Benutzer Ratlos1968 schrieb:
Wenn ich es richtig verstehe, ist das Fotografieren auf öffentlichen Wegen und Plätzen erlaubt. Wenn ich z.B. ins schöne Ostseebad Boltenhagen fahre und dort das Wasser fotografieren will, mache ich mich strafbar. Dort ist sogar das Fotografieren der Kinder beim Burgenbau am Wasser oder Mama im Strandkorb verboten. Wir sprechen nicht vom FKK-Strand, sondern vom Badestrand an der Seebrücke, wo in der Hochsaison täglich tausende spazieren und fotografieren. Ob da am Strand nur temporäre Kunstwerke liegen und Laufen?
Ich kenne das Ostseebad nicht, mir ist daher nicht klar, ob der Strand um die Seebrücke wirklich "öffentlich" ist. Es kann auch sein, dass die Strandabschnitte verpachtet sind (Strandkorbverleih...), dann könnte dort wieder das Hausrecht gelten. Mit "öffentlich" ist auch wirklich "öffentlich" gemeint. Der Parkplatz von Lidl ist zum Beispiel auch ohne Zaun und Grünstreifen "privat" und damit "nicht öffentlich". Wenn du auf dem Lidl-Parkplatz fotografieren willst, musst du erstmal Lidl fragen. Vom Lidl-Parklpatz aus einfach so den Reichstag fotografieren geht auch nicht, denn den darfst du auf Grundlage der Panoramafreiheit nur von "öffentlichen" Geländen aus fotografieren.