirklich von ihm kommt. Der Empfänger müsste den Text der Email ebenfalls signieren und zurueckschicken, damit ist sichergestellt, dass der richtige Empfänger den Text in der vorliegenden Form erhalten hat.

Leider ist das in der Praxis so kompliziert, dass es sich nie durchsetzen wird...

Schade ist z.B., dass das neue Netscape 6.1 (bzw. die entsprechenden Mozilla-Versionen) keine Verschluesselung / Signierung im Mailprogramm mehr beinhalten.

... und wenn ich jetzt diesen Forums-Text mit PGP signieren wuerde, dann wuerden sich auch alle an den Kopf langen. Naja. So hat eben die Post (und teilweise das Fax) auch noch seine Berechtigung für den Austausch von wichtigen Dokumenten...

Marcus
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[1] daid antwortet auf m_maier
15.01.2002 14:46
Häufig wird man auch den Zugang einer E-Mail beweisen können, ohne es sooooo kompliziert zu machen.Im entschiedenen Fall nehme ich mal an, dass die E-Mail-Korrespondenz über das Firemnnetz stattgefunden hat. Und da wird man Spuren sichtbar machen können. Vermutlich ist es auch dort nicht völlig ausgeschlossen, zu manipulieren. Aber eine absolut perferkte, d.h unentdeckbare Manipulation ist soweit ich weiss gerade bei Firmennetzen, die in alle möglichen Zwischenspeicher was reinschreiben ungeheuer schwierig.
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[1.1] haeby antwortet auf daid
15.01.2002 18:41
Sicher lassen sich alle möglichen Logdateien fälschen. Aber was kostet das der Firma an Schmiergeld? Der Rechnerbetreuer macht sich bestimmt nicht umsonst strafbar.

Gruß
Haeby
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[2] google antwortet auf m_maier
27.10.2002 17:39

Die Plattform www.rmails.com hat für diese Problematik eine Lösung gefunden.