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Endlich klare Urteile!


05.02.2016 14:31 - Gestartet von MrRob
einmal geändert am 05.02.2016 14:32
Es wird Zeit, dass auch alle anderen Anbieter abgemahnt werden, die unbegenztes Downloaden mit bis zu 300 Mbit/s versprechen.
Dass nach der Drosselung nur noch 1/10.000 der beworbenden Geschwindigkeit nutzbar sei, ist doch klar Irreführung.
Evt. Sollten die Gerichte mal fstlegen, bis wann "unbegrenzt" zumutbar ist, wenn man auf 1/50 des Maximumspeeds drosselt, wäre das evt, eine klare Daumengröße. Dann würden sich die Anbieter auch überlegen, ob sie weiterhin mit bis zu 300 Mbit werben (müssten dann mind. 6 Mbit flat). Oder auf Normalwerte runtergehen wie 10 Mbit, das dann auf immerhin 200 kbit/s....
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[1] R o E s I antwortet auf MrRob
05.02.2016 14:38
Bis zur Umsetzung wird noch viel Zeit vergehen, da Netzbetreiber erst mal in Berufung gehen bis letzendlich der BGH entschieden hat.
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[2] arndt1972 antwortet auf MrRob
05.02.2016 15:12
Benutzer MrRob schrieb:
Es wird Zeit, dass auch alle anderen Anbieter abgemahnt werden, die unbegenztes Downloaden mit bis zu 300 Mbit/s versprechen. Dass nach der Drosselung nur noch 1/10.000 der beworbenden Geschwindigkeit nutzbar sei, ist doch klar Irreführung. Evt. Sollten die Gerichte mal fstlegen, bis wann "unbegrenzt" zumutbar ist, wenn man auf 1/50 des Maximumspeeds drosselt, wäre das evt, eine klare Daumengröße. Dann würden sich die Anbieter auch überlegen, ob sie weiterhin mit bis zu 300 Mbit werben (müssten dann mind. 6 Mbit flat). Oder auf Normalwerte runtergehen wie 10 Mbit, das dann auf immerhin 200 kbit/s....

Das ist auch kein klares Urteil.
Wenn ich das richtig verstehe, hängen die sich an dem Wort unbegrenzt auf, nicht an der Bezeichnung Flatrate. Würde dann ja bedeuten, es darf alles beim Alten bleiben und es muß nur das Wort unbegrenzt gestrichen werden...
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[2.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf arndt1972
05.02.2016 22:18

einmal geändert am 05.02.2016 22:19
Benutzer arndt1972 schrieb:
Das ist auch kein klares Urteil. Wenn ich das richtig verstehe, hängen die sich an dem Wort unbegrenzt auf, nicht an der Bezeichnung Flatrate. Würde dann ja bedeuten, es darf alles beim Alten bleiben und es muß nur das Wort unbegrenzt gestrichen werden...

Jap, die haben nur einemal den Brei umgerührt. Du interpretiert das vollkommen richtig. Die praktische Bedeutung dieses Teils des Urteil ist gleich Null. Die Mehrheit hier hat's aber noch nicht begriffen...

Als unwirksam wurde auch ein Passus in den AGB bezeichnet, in dem sich Base das Recht vorbehielt, Kundenaufträge im Hinblick auf Service-Rufnummern oder International Roaming ganz oder teilweise abzulehnen.

Das hingen hat's durchaus in sich und sehr wohl praktische Bedeutung im Gesamtkontext mit der Sperre von Rufnummern! Diese unrühmliche Praxis gehört schon lange untersagt. Als Callthroughnutzer, weiß man warum!