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Verbot der Ortsgespräche


06.11.2001 18:28 - Gestartet von koelli
Und schon ist es passiert: Auf Telediscount.de ist die Unterlassungserklärung der Telekom zur Vermittlung von Ortsgesprächen nachzulesen. Habe ich das wirklich richtig gelesen? Die Rechtsanwälte fordern im Fall der Zuwiderhandlung "nur" 11000 DM, das Anwaltshonorar für dieses Schreiben soll aber 1.000.000 DM betragen???
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[1] m_maier antwortet auf koelli
06.11.2001 19:09
"nur" 11000 DM, das Anwaltshonorar für dieses Schreiben soll aber 1.000.000 DM betragen???

Ich habe das so verstanden, dass fuer das Honorar ein Streitwert von 1 Mio zugrundegelegt wird. Wieviel Honorar das ist, weiss ich aber auch nicht...

Heisst das, die haben die Unterlassungserklaerung angenommen?
(Ich kann's hier nicht testen, ob's noch funktioniert.)

Marcus