Benutzer usefulvid schrieb:
Die können doch gar nicht aus dem 2 Jahres Vertrag raus wenn ich Widerspreche. Ich kann umgekehrt ja auch nicht früher aus den 2 Jahren raus. Das dürfte wohl nicht gehen. Ich denke die versuchen es halt und die Dummen sind dann die die nicht widersprechen.
So sehe ich es auch. Ich wüsste spontan nicht, wo ein außerordentliches Kündigungsrecht herkommen sollte. Winsim behauptet ein solches nicht einmal selbst. In Punkt IX Nr. 3 der aktuellen Postpaid-AGB heißt es: "Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen vom Widerspruch umfassten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen fortgesetzt."
Drillisch kann natürlich wie immer ordentlich unter Einhaltung der Laufzeit kündigen. Ob Drillisch das unter wirtschaftlichen Aspekten tun wird - ich würde eher tippen, dass nicht. Wenn doch, könnte man seinen Widerspruch zurücknehmen. Ein Recht darauf gibt es zwar nicht, aber aus wirtschaftlichen Gründen machen es die Anbieter normalerweise. Stattdessen wieder einen Neukunden zu akquirieren kommt sie auch nicht günstiger.
B.
(Rechtsanwalt)