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eSIM sind auch rechtlich heikel


19.02.2016 07:13 - Gestartet von wolfbln
3x geändert, zuletzt am 19.02.2016 07:22
Teltarif hat bisher sehr schön das Pro und Contra zu eSIM dargestellt:
Allerdings wurde noch gar nicht die rechtliche Seite beschrieben.

Theoretisch sollen ja eSIM eine Wahlfreiheit der verschiedenen Provider per Menu-Auswahl gewährleisten. Dies ist zwar noch nicht bei der Smart Watch der Fall, aber perspektivisch bei vielen zukünftigen Abschlüssen.

Man schließt also per Menuauswahl in der Software einen Mobilfunkvertrag ab. Auch prepaid-Verträge sind Verträge und postpaid sowieso. Hier werden sich die Betreiber sicher Kredit-, Adressencheck usw. vorbehalten.

Aber wie sieht es denn mit den Infos zum Vertrag aus? den AGB, den ganzen Klauseln? Kommen die auch per Menu? Schon zum Vergleich der Angebote brauche ich viele Zusatzinfos, die da gar nicht unterzubringen sind.

Da sind die Anbieter schon jetzt in einer Grauzone, da sie manche Tarife gar nicht kommunizieren oder nur sehr versteckt. Das its ja verständlich, wenn es sich um z.B. ein Gespräch nach Tonga handelt, aber nicht in ein heimisches Fremdnetz. Daher haben auch einige Länder (Frankreich, Australien etc.) gesetzl. Mindestinformationen zu den Tarifen vorgeschrieben. Wie diese in der Zukunft per Menu sichergestellt werden sollen, ist mir schleierhaft. Vielleicht müssten wir dann sowas auch hierzulande einführen.

Ein Vertrag braucht meist die Schriftform mit Unterschrift. Bei bestimmten Verträgen wie prepaid kann man an sich darauf verzichten. Nur wie sieht es aus, wenn jemand per Menu (z.B. auf einen gestohlenen Handy) einen Vertrag auf meinen Namen abschließt? Und wie will sich der Provider da sicher sein?

Wollen eSIM-Anbieter wirklich z.B. verschiedene 2-Jahres-Verträge mit einem Volumen von 1000€ oder mehr einfach per Menu-Auswahl auf dem Handy anbieten? Soll das die Zukunft sein? Kann das klappen und kommen sie damit durch??? Ich habe da so meine Zweifel. Es sind wirklich noch viele Fragen offen....
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[1] diet99 antwortet auf wolfbln
19.02.2016 07:59
Moin!

Benutzer wolfbln schrieb:
Theoretisch sollen ja eSIM eine Wahlfreiheit der verschiedenen Provider per Menu-Auswahl gewährleisten.

Soweit richtig.

Man schließt also per Menuauswahl in der Software einen Mobilfunkvertrag ab.

Nach meinem Verständnis ist der eigentliche Sinn der Sache, per eSIM schnell zwischen vorhandenen, also im Vorfeld bereits abgeschlossenen, Verträgen wechseln zu können.
Der Vorteil der eSIM ist, daß man
1.) nicht mehr mit immer kleiner werdenen SIM-Karten herumfummeln muß
2.) der Platz für den SIM-Karten-Halter im Gerät eingespart werden kann

Es sind wirklich noch viele Fragen offen....

Da stimme ich Dir zu :)
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[2] Kid A antwortet auf wolfbln
19.02.2016 08:44
Benutzer wolfbln schrieb:

Ein Vertrag braucht meist die Schriftform mit Unterschrift. Bei bestimmten Verträgen wie prepaid kann man an sich darauf verzichten. Nur wie sieht es aus, wenn jemand per Menu (z.B. auf einen gestohlenen Handy) einen Vertrag auf meinen Namen abschließt? Und wie will sich der Provider da sicher sein?

Wollen eSIM-Anbieter wirklich z.B. verschiedene 2-Jahres-Verträge mit einem Volumen von 1000€ oder mehr einfach per Menu-Auswahl auf dem Handy anbieten? Soll das die Zukunft sein? Kann das klappen und kommen sie damit durch???

Schon jetzt wird ein großer Teil der Mobilfunkverträge online abgeschlossen, ohne Unterschrift und einfach durch eine Art von Menüauswahl.
Da sehe ich keinen großen Unterschied zur eSim, nur dass der Versand der Simkarte entfällt. AGBs u.ä. Können ja problemlos per Mail versandt werden, wie bei Onlineaufträgrn bereits jetzt schon. Darüber hinaus fällt die Tarifauswahl per eSim mit Sicherheit auch unter das Fernabsatzgesetz und beinhaltet somit eine 14tägige Widerrufsfrist. Alles sehr unproblematisch imho.
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[2.1] wolfbln antwortet auf Kid A
19.02.2016 15:40

2x geändert, zuletzt am 19.02.2016 15:54
Benutzer Kid A schrieb:

Schon jetzt wird ein großer Teil der Mobilfunkverträge online abgeschlossen, ohne Unterschrift und einfach durch eine Art von Menüauswahl.
Da sehe ich keinen großen Unterschied zur eSim, nur dass der Versand der Simkarte entfällt. AGBs u.ä. Können ja problemlos per Mail versandt werden, wie bei Onlineaufträgrn bereits jetzt schon. Darüber hinaus fällt die Tarifauswahl per eSim mit Sicherheit auch unter das Fernabsatzgesetz und beinhaltet somit eine 14tägige Widerrufsfrist. Alles sehr unproblematisch imho.

Doch da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Infos zum Vertrag müssen ja praktisch schon vorher auf dem Handy aufgespielt sein. Bei online abgeschlossenen Verträgen, kann ich in Ruhe auf der Seite des Providers surfen und mir die Tarifinfos reinholen.
Bei der Tarifauswahl über eSIM besteht ja in der Regel in dem Moment gar keine Internetverbindung. Der Kunde will sich ja erst einen neuen Provider suchen. Also hat er dazu nicht unbedingt eine aktuelle Netzverbindung. Die Tarifauswahl erfolgt also quasi offline, obwohl sicher dann bald eine Verbindung mit dem Provider aufgebaut werden wird.
Wenn nun der Kunde nachweisen kann, dass er bei Abschluss des Vertrages einen bestimmte Tarif gar nicht kennen konnte, z.B. für eine bestimmte Leistung, die ihn später berechnet wird, ist es rechtlich höchst problematisch, die von Kunden dann einzufordern.
Mir ist auch nicht klar bei den Hunderten von Tarifen, wie diese Infos aktuell in die Hardware des Gerätes gelangen ohne dass dazu aktuell eine Internetverbindung bestehen muss. Kann ich mir das noch bei SIM-gelockten Geräten ähnlich eines Firmware-Brandings des Betreibers vorstellen, was ist dann mit "freien" Geräten? Wie soll ich ohne "Netz", denn ich suche ja einen neuen Betreiber, an all diese Infos rankommen können?

Ich stimme Dir zu, dass derartige Vertragsabschlüsse auch unter das Fernabgabegesetz fallen werden und eine 14-tägige Kündigungsfrist besteht. In dieser Zeit könnten die vollständigen Tarifinfos per Email geschickt werden. Die Frage rechtlich ist aber, ob es ausreicht alles erst NACH Vertragsabschluss, oder zumindest die Tarife schon VOR Vertragsabschluss kommuniziert werden müssen. Ich meine, dass dies vertragsrechtlich in Deutschland vorgeschrieben ist, auch für Fernabgabe.

Wenn es aber dagegen so ist, wie Diet29 schreibt, dass der Vertrag weiter ganz normal zunächst offline im Laden oder online am Computer abgeschlossen wird und dann nur eine Art Providerprofil im Handy aktiviert wird, sehe ich das weniger kritisch. So wird es wohl auch losgehen. Man kauft z.B. die Smart-Watch mit Vertrag im Laden und bekommt dann das Vodafone-Profil drauf.
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[2.1.1] Kid A antwortet auf wolfbln
19.02.2016 16:28
Benutzer wolfbln schrieb:

Doch da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Infos zum Vertrag müssen ja praktisch schon vorher auf dem Handy aufgespielt sein. Bei online abgeschlossenen Verträgen, kann ich in Ruhe auf der Seite des Providers surfen und mir die Tarifinfos reinholen.
Bei der Tarifauswahl über eSIM besteht ja in der Regel in dem Moment gar keine Internetverbindung. Der Kunde will sich ja erst einen neuen Provider suchen. Also hat er dazu nicht unbedingt eine aktuelle Netzverbindung. Die Tarifauswahl erfolgt also quasi offline, obwohl sicher dann bald eine Verbindung mit dem Provider aufgebaut werden wird. Wenn nun der Kunde nachweisen kann, dass er bei Abschluss des Vertrages einen bestimmte Tarif gar nicht kennen konnte, z.B. für eine bestimmte Leistung, die ihn später berechnet wird, ist es rechtlich höchst problematisch, die von Kunden dann einzufordern.

Ich möchte mich rechtlich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich denke, dass ein deutlicher Hinweis, dass der Kunde alle ausführlichen Tarifinfos und AGBs unter Link xy findet, ausreichen dürfte. Mit einer bestehenden WLAN-Verbindung könnte man das dann direkt aufrufen oder parallel über ein anderes Gerät (PC,Laptop) sich informieren. Wenn man ohne weitere Infos kauft, ist man dann ja irgendwie selber schuld. Der Anbieter weist ja auf die Informationswege hin. Denkbar wäre auch, dass nach einer Tarifwahl das Gerät eine Internetverbindung über den ausgewählten Provider herstellt, quasi kostenlos, so dass man auf die detaillierten Infos speziell für diese Auswahl zugreifen kann und dann nachdem man 3x auf OK geklickt hat (Hab ich gelesen, hab ich verstanden etc.) den Kauf abschließt.