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Vorteile,Nachteile


09.12.2001 15:04 - Gestartet von eggx
Dafür spart man sich (z.T.) die komplette Grundgebühr, wenn man weiss wie und wo. Und ausserdem berechnet mir Viag/BT ausserdem noch fast jedesmal weniger als die offiziell angegebene Grundgebühr von DM 24,95 - manchmal warens nur 12 DM - das muss man auch dazu sagen! Und die Homezone ist ganz legal von Viag/BT aus meist wesentlich grösser als die 500m, ich lebe in ner Grossstadt und meine hat nen Radius von 2,... km.
Gruss eggx
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[1] hansibubi antwortet auf eggx
09.12.2001 15:15
Benutzer eggx schrieb:
Dafür spart man sich (z.T.) die komplette Grundgebühr, wenn man weiss wie und wo. Und ausserdem berechnet mir Viag/BT ausserdem noch fast jedesmal weniger als die offiziell angegebene Grundgebühr von DM 24,95 - manchmal warens nur 12 DM - das muss man auch dazu sagen! Und die Homezone ist ganz legal von Viag/BT aus meist wesentlich grösser als die 500m, ich lebe in ner Grossstadt und meine hat nen Radius von 2,...
km.
Gruss eggx

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Das Aufwiegen Vorteil - Nachteil bring nichts.
Hier gehts nur um die EURO-Rundung - nicht um "...aber sonst....."

;)
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[1.1] eggx antwortet auf hansibubi
09.12.2001 16:09
Benutzer hansibubi schrieb:
Benutzer eggx schrieb:
Dafür spart man sich (z.T.) die komplette Grundgebühr, wenn man weiss wie und wo. Und ausserdem berechnet mir Viag/BT
ausserdem noch fast jedesmal weniger als die offiziell angegebene Grundgebühr von DM 24,95 - manchmal warens nur 12 DM - das muss man auch dazu sagen! Und die Homezone ist
ganz legal von Viag/BT aus meist wesentlich grösser als die 500m,
ich lebe in ner Grossstadt und meine hat nen Radius von 2,...
km.
Gruss eggx

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Das Aufwiegen Vorteil - Nachteil bring nichts. Hier gehts nur um die EURO-Rundung - nicht um "...aber
sonst....."

;)

...wollte nur damit sagen, dass mich das ganze nicht juckt. Spenden werde ich auf jeden Fall nicht. Rein rechtlich hat Viag/BT ja recht, es ist nur "verbraucherfeindlich" und somit ein Fall für die VZ.
Gruss eggx
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[1.1.1] jambo antwortet auf eggx
09.12.2001 16:17
Benutzer eggx schrieb:

...wollte nur damit sagen, dass mich das ganze nicht juckt. Spenden werde ich auf jeden Fall nicht. Rein rechtlich hat Viag/BT ja recht, es ist nur "verbraucherfeindlich" und somit ein Fall für die VZ.
Gruss eggx

Nö, haben sie nicht, geht auch aus der Meldung hervor. Tarife dürfen nicht gerundet werden. An der Tanke wird ja auch nicht jeder Liter erst gerundet und dann berechnet, oder...?

Jambo
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[1.1.1.1] Bash antwortet auf jambo
09.12.2001 16:30
Benutzer jambo schrieb:
Nö, haben sie nicht, geht auch aus der Meldung hervor. Tarife dürfen nicht gerundet werden. An der Tanke wird ja auch nicht jeder Liter erst gerundet und dann berechnet, oder...?

Das dubiose an der Sache: Es gibt in Deutschland irgendein Gesetz, das besagt, daß man dem Kunden Preise mitteilen muß, die er auch mit der Stückelung der Währung bezahlen kann, sprich: keine halben Pfennige. Dieses Gesetz wird aber schon lange von Tankstellen und Internetprovidern gebrochen, ohne daß sich jemand aufregt (-> DM 1,929 pro Liter Sprit, 2,48 Pf. pro Minute, ...). Würde man dieses nun anwenden, dann müßte Viag diese "runden" Beträge festlegen.
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[1.1.1.1.1] eggx antwortet auf Bash
09.12.2001 17:10
Benutzer Bash schrieb:
Benutzer jambo schrieb:
Nö, haben sie nicht, geht auch aus der Meldung hervor. Tarife dürfen nicht gerundet werden. An der Tanke wird ja auch nicht jeder Liter erst gerundet und dann berechnet, oder...?

Das dubiose an der Sache: Es gibt in Deutschland irgendein Gesetz, das besagt, daß man dem Kunden Preise mitteilen muß, die er auch mit der Stückelung der Währung bezahlen kann, sprich: keine halben Pfennige. Dieses Gesetz wird aber schon lange von Tankstellen und Internetprovidern gebrochen, ohne daß sich jemand aufregt (-> DM 1,929 pro Liter Sprit, 2,48 Pf. pro Minute, ...). Würde man dieses nun anwenden, dann müßte Viag diese "runden" Beträge festlegen.

Genau, so exakt konnte ich das hier nicht darlegen, aber in dem Moment wo diese Rundung von Viag/BT vorgenommen wurde, gab es auch diese Ansichten, das V/BT ganz legal agieren würde, aber das Ganze evtl. ungerecht sei/moralisch unsauber sei.
Zuerst ist das Ganze eine Behauptung von der Verbraucherzentrale und die muss erstmal vor Gericht standhalten, und es muss auch erst ein öffentliches Interesse daran liegen um diese 5000-DM-Hürde zu überwinden. Wenn dann dieses alte Gesetz als nicht mehr zeitgemäss/widersinnig eingestuft wird kann es sein, das nach Berufungsverfahren seitens V/BT und weiteren Instanzen (bis zum BGH) die Gesetzgebung in der Sicht geändert wird u./o. gängige Verfahren mit dr Rundung "aufgehoben" werden, aber bis das soweit ist kann noch ein Weilchen dauern.
Gruss eggx
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[1.1.1.1.1.1] hansibubi antwortet auf eggx
09.12.2001 17:17
.... jedenfalls werden solche Meldungen Scharren von Handykäufer dazu bringen zu Viag Interkomisch zu gehen in der stillen Hoffnung von den 6 Monaten Gebührenbefreiung zu profitieren und spätestens vor Ende der ersten 6 Monate dann per Sonderkündigungsrecht billig an ein Siemens S45 gekommen zu sein.......

:)))))))
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[1.1.1.1.1.1.1] eggx antwortet auf hansibubi
09.12.2001 18:21
Benutzer hansibubi schrieb:
.... jedenfalls werden solche Meldungen Scharren von Handykäufer dazu bringen zu Viag Interkomisch zu gehen in der stillen Hoffnung von den 6 Monaten Gebührenbefreiung zu profitieren und spätestens vor Ende der ersten 6 Monate dann per Sonderkündigungsrecht billig an ein Siemens S45 gekommen zu sein.......

:)))))))

...man bekommt auch 22/24 Monate. www.preishexer.de (ich glaub das ist ne Tochtergesellschaft von www.1plus2.de, von der auch Teltarif mal berichtet hat - die sind ja auch in Berlin!)
Gruss eggx
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[1.1.1.1.1.1.1.1] hansibubi antwortet auf eggx
09.12.2001 18:29
Benutzer eggx schrieb:

...man bekommt auch 22/24 Monate. www.preishexer.de (ich glaub das ist ne Tochtergesellschaft von www.1plus2.de, von der auch Teltarif mal berichtet hat - die sind ja auch in Berlin!) Gruss eggx

Ich kann mich noch an das Sonderkündigungsrecht bei D1 vor genau einem Jahr errinnern (SMS-Preiserhöhung).....
Damals hatten NUR die Sonderkündigungsrecht, die DIREKT bei D1 einen Vertrag hatten. Die Provider wie debitel usw. haben die Preiserhöhung nähmlich NICHT gemacht.
D1 hat nach einer Kündigungsflut die Preierhöhung auch wieder rückgängig gemacht, aber wer bis dahin gekündigt hatte bekam ein billiges Handy.
Ich hab damals ein 6210 für 99 Mäuse und ohne einen Pfennig Grundgebühr bekommen.
(frechgrins)
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Bash antwortet auf hansibubi
09.12.2001 18:48
Benutzer hansibubi schrieb:
Ich kann mich noch an das Sonderkündigungsrecht bei D1 vor genau einem Jahr errinnern (SMS-Preiserhöhung).....
Damals hatten NUR die Sonderkündigungsrecht, die DIREKT bei D1 einen Vertrag hatten. Die Provider wie debitel usw. haben die Preiserhöhung nähmlich NICHT gemacht.
D1 hat nach einer Kündigungsflut die Preierhöhung auch wieder rückgängig gemacht, aber wer bis dahin gekündigt hatte bekam ein billiges Handy.
Ich hab damals ein 6210 für 99 Mäuse und ohne einen Pfennig Grundgebühr bekommen.
(frechgrins)

Und VI-Verträge bekommst Du nicht über Provider, sondern nur über VI selbst. Stell Dir mal vor, die hätten Anfang des nächsten Jahres nur noch 70% ihrer Kunden... :-))

Übrigens sind die Tarife auf der VI-Website noch in DM angegeben, und zwar nur in DM (zumindest auf der Übersicht, auf die man gelots wird, ob die Euro-Tarife auch schon irgendwo stehen, weiß ich nicht.) Ihr könnt Euch ja denken, was ich meine, hier könnte es sich richtig lohnen, so einen grundgebührenbefreiten Duo-Vertrag abzuschließen *g*.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] hansibubi antwortet auf Bash
09.12.2001 19:48
Benutzer Bash schrieb:

irgendwo stehen, weiß ich nicht.) Ihr könnt Euch ja denken, was ich meine, hier könnte es sich richtig lohnen, so einen grundgebührenbefreiten Duo-Vertrag abzuschließen *g*.

Das einzige Problem ist:
Das mit den EURO-Preisen steht schon länger in jedem Genion-Prospekt.
Seit mindestens dem Anfang-November-Prospekt. (Hab eines hier)
Aber hier geht es ja um die Rundung - nicht um die Zeit der Ankündigung oder Veröffentlichung der Preise in EURO.

:)
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[1.1.1.1.1.1.2] Keks antwortet auf hansibubi
09.12.2001 20:16
Benutzer hansibubi schrieb:
.... jedenfalls werden solche Meldungen Scharren von Handykäufer dazu bringen zu Viag Interkomisch zu gehen in der stillen Hoffnung von den 6 Monaten Gebührenbefreiung zu profitieren und spätestens vor Ende der ersten 6 Monate dann per Sonderkündigungsrecht billig an ein Siemens S45 gekommen zu sein.......

Quatsch. Denn die neuen Preise sind ja bereits bekannt, das bedingt dann natürlich KEINE Sonderkündigung für neue Kunden.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[1.1.1.1.1.1.2.1] hansibubi antwortet auf Keks
09.12.2001 21:05
Moment........
Ob die preise bekannt sind spielt doch keine Rolle.
Fakt ist:
Viag rundet unrechtmässig.
ALSO:
Sonderkündigungsrecht auch für Dezemberverträge.
So einfach ist das!
Auch wenn der Vertrag erst um Weihnachten abgeschlossen wurde gilt das, wenn ich die verbraucherschutznachricht richtig gelesen hab.

;)))))
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1] svennie_p antwortet auf hansibubi
10.12.2001 08:48
Hallo hansibubi !

Ob die preise bekannt sind spielt doch keine Rolle. Fakt ist:
Viag rundet unrechtmässig.

Da Dezemberverträge bereits in Euro anfangen, wird da auch nicht mehr gerundet. Und wo kein Runden, da kein Rundungsfehler und kein Kündigungsrecht..
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] hansibubi antwortet auf svennie_p
10.12.2001 11:40
Es geht aber nicht darum WANN es in Euro gerundet worden ist, sondern WIE.
Und das WIE ist gesetzeswidrig geschehen.
Viag muss die Rundung ändern.
Wenn nicht, haben alle Sonderkündigungsrecht.
Punkt.
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf hansibubi
10.12.2001 11:45
Benutzer hansibubi schrieb:
Es geht aber nicht darum WANN es in Euro gerundet worden ist, sondern WIE.
Und das WIE ist gesetzeswidrig geschehen.
Viag muss die Rundung ändern.
Wenn nicht, haben alle Sonderkündigungsrecht.
Punkt.
Wenn das wie doch so klar ist, warum streiten sich dann die Juristen noch darüber?
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[1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1] hansibubi antwortet auf fibrozyt
10.12.2001 11:57
Die Juristen müssen erst ausloten ob generelles Sonderkündigungsrecht wegen der Eurorundung besteht.
Aber alles spricht dafür.
Es wurde gesetzeswidrig gerundet.
Wenn Sonderkündigungsrecht bestehen sollte, dann für alle Viag Interkomischen Verträge, auch für die nach November 2001.

:))
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[…1.1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1] svennie_p antwortet auf hansibubi
10.12.2001 12:42
Hallo nochmal !

Die Juristen müssen erst ausloten ob generelles Sonderkündigungsrecht wegen der Eurorundung besteht.
Aber alles spricht dafür.
Es wurde gesetzeswidrig gerundet.
Wenn Sonderkündigungsrecht bestehen sollte, dann für alle Viag Interkomischen Verträge, auch für die nach November 2001.

Nein, daß ist definitiv falsch. Es geht tatsächlich nicht darum, wann gerundet wurde, sondern WIE. Nur ist das Problem, daß bei den Verträgen ab November NICHT gerundet wurde. Es ist in Deutschland durchaus erlaubt, seine Verträge frei auszugestalten. Und wenn Viag gerne neue Preise haben möchte, dann können die diese auch festlegen. Für Bestandskunden ist das was anderes, aber die neuen Kunden haben KEINE GERUNDETEN Verträge, und zwar in gar keiner Form. Sie zahlen lediglich den gleichen Preis wie die Bestandskunden, welche evtl. falsch gerundete Preise haben. Wo kämen wir denn da sonst hin..
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[…1.1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1] Bash antwortet auf svennie_p
10.12.2001 12:52
Jedoch wird den Neukunden die Preisliste in DM und in Euro offeriert. Geh mal auf www.genion.de, klick im Menü auf Genion, dann in der Leiste links auf Produkte und dann auf Tarifinformationen. Du bekommst dann eine Tabelle in DM angezeigt, außerdem einen kleinen Link, der Dich zur Tabelle in Euro führt. Nachdem die Beträge der beiden Tabellen "verschieden" sind, kann ich mir als Neukunde ja aussuchen, welche ich lieber mag. Und wenn ich die DM-Tabelle nehme, dann muß VI mir ab Januar diese Preise in € umrechnen.
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[…1.1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1] hansibubi antwortet auf Bash
10.12.2001 13:13
genau.
also kann ich auch als Neukunde auf die korrekte EURO-Rundung bestehen.
Wenn mir Viagra Interkom das nicht bieten kann, ist das dann Vertragsbruch.
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[…1.1.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] fibrozyt antwortet auf hansibubi
10.12.2001 20:06
Benutzer hansibubi schrieb:
genau.
also kann ich auch als Neukunde auf die korrekte EURO-Rundung bestehen.
Wenn mir Viagra Interkom das nicht bieten kann, ist das dann Vertragsbruch.

Ich bin mal gespannt wie das weitergeht. D1 soll z.B. die SMS Preise auf 8 Cent festgelegt haben. Das wäre dann auch eine Erhöhung. Ich kann mir allerdings beim besten Willen nicht vorstellen, daß die Mobilfunkbetreiber sich da nicht vorher schlau gemacht haben.
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[1.1.1.1.1.2] Weiternutzung / EU
tichy antwortet auf eggx
09.12.2001 18:20
Benutzer eggx schrieb:

Zuerst ist das Ganze eine Behauptung von der Verbraucherzentrale und die muss erstmal vor Gericht standhalten, und es muss auch erst ein öffentliches Interesse daran liegen um diese 5000-DM-Hürde zu überwinden. Wenn dann dieses alte Gesetz als nicht mehr zeitgemäss/widersinnig eingestuft wird kann es sein, das nach Berufungsverfahren seitens V/BT und weiteren Instanzen (bis zum BGH) die Gesetzgebung in der Sicht geändert wird u./o. gängige Verfahren mit dr Rundung "aufgehoben" werden, aber bis das soweit ist kann noch ein Weilchen dauern.
Gruss eggx


und genau deshalb halte ich auch folgendes aus der news selbst fuer quatsch:

"Die Verbraucher-Zentrale warnt darüber hinaus davor, sondergekündigte Telefonverträge weiterhin zu nutze, da man sich ansonsten im Rechtssinne widersprüchlich verhält."


denn es ist wohl kaum zumutbar, dass nun alle die nicht damit einvertanden sind, sich nun a) vertraege mit i.d.r. zwei jahren bei anderen anbietern und z.b. der telekom (festnetz) holen und b) parallel weiterhin (bis zum bitteren vertragsende) gezwungen waeren die grundgebuehr bei viag von meist ca. 25 DM (ohne gegenleistung) unter vorbehalt zu bezahlen. unabhaengig davon, dass man das geld erstmal vorstrecken muesste, steht noch in den sternen ob oder wann man dieses je wieder sehen wuerde. ob man mit einer zahlungsverweigerung weit kommen wuerde, mag ich auch bezweifeln.

viag muesste vielmehr bei allen altvertraegen spaeter eine art entschaedigung zurueckzahlen und soweit noch moeglich rueckwirkend bis zum vertragsende oder einer dann zulaessigen sonderkuendigung auf die alten tarife zurueckstellen.


was das rechtliche an sich angeht. die europaeische kommision hat zwar versaeumt dafuer eine absolut eindeutige regelung festzulegen, allerdings wurde dennoch eine genaustmoegliche berechnung von einzelposten und ggf. erst die rundung von gesamtbetraegen gefordert! wie man an der konkurrenz sieht, ist dies weder technisch noch aus sonst irgendwelchen anderen gruenden ein problem. ob ein system nun vier oder nur zwei nachkommastellen bei einzelbetraegen berechnet, kann also nur reine absicht zur verdeckten preissteigerung im namen des euros sein und genau diese ist eben nicht zulaessig. viag haette fairerweise zuerst 1:1 umrechnen koennen und spaeter die preise ganz normal erhoehen, inkl. sonderkuendigungsrecht. alles andere ist absolut unserioes.


gruesse,
tichy

PS: ich bin kein viag-kunde und werde es bestimmt auch nie sein :)
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[1.1.1.1.1.2.1] Bash antwortet auf tichy
09.12.2001 18:53
Ich glaube, Du hast da etwas falsch verstanden. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, den Vertrag nach dem Kündigungstermin weiterhin zu nutzen.

Wenn Dir also Viag einen Brief schickt (bzw. jenen Leuten, die Viag-Kunden sind), in dem drinsteht, daß die Euro-Gebühren ab 1.1.02 so und so aussehen, dann könntest Du ja nur auf den 31.12.01 sonderkündigen. Und dann würde es sich tatsächlich empfehlen, ab 1.1. den Vertrag nicht mehr zu benutzen, denn durch die fortlaufende Nutzung akzeptierst Du sozusagen implizit, daß Dein Vertrag weiterläuft.

Benutzer tichy schrieb:
und genau deshalb halte ich auch folgendes aus der news selbst fuer quatsch:

"Die Verbraucher-Zentrale warnt darüber hinaus davor, sondergekündigte Telefonverträge weiterhin zu nutze, da man sich ansonsten im Rechtssinne widersprüchlich verhält."