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Lächerlich


25.04.2016 16:39 - Gestartet von grafkrolock
Dann baut man sich sowas eben selber.
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[1] tokiox antwortet auf grafkrolock
25.04.2016 17:55
Benutzer grafkrolock schrieb:
Dann baut man sich sowas eben selber.

Wenn man sich dem Risiko aussetzen will baut man sowas und nutzt es sogar. Braucht man sich dann aber nicht aufregen wenns Ärger gibt ... die Polizei klingelt oder ähnliches. Wers mag.
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[1.1] blumenwiese antwortet auf tokiox
25.04.2016 18:03
Klingeln kann die Polizei ja gerne. Muss man ja nicht reinlassen. Und ein Richter, der aufgrund einer privat verwendeten und gebauten Kamera einen Durchsuchungsbeschluss erlässt, muss sich nicht wundern, hinterher selbst vor Gericht zu stehen.
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[1.2] grafkrolock antwortet auf tokiox
25.04.2016 18:06
Benutzer tokiox schrieb:
Wenn man sich dem Risiko aussetzen will baut man sowas und nutzt es sogar. Braucht man sich dann aber nicht aufregen wenns Ärger gibt ... die Polizei klingelt oder ähnliches. Wers mag.
Ähm, warum sollte die Polizei klingeln? Wer zeigt mich an, weil in meiner eigenen Wohnung ein Rauchmelder hängt, der keiner ist?
Reichlich weltfremde Angelegenheit. Aber manche haben ja auch Angst vor der Polzei, wenn sie eine geliehene DVD kopieren und dazu den Kopierschutz umgehen...
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[1.2.1] tokiox antwortet auf grafkrolock
25.04.2016 19:28
Wozu soll dieser umgebaute Rauchmelder gut sein? Sobald man die Aufzeichnungen daraus als Beweismittel verwenden möchte ist man doch dran. Bekommt ggf. noch ne Anzeige vom Einbrecher. Oder willst du deine Familie, Geliebte/n heimlich filmen. Wenn das einer rausfindet ...

Es gibt ja auch Gesetze gegen den Besitz und den Bau von Bomben. Die sind dann natürlich auch Quatsch. Ist doch nur für daheim. Uswusf ...

Am besten du stellst ne Anleitung ins Netz.
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[1.2.1.1] grafkrolock antwortet auf tokiox
25.04.2016 19:58

einmal geändert am 25.04.2016 20:01
Benutzer tokiox schrieb:
Bekommt ggf. noch ne Anzeige vom Einbrecher.
Wie sollte der denn rausfinden, wie genau das Foto von ihm entstanden ist? Die Beweisführung dürfte schwierig werden.

Es gibt ja auch Gesetze gegen den Besitz und den Bau von Bomben. Die sind dann natürlich auch Quatsch. Ist doch nur für daheim. Uswusf ...
In der Tat! Es gibt Gesetze, die sind an Blödsinn kaum zu überbieten. Bau doch mal in ein Luftgewehr eine Ersatz-Feder ein, die nur geringfügig stärker als das Original ist: Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Besitz! Nicht der Gebrauch. Auch wenn das Teil Deine Wohnung nie verlässt. Straftat wohlgemerkt, nicht Ordnungswidrigkeit. Oder besorg Dir im EU-Ausland eine Gaspistole ohne deutsches Prüfzeichen, obwohl baugleich mit den hierzulande vertriebenen Modellen von der selben Firma: Die gleiche Straftat, illegaler Waffenbesitz.

Das Auto oder den Roller zu frisieren ist bezeichnenderweise kein Problem, außer Du bewegst es/ihn auf öffentlicher Straße. Dann ist das Fahren ohne ABE und sagenhafterweise immerhin eine Ordnungswidrigkeit.

Weißt Du übrigens, was noch verboten ist, da wir ja hier in einem Telekommunikationsforum sind? Das Telefon auf laut stellen, sodaß jemand mithören kann, ohne den Gesprächspartner zu informieren: Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis.

Ich sage nicht, dass nicht jedes dieser Gesetze irgendeinen Grund hat. Aber was sind solche Regeln wert, wenn sie niemals jemand überprüfen wird oder auch nur kann?
Anzeige durch irgendjemanden wegen einer Kamera im Rauchmelder meiner Wohnung? Lachhaft. Kein Richter unterschreibt wegen sowas einen Durchsuchungsbeschluss, außer er hat einen wirklich stichhaltigen Beweis. Wo soll der herkommen? Der Einbrecher kann auch die normale Webcam übersehen haben.

Was aber wichtiger ist: Die hier behandelte Geschichte betrifft gemäß TKG "Sendeanlagen oder sonstige Telekommunikationsanlagen", also NICHT unauffällig im Regal mitlaufende oder auch versteckte Kameras, die nicht per WLAN angebunden sind. Ich darf meine Wohnung also sehr wohl per Kamera überwachen (sofern sich legal darin aufhaltende Personen informiert sind), wenn die Bilder nur aufgezeichnet, nicht aber gesendet werden.
Andere Regelungen wären auch mit dem Grundgesetzt (Unverletzlichkeit der Wohnung) nur schwer vereinbar.