Benutzer eggx schrieb:
Zuerst ist das Ganze eine Behauptung von der Verbraucherzentrale und die muss erstmal vor Gericht standhalten, und es muss auch erst ein öffentliches Interesse daran liegen um diese 5000-DM-Hürde zu überwinden. Wenn dann dieses alte Gesetz als nicht mehr zeitgemäss/widersinnig eingestuft wird kann es sein, das nach Berufungsverfahren seitens V/BT und weiteren Instanzen (bis zum BGH) die Gesetzgebung in der Sicht geändert wird u./o. gängige Verfahren mit dr Rundung "aufgehoben" werden, aber bis das soweit ist kann noch ein Weilchen dauern.
Gruss eggx
und genau deshalb halte ich auch folgendes aus der news selbst fuer quatsch:
"Die Verbraucher-Zentrale warnt darüber hinaus davor, sondergekündigte Telefonverträge weiterhin zu nutze, da man sich ansonsten im Rechtssinne widersprüchlich verhält."
denn es ist wohl kaum zumutbar, dass nun alle die nicht damit einvertanden sind, sich nun a) vertraege mit i.d.r. zwei jahren bei anderen anbietern und z.b. der telekom (festnetz) holen und b) parallel weiterhin (bis zum bitteren vertragsende) gezwungen waeren die grundgebuehr bei viag von meist ca. 25 DM (ohne gegenleistung) unter vorbehalt zu bezahlen. unabhaengig davon, dass man das geld erstmal vorstrecken muesste, steht noch in den sternen ob oder wann man dieses je wieder sehen wuerde. ob man mit einer zahlungsverweigerung weit kommen wuerde, mag ich auch bezweifeln.
viag muesste vielmehr bei allen altvertraegen spaeter eine art entschaedigung zurueckzahlen und soweit noch moeglich rueckwirkend bis zum vertragsende oder einer dann zulaessigen sonderkuendigung auf die alten tarife zurueckstellen.
was das rechtliche an sich angeht. die europaeische kommision hat zwar versaeumt dafuer eine absolut eindeutige regelung festzulegen, allerdings wurde dennoch eine genaustmoegliche berechnung von einzelposten und ggf. erst die rundung von gesamtbetraegen gefordert! wie man an der konkurrenz sieht, ist dies weder technisch noch aus sonst irgendwelchen anderen gruenden ein problem. ob ein system nun vier oder nur zwei nachkommastellen bei einzelbetraegen berechnet, kann also nur reine absicht zur verdeckten preissteigerung im namen des euros sein und genau diese ist eben nicht zulaessig. viag haette fairerweise zuerst 1:1 umrechnen koennen und spaeter die preise ganz normal erhoehen, inkl. sonderkuendigungsrecht. alles andere ist absolut unserioes.
gruesse,
tichy
PS: ich bin kein viag-kunde und werde es bestimmt auch nie sein :)