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Hat Gericht den Sachverhalt verstanden?


07.08.2016 15:23 - Gestartet von Moneysac
Rein praktisch können Dritte Händler doch gar nichts daran ändern, wenn Amazon diese Angabe hinzufügt, schließlich ist das im Bereich der Plattform, nicht im Bereich dessen, was ein dritter Händler ändern könnte. Letztendlich lautet die Empfehlung des BGH an den Händler, es zu kontrollieren und das Angebot herauszunehmen, falls Amazon die Deklaration hinzufügt. Finde ich nicht sehr praxisnah.