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Unnötig und lebensfremd!


16.07.2017 11:04 - Gestartet von trundle
Ich halte solche Verbote für unnötig und lebensfremd. Ich kann verstehen, wenn im Einzelfall bei konkreter Störung gegen den jeweiligen Badegast vorgegangen wird bzw wenn man aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit in einem Freibad besonders sensibel auf das Fotografieren reagiert, aber nicht wenn dies pauschal allen Gästen untersagt wird. Auf eine Taschenkontrolle würde ich mich nicht einlassen, ein Smartphone nicht beim Personal abgeben und ein Hausverbot rechtlich anfechten bzw auf den Besuch derartiger Einrichtungen verzichten.
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[1] Herr Doktor antwortet auf trundle
16.07.2017 14:43
Benutzer trundle schrieb:
Ich halte solche Verbote für unnötig und lebensfremd.

Warum???
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[1.1] trundle antwortet auf Herr Doktor
16.07.2017 15:34
Benutzer Herr Doktor schrieb:
Benutzer trundle schrieb:
Ich halte solche Verbote für unnötig und lebensfremd.

Warum???

Weil die Maßnahme im Verhältnis zu ihrem Nutzen unverhältnismäßig ist.
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[2] r o s s i n antwortet auf trundle
16.07.2017 17:19
Wenn du beim fotografieren von anderen Gästen erwischt oder gemeldet wirst ohne dessen Erlaubnis eingeholt zu haben kannst du gegen das Hausverbot keine Rechtsmittel einlegen. Darüber darf einzig allein der Besitzer oder Betreiber entscheiden.